Derzeit kann man aus den Arbeitsgerichtsprozessen um die Kündigung von AUDI-Führungskräften geradezu vorbildlich lernen, wie man vor dem Arbeitsgericht agiert, um eine möglichst hohe Abfindung durchzusetzen. Ein Phänomen, das …
Schlagwort: Audi
Volkelt-Brief 37/2017
Ausscheiden: Wie SIE erfolgreich um eine hohe Abfindung pokern + Unternehmens-Kommunikation: So nutzen SIE Verbände zum Netzwerken + Geschäftsführer Abberufung: Was gilt für die Kündigung? (neues Urteil) + Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung + GmbH-Vermögen: Mit wie viel Risiko dürfen SIE Geld der GmbH anlegen? + Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wir berichten an dieser Stelle immer wieder über Kartellverfahren – auch über die umstrittene Kronzeugenregelung, nach der einen Kartellverstoß anzeigendes Unternehmen straffrei bleibt. Aktuell: Jetzt hat der VW-Konzern – gemeinsam mit den Tochterunternehmen AUDI und Porsche – eine Selbstanzeige beim Kartellamt eingereicht und Absprachen mit den Konkurrenz-Unternehmen BMW und Daimler-Benz eingeräumt. Neueste Entwicklung: Daimler soll schneller gewesen sein mit er Selbstanzeige.
Ausführlich dazu > Spiegel Online
Brisant: Anscheinend waren ERFA-Gruppen (Erfahrungsaustausch-Gruppen) bis in die Unterabteilungen in der größten deutschen Branche an der Tagesordnung. Jetzt muss das Bundeskartellamt „von Amts wegen” handeln. Es dürften die höchsten jemals in Deutschland ausgesprochenen Kartellstrafen werden. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kronzeugen-Status zu kommen und damit straffrei auszugehen. Wir halten Sie über die Hintergründe auf dem Laufenden.
Man darf wirklich gespannt sein, wie der „VW-Komplex“ aufgearbeitet wird. Juristisch, PR-technisch, unter Wettbewerbsaspekten usw. Und man muss davon ausgehen, dass die offen gelegte Manipulation nicht der einzige Lapsus ist, der in diesem Zusammenhang aufgedeckt wird. So werden ja auch die Verbrauchswerte moderner Kfz nicht nach Füllmengen im Tank sondern nach statistischen Durchschnittswerten anhand der geleitsteten Kilometer hochgerechnet. Auch in vielen anderen Bereichen geht es nicht mehr um Realitäten: So wird in der Lebensmittelbranche nicht wirklich im Labor getestet, sondern nach (zertifizierter) Aktenlage, siehe z. B. bei vielen Umwelt-Produkten (vgl. Nr. 14/2014) oder man nehme den Silikon-Skandal (vgl. Nr. 29/2015). Oder wenn der Kurs eine Aktie, die im Betriebsvermögen gehalten wird, zur Bewertung des Firmenvermögens ermittelt werden muss, schaut man ja auch nicht in den Index sondern lässt den Wahrscheinlichkeits-Rechner ans Werk. …
Volkelt-Brief 40/2015
Führungskultur/Risiko-Entscheidungen: Wie viel „VW” dürfen SIE? + GmbH-Marketing: Die Unternehmens-PK im Livestream + Kündigungsschutz: Fremd-Geschäftsführer und Praktikanten zählen + Steuer-Strafverfahren: Wieder ein strittiger Fall aus der Praxis + Mitarbeiter: Abwerben gehört zum Geschäft + Wettbewerbsrecht: Prämien für Einhaltung der Preisbindung sind unzulässig + Mitarbeiter: Haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen + Bürokratie: Neue Umsatzgrenzen für die GmbH-Größenklassen + BISS …