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AZUBI-Einstellung: So behalten SIE die Entscheidungs-Hoheit

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die aus­bil­det, soll­ten Sie in den nächs­ten Wochen beson­ders auf­pas­sen: Passt der AZUBI nicht, ist es in der Pro­be­zeit noch leicht mög­lich zu reagie­ren, ohne gegen arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen zu ver­sto­ßen. Möch­ten Sie das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis been­den, soll­ten Sie das also unbedingt … 

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Volkelt-Brief 33/2017

Füh­rung: Gestal­tung der Arbeits­ver­trä­ge ist Chef­sa­che + TOPs zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Wie­viel Tak­tie­ren darf sein? + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: So viel Befris­tung müs­sen Sie schon akzep­tie­ren + Steu­er­prü­fung: BFH unter­sagt will­kür­li­che Umsatz-Schät­zung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Dash­cam-Auf­nah­men als Beweismittel

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Volkelt-Brief 31/2017

Vor­bild Füh­rung: Doku­men­tie­ren und Pro­to­kol­lie­ren + Koope­ra­tio­nen: Draht­seil­akt zwi­schen Recht und Gesetz + Som­mer­pau­se: So bleibt der Chef fit + Umsatz­steu­er: Beherr­schungs­ver­trag begrün­det Organ­schaft + GmbH-Steu­er: 50d EStG wird nach Euro­pa­recht geprüft + GmbH-Anteil: Kei­ne Schen­kungs­steu­er für Mana­ger-Modell + Mit­ar­bei­ter: Gericht schützt Arbeit­ge­ber gegen Fremdgehen.

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Volkelt-Brief 30/2017

Vor­bild Füh­rung: Unan­ge­neh­mes muss auch ange­packt wer­den + Wenn nichts mehr geht: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer die Hand­lungs­ho­heit behal­ten + Das neue Wett­be­werbs­re­gis­ter: So berei­ten Sie Ihre GmbH dar­auf vor + Haf­tung: War­um Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nach­bes­sern müs­sen + Vor­steu­er­erstat­tung: Kopie + Kopie = Ori­gi­nal + In die­sen Bran­chen brau­chen Sie für einen (Anteils-) Ver­kauf eine Geneh­mi­gung + GmbH-Finan­zen: Go digi­tal für KMU und Hand­wer­ker-GmbHs + BWL: Neue BMF-Vor­ga­ben für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und Betriebsstätten.

 

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Wenn nichts mehr geht: Wie Sie als Geschäftsführer die Handlungshoheit behalten

Immer wie­der errei­chen uns Anfra­gen zur recht­li­chen Stel­lung des Geschäfts­füh­rers bei Kon­flik­ten in der GmbH: „Wie kann ich als Geschäfts­füh­rer zurück­tre­ten? Was muss ich dazu beachten?“ … 

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GF/Personal: Minusstunden rechtfertigen fristlose Kündigung

Bei mehr­fa­chem und bereits ange­mahn­ten Über­schrei­ten der zuläs­si­gen Minus­stun­den (hier: 59 statt 20), sind Sie berech­tigt, frist­los und ohne vor­he­ri­ge for­mel­le Abmah­nung zu kün­di­gen (LAG Ham­burg, Urteil v. 2.11.2016, 5 Sa 19/16).

Der Arbeit­neh­mer hat­te mehr­fach im Per­so­nal­ge­spräch ver­si­chert, dass er sei­ne Min­su­stun­den in Zukunft abbau­en wer­den. Aber im Gegen­teil: Der Arbeit­neh­mer bau­te sein Minus­stun­den-Kon­to immer wei­ter aus. Eine Abmah­nung wur­de des­we­gen aller­dings nicht aus­ge­spro­chen. Den­noch: Bes­ser bera­ten sind Sie, wenn Sie in einem solch hart­nä­cki­gen Fall vor­her kor­rekt abmahnen.

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GF/Finanzen: Es gilt das Kleingedruckte für GmbH-Darlehen

Gewährt eine Bank Kre­di­te von mehr als 750.000 €, ist sie ver­pflich­tet, sich vom Kre­dit­neh­mer die wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se regel­mä­ßig offen legen zu las­sen (§ 18 Kre­dit­we­sen­ge­setz). Ein Kol­le­ge ver­wei­ger­te der Bank kon­ti­nu­ier­lich die Vor­la­ge wirt­schaft­li­cher Nachweise.

