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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2020

GF/Haftung: Insol­venz­haf­tung bleibt … + GmbH/Steuer: Die aktu­el­le Lis­te der Prüf­fel­der für GmbH/UG + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: vir­tu­ell und kos­ten­spa­rend + Prak­tisch … : Noch mehr Hil­fen für Unter­neh­men + Digi­ta­les: Von der Rekla­me zum Influen­cer + Ter­min­sa­che: Mel­dung zu den GmbH-Antei­len + Die Bank-Haf­tung: Umsatz­steu­er auf einem Kun­den-Kon­to + Abfin­dungs­zah­lung: Insol­venz einer GmbH & Co. KG + Pflicht­of­fen­le­gung: Toch­ter-GmbHs sind nicht auto­ma­tisch befreit

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Volkelt-Brief 18/2020

Insolvenz/Haftung: Wer zu früh Insol­venz anmel­det, wird bestraft + Bes­te Chan­cen: Vom Geschäfts­füh­rer zum Unter­neh­mer – jetzt! + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Von den 2 Geschwin­dig­kei­ten – Staat oder pri­vat + Prak­ti­sches: Finanz­hil­fen voll aus­schöp­fen + Digi­ta­les: Mes­sen erset­zen, Rei­se­kos­ten und Spe­sen ein­spa­ren + Letz­te Aus­fahrt: Das Amt nie­der­le­gen … + GmbH/Recht: Feh­ler beim Ein­rei­chen der Gesell­schaft­er­lis­te + Stopp: Der Insol­venz­ver­wal­ter darf den Gesell­schafts­ver­trag nicht ändern + Fak­ten zur Kri­se: Coro­na in Zah­len der Wirt­schaft + GmbH/Recht: Beschluss über die Ein­zie­hung eines  GmbH-Geschäftsanteils

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Volkelt-Brief 13/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Bes­ser mit leich­tem Gepäck + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Geschäf­te ohne Geneh­mi­gung + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ein Kre­dit ist kein Zuschuss + Prak­tisch: Gut ver­si­chert? + Digi­ta­les: Die Macht der Gro­ßen  + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Sie haben Anspruch auf Insol­venz- und Kurz­ar­bei­ter­geld + GmbH/Recht: Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Ach­tung: Zusätz­li­ches Bera­ter­ho­no­rar für die Tan­te + Steu­er: Kei­ne Pau­schal­be­steue­rung bei Sach­zu­wen­dun­gen nur für die Füh­rungs­kräf­te +Geld: Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers ohne Vergütungsregelung

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Aktuell Volkelt-Briefe

Bund beschließt weniger Haftung für Geschäftsführer/innen

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Wie ange­kün­digt hat der Bun­des­tag eine über­gangs­wei­se Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht gemäß § 64 GmbH-Gesetz beschlos­sen. Wich­tig für die Praxis:

  • Die 3‑Wo­chen-Antrags­pflicht zur Stel­lung des Insol­venz­an­trags wird bis zum 30.9.2020 aus­ge­setzt. Vor­aus­set­zung: Die UG/GmbH war zum 31.12.2019 wirt­schaft­lich gesund – also es lagen zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Insol­venz­an­zei­chen vor.
  • Gläu­bi­ger kön­nen nur einen Insol­venz­an­trag stel­len, sofern bereits vor dem 1.3.2020 ein Insol­venz­an­lass bestand. ACHTUNG: Ab 30.6.2020 haben Gläu­bi­ger wie­der die Mög­lich­keit wie bis­her einen Insol­venz­an­trag zu stellen.

ACHTUNG: Für Geschäfts­füh­rer blei­ben Risi­ken. Der Insol­vent­ver­wal­ter Lucas Flö­ther (Abwick­ler der Air­Ber­lin Insol­venz) wird im Han­dels­blatt zitiert: „Geschäfts­füh­rer haf­ten grund­sätz­lich wei­ter für jede Zah­lungs- und Leis­tungv­ser­pflich­tung gegen­über Kun­den und Lie­fe­ran­ten, die sie neu ein­ge­hen”. Und: „Sobald die Aus­set­zungs­frist endet (Anm. d. Red: 30.9.2020), müs­sen Unter­neh­mer die­sen Ver­pflich­tun­gen wie­der nach­kom­men”.  Ob dann noch genau nach­voll­zo­gen wer­den kann, wel­che Haf­tungs­grund­sät­ze für wel­chen Vor­gang gel­ten, wird dann wohl in vie­len Fäl­len erst gericht­lich ent­schie­den wer­den. Sie sind also gut bera­ten, defen­siv zu agie­ren und Ihr Zah­len­werk (Liqui­di­täts­sta­tus, Über­schul­dungs­sta­tus) zeit­nah ein­zu­stel­len – ggf. eine Zwi­schen­bi­lanz erstel­len zu lassen.

