GmbH/Kosten: Die Laster der Laster-Hersteller + GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken + Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit … + Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen + GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen + Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen + GF/Haftung: Middelhoff-Verfahren eingestellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Doppelte Auflagen für die Pflegebranche + Firmenwagen: Achtung mit dem Investitionsabzugsbetrag
Schlagwort: Middelhoff
Volkelt-Brief 35/2019
Der Fall des Managers: Erkenntnisse eines (ehemaligen) Chefs + GmbH contra Finanzamt: Was tun gegen eine Konto-Sperrung? + Geschäftsführer-Perspektive: Wertschätzung aus Mallorca + Unternehmensrecht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgs-Geschichten + Geschäftsführer-Netzwerke: Halten Sie Ihre Profile auf dem Laufenden + BGH-aktuell: Leiharbeitnehmer und Mitbestimmung + Mau: Frauen in den Führungsetagen + Bürokratie: Gastro-GmbHs müssen Kontroll-Berichte offenlegen + Vorsorge: GmbH kann die Versorgungszusage nur ausnahmsweise entziehen + gGmbH: Vorteilsnahme des Geschäftsführers kostet die Gemeinnützigkeit
Sie erinnern sich: Der Ex-Arcandor-Manager Thomas Middelhoff (Marke: BigT) wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu 3 Jahren Haft verurteilt (vgl. zuletzt Nr. 48/2014). Zuletzt veröffentlichte er seine Autobiographie (A115 – Der Sturz) und tingelte durch Talkshows. Allerdings immer mit dem Makel des Unbelehrbaren, des arroganten Managers. Eine Seite der Macht, mit der bisweilen auch einige Kollegen/Innen im Alltag leben (müssen). Jetzt gibt BigT weitere Einblicke in das Business-Leben – mit einem deutlich nachdenklicheren Akzent. Titel seines neuesten Buches: Schuldig – vom Scheitern und Wiederaufstehen. Was bleibt? …
In Ausgabe 3/2018 haben wir Sie auf ein Urteil des BGH (Urteil v. 26.1.2017, IX ZR 285/14) hingewiesen, wonach Ihr Steuerberater ausdrücklich verpflichtet ist, Sie auf eine Insolvenzgefährdung hinzuweisen. Doch so eindeutig wie die Rechtslage dort umrissen ist, ist es nicht.
Jetzt heißt es in einem Urteil für den Fall einer wirtschaftlichen Krise: …
Spätestens mit dem „Fall Middelhoff“ (vgl. dazu ausführlich im Handelsblatt vom 15.9.2017) müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH bzw. als deren verantwortlicher Vermögensverwalter damit rechnen, dass in der wirtschaftlichen Krise der GmbH von dem vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter höchst kritisch geprüft wird, ob Ihnen nachträglich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden und diese gerichtlich durchgesetzt werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zu entsprechenden Verfahren, die Vorgaben für die Praxis enthalten (vgl. dazu zuletzt Nr. 37/2017).
- Besonders drastisch ist …
nach Arcandor-Chef Thomas Middelhoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächste Manager am Pranger – VW-Chef Martin Winterkorn. Es geht um Betrug. Mögliches Strafmaß: bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB). Bislang hält sich die deutsche Justiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweisführung nach deutschem Recht deutlich schwieriger zu erbringen ist als das z. B. den amerikanischen Justizbehörden möglich ist. …
3 Jahre Haft ohne Bewährung mit sofortigem Vollzug – so das für viele überraschend harte Urteil gegen den ehemaligen Karstadt-Manager Thomas Middelhoff. Spätestens seit dem Fall Breuer/Kirch ist klar, dass ..
Volkelt-Brief 48/2014
Der Fall Middelhoff: Immer mehr Gerichte machen Ernst mit der Haftung für Führungskräfte + Mitarbeiter: Mehr Spielraum für kurzfristig Beschäftigte + Geschäftsübernahme: Firma ist nicht gleich Firma + TOP-Athleten im Betriebs-Praktikum: Gut für die Unternehmens-PR + Betriebsstätten-Verordnung: Mit Kanonen auf den Mittelstand + Arbeitsrecht: Bessere Karten für Arbeitgeber im Abfindungs-Poker + GmbH-Anteil: Zu niedriger Kaufpreis rechtfertigt keine Lohnsteuer + Erbschaftsteuer: Für Unternehmensnachfolge-Regelungen tickt die Uhr + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe