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Volkelt-Briefe

Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne

Steht die GmbH finan­zi­ell mit dem Rücken zur Wand, ist die Ver­lo­ckung groß, alle nur mög­li­chen Umsät­ze mit­zu­neh­men und bei den Kos­ten zu drü­cken. Z. B. bei den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen oder bei der Lohn­steu­er. Fast wöchentlich …