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Volkelt-Briefe

Offenlegung des Jahresabschlusses ist Chefsache

Selbst wenn der Steu­er­be­ra­ter die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses bereits in Rech­nung gestellt hat, das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) aber die bis dahin unter­blie­be­ne Offen­le­gung anmahnt, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer der Sache nach­ge­hen. Wenn Sie dann nicht inner­halb der 6‑Wochenfrist nach­bes­sern und den Jah­res­ab­schluss kor­rekt ver­öf­fent­li­chen, müs­sen Sie das ange­ord­ne­te Ord­nungs­geld bezah­len (OLG Köln, Urteil vom 1.7.2015, 28 Wx 8/15). …