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Volkelt-Briefe

Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers

Über­lässt die GmbH ihrem Arbeit­neh­mer (oder Geschäfts­füh­rer) einen Fir­men­wa­gen, der nicht nur pri­vat genutzt wird, son­dern auch für eine zusätz­li­che selb­stän­di­ge Tätig­keit (z. B. einen neben­be­ruf­li­che Bera­tungs­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers), dann kann der Geschäfts­füh­rer den fik­ti­ven Über­las­sungs­wert (hier: eine Sach­be­zug ermit­telt anhand der 1%-Methode) nicht als Betriebs­aus­ga­ben sei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit zusätz­lich anset­zen (BFH, Urteil vom 16.7.2014, III R 33/14). …