Die Neu­re­ge­lung im Geset­zes­text > Hier ankli­cken

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Die GmbH in der Krise: So bleibt privates Vermögen Privatsache

In vie­len Urtei­len, die zur GmbH-Insol­venz ent­schie­den wer­den, geht es um den Zugriff des Insol­venz­ver­wal­ters auf das pri­va­te Ver­mö­gen des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers. Ziel des Ver­wal­ters: Er ver­sucht in der Regel mit allen Mit­teln, die Gläu­bi­ger der GmbH auch aus dem pri­va­ten Ver­mö­gen zu bedie­nen. Fakt ist aller­dings auch, dass vie­le Urtei­le bele­gen, dass der ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter sei­ne Rech­te sehr oft zu weit aus­legt und der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht pri­vat ein­ste­hen muss. Achtung: … 

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Geschäftsführer-Haftung: Wieder 2 wichtige neue Urteile

Ob nicht abge­führ­te Steu­ern oder Sozi­al­bei­trä­ge, ob eine nicht wahr­ge­nom­me­ne Geschäfts­chan­ce oder Scha­dens­er­satz für fahr­läs­si­ge Geschäfts­füh­rer-Ent­schei­de: Immer mehr sol­cher ver­meint­li­chen Feh­ler­haf­tig­kei­ten lan­den vor Gericht. Pro­blem für den betrof­fe­nen Geschäfts­füh­rer: Je nach Bun­des­land und Gerichts­be­zirk set­zen die Gerich­te (OLG, LG) unter­schied­li­che Schwer­punk­te in ihren Ent­schei­dun­gen. Für den Rechts­an­walt, der den Geschäfts­füh­rer in Regress neh­men will, ist das dem­nach oft ein loh­nen­des Man­dat mit Aus­sicht auf die nächs­te Instanz. Sie sind also gut bera­ten, wenn Sie sich selbst ein aus­ge­wo­ge­nes Bild über die Rechts­la­ge ver­schaf­fen. Hier: … 

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Volkelt-Brief 16/2018

  1. Geschäfts­füh­rung: Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter, Mit­ar­bei­ter … + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­beu­gen und es bes­ser machen (II) + Digi­ta­les: Crowd­fun­ding wei­ter auf dem Vor­marsch + Ach­tung: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH + Recht: Anwalts-Voll­macht zur Ver­tre­tung der GmbH + OLG Mün­chen: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insol­venz­haf­tung des Geschäfts­füh­rers + GmbH-Mar­ke­ting: Wer­bung mit Test­ergeb­nis­sen + GmbH-Recht: Ein­sichts- und Aus­kunfts­recht in der gelösch­ten GmbH

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OLG München: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insolvenzhaftung des GF

Ist die GmbH nicht mehr in der Lage, sich inner­halb von drei Wochen die zur Beglei­chung der fäl­li­gen For­de­run­gen benö­tig­ten finan­zi­el­len Mit­tel zu beschaf­fen, han­delt es sich bereits um eine Zah­lungs­un­fä­hig­keit und nicht mehr um eine sog. Zah­lungs­sto­ckung. Beträgt die Liqui­di­täts­lü­cke der GmbH 10% oder mehr, ist regel­mä­ßig von Zah­lungs­un­fä­hig­keit aus­zu­ge­hen, sofern nicht aus­nahms­wei­se mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit zu erwar­ten ist, dass die Liqui­di­täts­lü­cke dem­nächst voll­stän­dig oder fast voll­stän­dig geschlos­sen wird und den Gläu­bi­gern ein Zuwar­ten nach den beson­de­ren Umstän­den des Ein­zel­fal­les zuzu­mu­ten ist (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.1.2018, 23 U 2702/17).

Das sind end­lich ein­mal kla­re Hand­lungs­vor­ga­ben in Sachen Insol­venz­an­trags­pflicht für GmbH-Geschäfts­füh­rer. An die­ser 10%-Regel soll­ten Sie sich ori­en­tie­ren. Im Klar­text: Kön­nen Sie 10% der For­de­run­gen im frag­li­chen Zeit­raum nicht mehr sicher erfül­len, beginnt der 3‑Wochenfrist für die Insol­venz­an­trags­ver­pflich­tung zu lau­fen. In die­ser Zeit müs­sen Sie es schaf­fen, mit dem/den Gläubiger(n) neue Zah­lungs­kon­di­tio­nen zu ver­ein­ba­ren oder Liqui­di­tät zu beschaf­fen. Gibt es kei­ne Lösung, müs­sen Sie Insol­venz­an­trag stel­len – ansons­ten haf­ten Sie mit Ihrem pri­va­ten Vermögen.

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Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose

Ist die GmbH bilan­zi­ell über­schul­det, befreit eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se nur dann von der Insol­venz­an­trags­pflicht, wenn die­se stich­hal­tig und kor­rekt erstellt wird. Dazu das OLG München: … 

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Volkelt-Brief 34/2017

Unter­neh­mens-PR: Wie man erfolg­reich um eine höhe­re Abfin­dung pokert + Bera­ter-Haf­tung: Hier haf­tet Ihr Bera­ter + Der Fall Schle­cker: Was Sie als Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 für mitt­le­re und gro­ße GmbH + AZU­BI-Ein­stel­lung: So behal­ten Sie die Ent­schei­dungs-Hoheit + Über­gangs­re­ge­lung: Geschäfts­füh­rer darf län­ger arbeiten

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