Gibt es Hinweise darauf, dass eine GmbH nur deswegen verkauft wird, um den Zugriff der Gläubiger auf Restvermögen der GmbH zu erschweren (sog. Firmenbestattung ohne Insolvenz oder ordnungsgemäße Auflösung/Beendigung), muss der Notar die Beteiligten auf gesetzwidriges Verhalten hinweisen. Das ist z. B. der Fall, wenn Firmenaufkäufe geschäftsmäßig – also regelmäßig – vorgenommen werden, oder wenn die Käufer nicht willens oder in der Lage sind, ein ordnungsgemäßes Abwicklungsverfahren zu gewährleisten (BGH, Beschluss v. 8.4.2019, NotSt(Brfg) 5/18).
Schlagwort: Notar
Volkelt-Brief 47/2016
Strategie: Nutzen Sie die 10%-Erfolgs-Formel + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Rechtslage wird immer unklarer + Einzelhandel-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter + Fuhrpark: Die richtige Strategie gegen die Blaue Plakette + GmbH-Recht: Gericht entlastet Geschäftsführer + NEU: GmbHs mit Kasse – übersichtliches Merkblatt + BISS …
Volkelt-Brief 33/2016
Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“ + Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag + BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn + Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozialversicherungspflichtig sein + Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern + ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar + BISS …
Jetzt hat ein Registergericht die Anmeldung einer deutschen GmbH-Gründung durch einen Schweizer Notar (Berner Notariat) abgelehnt. Das Urteil trägt allerdings nicht zur Rechtssicherheit bei, zumal der Bundesgerichtshof in dieser Sache noch in 2013 die Beurkundung durch einen ausländischen Notar im Grundsatz zugelassen hat – solange die ausländische Beurkundung der deutschen gleichwertig ist (BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13 für den Fall der Schweiz, aber auch: Niederland, Belgien). In Berlin sieht man das anders (AG Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 22.1.2016, 99 AR 9466/15). …
Die Übertragung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Dazu werden Notargebühren fällig. Deutschen Notare sind teuer – das erfahren die beteiligten Gesellschafter z. B. bereits bei der Eintragung einer mittelgroßen GmbH mit einem ausführlichen Gesellschaftsvertrag, der ganz genau die Bedürfnisse der Gesellschafter berücksichtigt. In der Regel kostet das bereits vierstellige Notargebühren. Rechtlich unkompliziert und anerkannt sind notarielle Beurkundungen in der Schweiz. …
Auch bei der Beurkundung eines GmbH-Anteils-Erwerbs im Ausland (vgl. Nr. 26/2013) ist der Notar verpflichtet, das …
Volkelt-Brief 27/2013
Themen heute : Wirtschaftspolitik: Kosten über Kosten, keine Ertrag für Unternehmen + Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer sollte – muss aber nicht – die Gesellschafterliste vorlegen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstellungs-Risiken werden von vielen Unternehmen unterschätzt + Konflikte in der GmbH: „Kleingedrucktes“ bestimmt Gesellschafter-Rechte + Betriebsprüfung: DR kündigt ab 2014 noch mehr Prüfungen für KSV-Beiträge an + Geschäftsführer privat – Unfall ohne Fahrradhelm führt zu Mitverschulden + Wettbewerb: Geldbuße selbst nach juristischer Fach-Beratung ist nicht zu beanstanden + BISS …
Zum 1.7.2013 (letzte Honoraranhebung: 1.7.2004) steigen …