Das deutsche Kartellrecht steht auf dem Prüfstand. Konkret: Eine ministerielle Ausnahme-Erlaubnis für einen Unternehmenszusammenschluss oder eine Übernahme gibt es nur noch dann, wenn diese „im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist” und „gesamtwirtschaftliche Vorteile” bringt. Geplante Änderung: Aus „oder” wird ein „und”. Eine Kleinigkeit, könnte man meinen. Das „und” bedeutet aber in der Praxis, dass kleinere, mittelständische Unternehmen in Zukunft bei ihren strategischen Entscheidungen vollends auf das Wohlwollen der Kartellbehörden angewiesen sind. Eine ministerielle Ausnahmeregelung ist für die dann nicht mehr vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen.
Schlagwort: Kartellamt
Volkelt-Brief 36/2016
David gegen Goliath: Was tun gegen die Herrschaft des Kleingedruckten? + Verhärtete Fronten: So bleibt die GmbH wenigstens handlungsfähig + KSV: Werbekosten werden 2017 entlastet + Abzeichnen/Anweisen: Warum Ihre Unterschrift lesbar sein sollte + GmbH-Recht: Beschwerde gegen ein Pflichtoffenlegungs-Urteil + Betrug: Vorsicht bei E‑Mails mit dem Absender „Finanzbehörden“ + BISS …
Volkelt-Brief 21/2016
Vertriebsabsprachen: Kartellbehörden interessieren sich für kleinere Unternehmen + Expertenrat: Keine Beratung ohne Referenzen-Test + Sommerplanung 2016: EM, Olympiade und Urlaubszeit + Terminsache: Jahresabschluss 2015 für kleinste und kleine GmbH/UG + Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung nur gegen Nachweis + Geld: D&O‑Versicherung zahlt Schaden der Muttergesellschaft + Gute Idee: Mitarbeiter werben Mitarbeiter + BISS …
Volkelt-Brief 38/2014
Themen heute: Made in Germany - gilt auch für Forschung, Personal und Wirtschaftlichkeit + Riskant: Wenn der Matrix-Manager Ihre Geschäfte „führt” + Minderheits-Gesellschafter: Wie komme ich an meinen Gewinn?+ Managment-buy-in: Stimmt Ihr Nachfolge-Modell noch? – neue Rechtslage + Personal: Betriebsrat hat kein Anrecht auf eigenes Internet + Wettbewerbsrecht: Kartellbehörden nehmen Preisbindung ins Visier + BISS …
Nach einem anonymen Hinweis wurden letzte Woche gegen 21 mittelständische Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Wurstkartell) insgesamt 338 Mio. EUR Geldbuße verhängt. Bis vor wenigen Jahren waren es noch überwiegend große Unternehmen, die wegen Kartellverstöße belangt wurden. Unterdessen
Volkelt-Brief 16/2014
Themen heute: Schwarzgeld: Schwarze Wertschöpfungsketten vor dem „aus” + Geschäftsführer-Altersvorsorge: Finanzamt bestraft zu späte Gehaltserhöhung + Recht: Kartellbehörden dürfen vor Ort durchsuchen + Gesund und sportlich: Das E‑Bike auf Firmenkosten + Ohne Berater: FA muss Fristverlängerung zurücknehmen + Marketing: Werbung mit Preisnachlass für gute Noten ist zulässig + BISS …
Das Thema Kartellabsprachen hat den Mittelstand mit voller Härte erreicht (vgl. Nr. 11, 13/2014). Dazu erreichen uns nun auch viele Anfragen. Beispiel: „Stimmt es, dass die Kartellbehörden nur mit amtlichem Durchsuchungsbeschluss in die Firma dürfen?“. Antwort: NEIN. Hier kommt es auf den Einzelfall, auf Anlass und Dringlichkeit an. Die Behörde hat folgende Befugnisse: …
Die Liste der mittelständischen Betriebe, die in Kartellverfahren verwickelt sind, liest sich wie das who is who quer durch alle Branchen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht diese Verfahren regelmäßig auf den Internet-Seiten unter www.bundeskartellamt.de. Die in fast allen Verfahren praktizierte Kronzeugenregelung ist unter Juristen höchst umstritten. Dennoch: …
Die Kartellbehörden haben angekündigt, die Preisgestaltung des Großhandels für das Handwerk (Baustoffe, Sanitäre Ausstattungen) in den nächsten Wochen unter die Lupe zu nehmen. Das erste Großhandels-Unternehmen hat sich bereit erklärt, im Rahmen der Kronzeugen-Regelung
Das Bundeskartellamt hat neue Leitlinien für die Bußgelder in Kartellverfahren festgelegt. Danach müssen kleinere Unternehmen, die nur ein oder wenige Produkte anbieten oder herstellen, in Zukunft geringere Bußgelder zahlen. Im Gegenzug werden größere Unternehmen …