Immer mehr Kommunen setzen die Verpflichtung zur Transparenz der Geschäftsführer-Gehälter, die in den GmbHs mit kommunaler Beteiligung gezahlt werden, um. Unterdessen wurden in vielen Anstellungsverträgen entsprechende Veröffentlichungsklauseln umgesetzt und praktiziert. So z. B. in Freiburg – hier veröffentlicht auch die Presse regelmäßig die Vergütungssituation. Spitzenverdiener sind hier die Geschäftsführer des regionalen Energieversorgers, der seinem 3‑köpfigen Führungsteam ein Jahresgehalt von insgesamt 1,3 Mio. EUR zahlt. Die Freiburger Stadtbau zahlt ihren beiden Geschäftsführern insgesamt 466.000 EUR, der alleinige Geschäftsführer der Abfall- und Entsorgungs-GmbH erhält danach rund 220.000 EUR.
Schlagwort: EnBW
Volkelt-Brief 48/2012
Themen heute: Geschäftsführer-Haftung: Er muss seine Unschuld beweisen – Was tun, wenn die Unterlagen weg sind? + Krisen-Management: Der tiefe Fall der Alemannia – Wie der Staatsanwalt gegen den Geschäftsfüher der Fussball-GmbH ermittelt + Arbeitsrecht: Geschäftsführer darf Arbeitsgericht einschalten + Steuern: Keine Chancen für Gewerbesteuer-Entlastung + Arbeitsrecht: 3 Befristungen über 11 Jahre mit Sachgrund sind zulässig + Personal: Unzulässige Bewerber-Befragung + Gesellschaftsrecht: Nach der Amtsniederlegung ist der (Mit-) Gesellschafter in der Pflicht + BISS …
Nicht nur in Baden-Württemberg staunen viele Geschäftsführer über die im Untersuchungsausschuss offen gelegten Vorgänge um den Erwerb der EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg. Zuletzt wurde der E‑Mail-Verkehr zwischen Ex-Ministerpräsident Mappus und dem (Ex) Morgan Stanley Deutschland-Chef Notheis auszugsweise in den Gazetten veröffentlicht – mit verheerender Wirkung in der Öffentlichkeit. Was ist hier falsch gelaufen? …
Fehler Nr. 1: Als Geschäftsführer müssen Sie bei einem Unternehmenskauf eine exakte Bewertung vornehmen (dazu gibt es rechtskräftige Urteile, siehe unten)
PS: Diese Meldung ist nur wegen des breiten Interesses am Thema öffentlich. Solche fachlichen Informationen sind sonst nur für Geschäftsführer bzw. die angemeldeten Mitglieder des Volkelt-Beratungs-Centers zugänglich. Mehr Informationen > Hier anklicken
Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie zwar ein weit reichendes Handlungsermessen (vgl. § 43 GmbH-Gesetz) – im Vergleich zum Ex-Landesregierungs-Chef Mappus sogar ein deutlich größeres. Für wirtschaftliche Fehl-Entscheidungen, die Sie für die GmbH treffen, haften Sie danach nicht oder nur im Ausnahmefall persönlich. Dazu gibt es aber keine allgemeingültigen Richtlinien. Klagt aber ein Gesellschafter z. B. wegen Vermögensverlust, prüft das Gericht jeden Einzelfall. Laut Rechtsprechung müssen Sie z. B. beim Zukauf eines Unternehmens alle Risiken und Chancen einer solchen Investition exakt prüfen – und zwar mit den dafür vorgesehenen professionellen Verfahren. Wenn Sie ohne Experten-Gutachten zukaufen, gehen Sie als Geschäftsführer ein hohes persönliches Risiko ein.
Konkret: „Das dem Geschäftsführer bei unternehmerischen Entscheidungen zuzubilligende weite Ermessen ist beim Erwerb eines anderen Unternehmens überschritten, wenn die Grundlagen, Chancen und Risiken der Investitionsentscheidung nicht ausreichend geklärt worden sind“ (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Das ist der Fall, wenn nicht ausreichende, gesicherte Erkenntnisse über das zu erwerbende Unternehmen vorhanden sind oder wenn vorhandene Informationen Unklarheiten aufweisen. Dann muss etwa eine umfassende „Due Diligence“-Prüfung durchgeführt werden. Wenn Sie dies unterlassen und es bei einer zu erheblichen Verlusten führenden Fehlinvestition kommt, führt dies zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.
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Für die Praxis: Erwecken Sie beim Zukauf eines Unternehmens nie den Eindruck eines Alleingangs. Beziehen Sie die Abteilung Rechnungswesen, Ihren Steuerberater und Ihren Rechtsanwalt ein. Bestehen Zweifel an der wirtschaftlichen Lage und den vorgelegten Unterlagen der Zielfirma, müssen Sie ein Gutachten z. B. in Form eines Due Diligence in Auftrag geben und zur Grundlage Ihrer Kaufentscheidung machen.
Fehler Nr. 2: Grundlegende Fehler im Stil (Werte) und in der Kommunikation
Fehleinschätzung: Mappus und Notheiswaren sicher, dass die ausgetauschten Informationen nie „öffentlich“ werden können. Das ist ein großer Irrtum: Der Inhalt jeder E‑Mail kann intern (IT) und extern (Server) nachvollzogen werden.
