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Volkelt-Briefe

Finanzen: Kosten für Rechts-Dienstleistungen steigen

Zum 1.7.2013 (letz­te Hono­rar­an­he­bung: 1.7.2004) steigen …

die Kos­ten für Rechts­an­wäl­te flä­chen­de­ckend um bis zu 12 %. Der Bun­des­tag hat am 16.5.2013 das Kos­ten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz ver­ab­schie­det, das zum 1.7.2013 in Kraft tre­ten wird. Auch die Kos­ten für Gut­ach­ten, für Nota­re und die Gerichts­kos­ten wer­den ange­ho­ben. Die Bun­des­re­gie­rung rech­net für die Wirt­schaft mit einer Zusatz­be­las­tung von jähr­lich 600.000 EUR (Quel­le: 2. Kos­ten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz).

Für die Pra­xis: Als Unter­neh­mer müs­sen Sie mit einem Kos­ten­an­stieg von durch­schnitt­lich 5 % für die­se Dienst­leis­tun­gen kal­ku­lie­ren. Aus­weg: Vie­le Bran­chen­ver­bän­de bie­ten für ihre Mit­glie­der kos­ten­freie Rechts­be­ra­tung an. Prü­fen Sie, in wel­chen Fäl­len Sie davon Gebrauch machen kön­nen. Mög­lich ist auch die Ver­ein­ba­rung eines Pau­schal­ho­no­rars. Im Ein­zel­fall lohnt es zu ver­han­deln und güns­ti­ge Kon­di­tio­nen zu vereinbaren.

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