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Volkelt-Brief 01/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Uner­fah­ren­heit schützt nicht vor Stra­fe + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Die bes­ten Argu­men­te für eine Gehalts­er­hö­hung+ GmbH-Steu­ern: Pro­fi­tie­ren Sie vom Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + Geld: Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag zählt bei der Steu­er + Steu­er­recht: Kom­mu­na­le GmbHs haben Anspruch auf Vor­steu­er­erstat­tung + Vor­sicht: Fir­men­wa­gen bei Neben­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers + BISS

 

 

 

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Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers

Über­lässt die GmbH ihrem Arbeit­neh­mer (oder Geschäfts­füh­rer) einen Fir­men­wa­gen, der nicht nur pri­vat genutzt wird, son­dern auch für eine zusätz­li­che selb­stän­di­ge Tätig­keit (z. B. einen neben­be­ruf­li­che Bera­tungs­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers), dann kann der Geschäfts­füh­rer den fik­ti­ven Über­las­sungs­wert (hier: eine Sach­be­zug ermit­telt anhand der 1%-Methode) nicht als Betriebs­aus­ga­ben sei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit zusätz­lich anset­zen (BFH, Urteil vom 16.7.2014, III R 33/14). …

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Volkelt-Brief 50/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Rech­te: Amts­nie­der­le­gung wird ein­fa­cher + OLG Mün­chen: Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf Weih­nachts­geld + Geschäfts­füh­rer in der Indus­trie: Hier kön­nen Sie rich­tig ver­die­nen + Betriebs­prü­fung: Vor­ab-Steu­er­zah­lung bringt Zins­nach­lass + Steu­er: Finanz­amt darf kei­ne Schen­kungs­steu­er auf vGA berech­nen + Mit­ar­bei­ter: Prak­ti­kum ver­kürzt Azu­bi-Pro­be­zeit nicht + BISS

 

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Betriebsprüfung: Vorab-Steuerzahlung bringt Zinsnachlass

In letz­ter Zeit gibt es immer mehr Hin­wei­se dar­auf, dass die Steu­er­prü­fer sich bei Betriebs­prü­fun­gen viel Zeit las­sen. So wer­den immer wie­der Fäl­le bekannt, in denen selbst bei klei­ne­ren Betrie­ben erst nach Mona­ten ein Zwi­schen­er­geb­nis bekannt gege­ben wird und es auch dann noch Wochen bis zur Schluss­be­spre­chung dau­ert (vgl. zuletzt Nr. 44/2015). In die­sem Besteue­rungs­ver­fah­ren muss­te die geprüf­te GmbH nach dem vor­läu­fi­gen Nach­zah­lungs­er­geb­nis 700.000 EUR zah­len sol­len. Erst nach einem hal­ben Jahr einig­te man sich in der Schluss­be­spre­chung auf eine Nach­zah­lung von gera­de ein­mal 50.000 EUR. … 

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Volkelt-Brief 46/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung 2015: „Das Hams­ter­rad dreht schnel­ler und die Tritt­stu­fen sind wei­ter aus­ein­an­der” + Cum-Ex-Geschäf­te: Zu hoch gepo­kert – jetzt wird nach­ge­zahlt + Hand­wer­ker-GmbHs: Kaum Pro­ble­me mit dem Gehalt + VW: Steil­vor­la­ge für ein neu­es Unter­neh­mens­straf­recht + Behör­den: Kaum noch Chan­cen gegen Fuhr­park-Rund­funk­ge­büh­ren +  Steu­er: Fünf­tel­re­ge­lung hat Vor­rang + Leih­ar­beit: Nach der Mit­be­stim­mung ist vor dem Kün­di­gungs­schutz + BISS

 

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Cum-Ex-Geschäfte: Zu hoch gepokert – jetzt wird nachgezahlt

Bei einem aus­ge­klü­gel­ten Drei­ecks-Ver­kauf von Akti­en­pa­ke­ten war es zwi­schen 2002 und 2011 mög­lich, dass 2 Steuer­bescheinigungen über die Zah­lung von Kapi­tal­ertrag­steu­er aus­ge­stellt wur­den. Mit dem Effekt, dass der Fis­kus die Kapi­tal­ertrag­steu­er bei der Steu­er­an­rech­nung zwei­mal zurück­er­stat­tet hat. Die­se sog. Cum-Ex-Geschäf­te (auch: Divi­den­den­strip­ping) ermög­lich­te eine unkla­re gesetz­li­che Vor­ga­be und eine unter­schied­li­che Hand­ha­bung die­ser Geset­zes­lü­cke durch die jewei­li­gen Finanzämter.… 

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Volkelt-Brief 44/2015

Volkelt-FB-01Rein­fall: Wie die Bera­ter das Hess-Manage­ment aus­he­bel­ten + Recht­spre­chung: Wich­ti­ge neue Urtei­le für Geschäfts­füh­rer im Über­blick + „Theo­rie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? +  Neue Metho­den: Wie Steu­er­prü­fer Nach­zah­lun­gen durch­set­zen + GmbH-Recht: Pflicht­of­fen­le­gung ist juris­tisch „durch“ + Gold­esel: Dau­er­haf­ter Ver­lust­aus­gleich in der kom­mu­na­len GmbH + Pau­ken­schlag: Soli­da­ri­täts­zu­schlag kommt erneut auf den Prüf­stand + BISS

 

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Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: … 

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Neue Methoden: Wie Steuerprüfer hohe Nachzahlungen durchsetzen

Gibt es bei einer Betriebs­prü­fung Abwei­chun­gen von den Wer­ten der finanz­amt­li­chen Richt­sät­ze, wer­den die Umsät­ze „ver­probt“, d. h. nach oben gerech­net. Mehr als ärger­lich ist es aber, wenn die Umsatz­schät­zun­gen ein­fach unrea­lis­tisch hoch ange­setzt wer­den. So ist z. B. jetzt ein Fall bekannt gewor­den, wonach die Betriebs­prü­fer den Jah­res­um­satz eines mitt­le­ren Gas­tro­no­mie­be­trie­bes um jähr­lich 500.000 EUR hoch­ge­rech­net haben. Über 3 Jah­re errech­ne­ten die Prü­fer dar­aus eine Umsatz- und ESt-Schuld von zusätz­li­chen 700.000 EUR. … 

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Finanzamt muss günstigeres Teileinkünfteverfahren zulassen

Der mit 1 % und mehr betei­lig­te Gesell­schaf­ter, der in der GmbH mit­ar­bei­tet, kann auch dann die Besteue­rung nach dem für ihn güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ver­lan­gen, wenn er kei­nen maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Füh­rung der Geschäf­te hat (BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14). …