Kommunikationsstil: Im E‑Mail-Verkehr werden geschäftliche Informationen in einem privaten Plaudertongeführt. Unmöglich! Hier agieren die Repräsentanten eines Unternehmen und einer Landesregierung. Nicht anders ist es, wenn Sie für die GmbH Geschäfte anbahnen und Konditionen aushandeln. Gibt es mehrere Gesellschafter, müssen Sie geschäftlich und privat eindeutig auseinander zu halten und entsprechend zu kommunizieren.
Rechtsfehler: Per E‑Mail wurden klein gedruckte Konditionen besprochen, die mit den einbezogenen Rechtsberatern nicht abgesprochen waren. Folge: Der Berater ist im Zweifel aus der Haftung. Als Repräsentant einer GmbH sollten Sie darauf achten, dass Geschäfte mit weit reichenden Auswirkungen (Verhalten in der Krise der GmbH, Kauf) wie üblich abgewickelt werden. Dazu gehört die Einschaltung des Steuerberaters im Krisenfall, die Verwendung von offiziellen Bewertungsverfahren für die Kaufpreisermittlung (siehe unten). Sind Sie sich über die Reichweite eines Geschäftes nicht völlig im Klaren, sollten Sie professionellen externen Rat einholen und die Zustimmung der Gesellschafter (Gesellschafterbeschluss) zu diesem Geschäft einholen.
Für die Praxis: Nutzen Sie diese Gelegenheit dazu, Ihren persönlichen E‑Mail-Stil auf die „Goldwaage“ zu legen. Orientieren Sie sich dabei an diesen Vorgaben:
- Vertraulicher Informationsaustausch, der auf keinen Fall von Dritten nachvollzogen werden kann, sollten Sie nach wie vor „unter vier Augen“ oder ausnahmsweise telefonisch führen.
- Verwenden Sie grundsätzlich immer die offizielle Autosignatur der Firma (Aus Haftungsgründen müssen Sie immer deutlich machen, dass Sie für die GmbH handeln)
- Halten Sie geschäftliche E‑Mails immer sachlich und jederzeit in einem offiziellen Geschäftsbrief-Stil. Prüfen Sie Ihre E‑Mails vor dem Absenden auf korrekte Rechtschreibung.
- Lassen Sie sich bei wichtigen Inhalten den Eingang Ihrer E‑Mail ausdrücklich nochmals bestätigen.
- Sichern Sie den jederzeitigen Zugriff auf wichtige E‑Mails (ausgewählte Ordner anlegen). Wichtige E‑Mails mit vertraglichen Inhalten oder Absprachen sollten Sie zusätzlich ausdrucken und in der Akte des Geschäftspartners dokumentieren.
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Volkelt-Brief 26/2012
Themen heute: EnBW-Kauf – Geschäftsführer dürfen sich solche Fehler nicht leisten + Unternehmenskauf: So machen Sie es als Geschäftsfüher richtig + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + Pflicht-Offenlegung: Tochter-GmbHs sind nicht automatisch befreit + Recht: Gesellschafterliste bestimmt pber Stimmrecht + BISS …
Nicht nur in Baden-Württemberg staunen viele Geschäftsfüher über die im Untersuchungsausschuss offen gelegten Vorgänge um den Erwerb der EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg. Zuletzt wurde der E‑Mail-Verkehr zwischen Ex-Ministerpräsident Mappus und dem (Ex) Morgan Stanley Deutschland-Chef Notheis auszugsweise in den Gazetten veröffentlicht – mit verheerender Wirkung in der Öffentlichkeit. Was ist hier falsch gelaufen? …
EnBW
So zum Spaß haben wir mal per Rundschreiben an die großen deutschen Energie-Oligopolisten unsere Dienste in Sachen Zukunfts-PR angeboten. Ohne große Workshops und so. Zahlbar in bar auf ein Konto in Liechtenstein. Etwas gewundert haben wir uns dann schon, als der ein oder andere CEO persönlich bei uns nach der Bankverbindung nachgefragte und wissen wollte, in welchen „Tranchen“ er die von uns mal so in den Raum gestellten 120 Mio. Euros zahlen solle. Und: Was er auf den Zahlungsbeleg als Verwendungszweck angeben soll. Wir haben dann, um nicht schon an dieser Stelle als Scharlatane aufzufallen, ganz allgemein „Nachhaltige Sicherung der Energieversorgung“ vorgeschlagen. Sie werden es nicht glauben: Alle angeschriebenen Unternehmen haben gezahlt – ohne Nachfragen, Zögern und Zaudern. Sogar ohne Spendenbeleg. Sie werden auch Verständnis dafür haben, dass es bei diesem Geldsegen in den nächsten Wochen keinen BISS mehr geben wird. Unser Schreiberling befindet sich bis auf weiteres auf den Bermudas. Verwechselungen ausgeschlossen.
PS: Soeben betreten die Männer und Frauen von der Steuerfahndung die Eingangshallen der EnBW-Zentrale in der Durlacher Allee 93, gar nicht weit von der ehemaligen Flowtex-Zentrale, in der heute ein Dorgerie-Markt untergebracht ist. Hüsteln. Schweigen. Draußen stehen Möbelwagen. Pappkartons und PCs werden herausgeschleppt. Wo ist sie denn nur – diese verdammte Umsatzsteuer.