Seit 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung (KSV) durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Ziel ist die flächendeckende Prüfung, die …
Schlagwort: KSV
Die Summe der von Ihrer Firma an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2015 müssen Sie bis zum 31.3.2016 der Künstlersozialversicherung (KSV) melden. Diese Meldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen. …
Volkelt-Brief 12/2015
Wirtschaft und Politik: Nach der Frauenquote ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung + Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014 + Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck + Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam + Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem + BISS …
Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2014 müssen Sie bis zum …
Firmen, die „nicht nur gelegentlich“ Aufträge an Künstler oder Publizisten erteilen, müssen Künstlersozialabgabe zahlen. Das gilt z. B. …
Volkelt-Brief 40/2014
Themen heute: Werbung: Ab 450 € gibt es Ärger mit der Künstlersozialkasse + Unternehmensverbund: Neues Urteil schützt Geschäftsführer der Tochter-GmbH + KMU-Anleihe: Wir-Finanzierer GmbH wirbt um kleinere Unternehmen+ Mitarbeiter: Abwerbeverbot darf maximal 2 Jahre dauern + GmbH-Recht: Minderheits-Gesellschafter kann Sonderprüfung verlangen + Steuerprüfung: Finanzamt darf interne Berichte nicht herausfordern + Geschäftsführer privat: Computerzeitschriften sind Privatsache + BISS …
Volkelt-Brief 34/2014
Themen heute: Nachfolge: „Jetzt Tempo machen …” + NEU: Auch Klein-Gesellschafter haben nachträgliche „Anschaffungskosten“ + Geld: So bewahren Sie digitale Kontoauszüge richtig auf + Firmenwagen: Finanzamt mauert bei Ferrari-Leasingraten + E‑Mails im Geschäftsverkehr: Immer recht freundlich bleiben + Haftung: So sichern Sie Ihre Mitarbeiter besser gegen Unfälle + Künstlersozialabgabe: Intensivere Kontrollen sind beschlossene Sache + BISS …
Jetzt hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zugestimmt. Damit wird es ab 1.1.2015
Firmen, die pro Jahr unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR für KSV-pflichtige Leistungen bleiben, brauchen in Zukunft keine Meldung an die Künstlersozialkasse machen und keine Beiträge zahlen. Das gilt z. B. für graphische Aufträge, für Aufträge an Webdesigner usw. (vgl. Nr. 6/2013). Für sehr kleine Firmen
Volkelt-Brief 29/2014
Themen heute: Employer Branding: Geben Sie Ihrer GmbH ein „Gesicht” + BGH-aktuell: Gesellschafter-Rauswurf ohne Abfindung ist unzulässig +Geschäftsführer-Vertrag: Krankheitsfall unbedingt vertraglich regeln + Künstlersozialabgabe: Nutzen Sie den Freibetrag für kleinere Firmen + Unentschuldigtes Fehlen: 6 Regeln, die die Mitarbeiter-Disziplin verbessern + Steuer: Finanzamt darf EK 02 besteuern + Kündigung: Erst müssen Sie freie Stellen anbieten + Recht: Behörde darf Beherrschungsvertrag nicht einfach löschen + BISS …