Fol­ge: Die Bank kün­dig­te alle bestehen­den Dar­le­hen der GmbH. Der Kol­le­ge ließ das gericht­lich prü­fen. Die Bank bekam Recht. Der Geschäfts­führer muss­te die Kre­di­te der GmbH zurück­zah­len. Neue Kre­di­te wur­den nicht gewährt (OLG Frank­furt, Urteil vom 25.3.2011, 19 U 173/10). Wich­tig:

  • Die Bank ist zur Kün­di­gung von Kre­di­ten berech­tigt, wenn die Kre­dit­sum­me unter dem oben genann­ten kri­ti­schen Betrag laut KWG liegt. Ent­schei­dend ist, ob die Bank in ihren AGB auf die bestehen­den Vor­la­ge­pflich­ten laut KWG ver­wie­sen hat. Ist das der Fall, soll­ten Sie die Vor­la­ge­pflich­ten kor­rekt und von sich aus – also ohne wei­te­re Auf­for­de­rung – erfül­len und den Jah­res­ab­schluss und ande­re ange­for­der­te Unter­la­gen ter­min­ge­recht vorlegen.
  • Die Bank kann die Kre­di­te selbst dann kün­di­gen, wenn das Kre­dit­kon­to nicht oder nie im Soll war und selbst dann, wenn Sie als Kre­dit­neh­mer die Til­gung stets regel­mä­ßig gezahlt haben.
Neh­men Sie die klein gedruck­ten Bank-Kon­di­tio­nen nicht auf die leich­te Schul­ter. Selbst wenn die Bank die im Ver­trag genann­ten Vor­la­gen nicht noch­mals aus­drück­lich ein­for­dert, kann sie ein sol­ches außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht durch­set­zen. Wei­sen Sie die Mitarbeiter/Abteilungen an, die in den Kre­dit­ver­trä­gen ange­for­der­ten Unter­la­gen zeit­nah an die Bank wei­ter­zu­ge­ben. Nut­zen Sie die Über­ga­be der Unter­la­gen (Jah­res­ab­schluss, Geschäfts­be­richt) dazu, den per­sön­li­chen Kon­takt zu Ihrer Haus­bank zu aktua­li­sie­ren und die Bank – ver­trau­ens­bil­dend – über Ihre wei­te­ren Pla­nun­gen zu informieren.

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Volkelt-Brief 24/2017

GF Per­so­nal: Die digi­ta­le Per­so­nal­ak­te – was klei­ne Unter­neh­men wirk­lich brau­chen + Neu­es BGH-Urteil: Abberufung/Kündigung des Geschäfts­füh­rers + Neu­er BMF-Erlass: GmbH-Sanie­run­gen blei­ben kom­pli­ziert + GF/Marketing: Wie Kon­zer­ne ihre Kun­den ana­ly­sie­ren + GmbH-Kri­se: Geschäfts­chan­cen wahr­neh­men – ein Muss + GmbH-Finan­zen: Klei­ne­re Anschaf­fun­gen müs­sen bis 2018 war­ten + BISS

 

 

 

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Neues GmbH-Geschäftsmodell: Nein danke – nicht mit mir

Wie dras­tisch unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen über die Geschäfts­po­li­tik aus­fal­len kön­nen, beleg­te zuletzt die ARD mit der Doku­men­ta­ti­on über die Gebrü­der Adolf und Rudolf Dass­ler – mit Adi­das und Puma sind dar­aus ja zwei welt­weit über­ra­gend erfolg­rei­che Unter­neh­men ent­stan­den. Fakt ist, dass sol­che Kon­flik­te auf der Gesell­schaf­ter-Ebe­ne oft mit erbit­ter­ter Lei­den­schaft aus­ge­tra­gen wer­den. Leid­tra­gen­de sind oft­mals die für das ope­ra­ti­ve Geschäft zustän­di­gen Geschäftsführer.

Die Rechts­la­ge:

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GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung

Nach einem Urteil des OLG Karls­ru­he, führt die Abbe­ru­fung des (Fremd-) Geschäfts­füh­rers nur dann zur Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges, wenn …