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Volkelt-Briefe

Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck”

Ver­bucht eine Toch­ter-GmbH eine ihr über­las­se­ne Kapi­tal­aus­stat­tung („Patro­nats­er­klä­rung“) intern in der Buch­füh­rung als „Dar­le­hen“, dann gilt das. Die Tochter­gesellschaft ist zur Zurück­zah­lung ver­pflich­tet. Und zwar unab­hän­gig davon, …