In Deutschland gilt das Steuergeheimnis. Für die privaten Einkommen heißt das: Nur der Arbeitgeber, das Finanzamt und zum Teil auch die gesetzliche Sozialversicherung wissen, wie viel verdient wird. Das gilt im Prinzip auch für alle GmbH-Geschäftsführer. Ausnahme: …
Schlagwort: Anstellungsvertrag
Volkelt-Brief 13/2017
Steuerpolitik: Inspiriert Kichhof die Kanzlerin doch noch mit seinen Ideen … + Dienstleister-GmbHs: EU will elektronische Dienstleistungskarte + Terminsache: Geschäftsführer müssen länger arbeiten + Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Weniger Kontrollen, mehr Geldbußen + GmbH-Krise: Geschäftsführer muss Steuerforderungen widersprechen + Geschäftsführer privat: Getrennt leben und zusammen veranlagen + BISS …
Volkelt-Brief 11/2017
Krank sein: „Ich als Geschäftsführer doch nicht” + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Immer mehr Beanstandungen + ACHTUNG: Neues Urteil zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot + GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung + GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen” + Steuer-Betrug: Neues Urteil zu Cum-Ex-Geschäften + Geschäftsführer privat: XING-Hinweis auf zukünftige Selbständigkeit + BISS …
Jedem der GmbH-Gesellschafter steht das Auskunfts- und Einsichtsrecht in alle Angelegenheiten der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz) – wir berichten dazu regelmäßig über Streitpunkte um die Ausübung, so zuletzt zum Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts (vgl. Nr. 7/2017). Der Gesellschafter kann dieses Recht per gerichtlicher Verfügung durchsetzen.
Vorsicht: ..
Wie angekündigt hat die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Manager-Vergütung vorgelegt ( > zum Gesetzentwurf). Kernpunkte sind:
- - Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs (KStG) für das einzelne Vorstands-Mitglied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamtvergütung inkl. Altersbezüge, Erfolgsbeteiligung (Tantieme), Aktien-Optionen .
- - Auch für die Altersansprüche werden Grenzen gezogen.
- - Die Beschränkungen gelten nicht nur für AG-Vorstände, sondern auch für die Mitglieder der Geschäftsführung anderer Kapitalgesellschaften (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mitbestimmung), Komplementär-Gesellschaften).
Fazit: Das hatte bis zuletzt anders geklungen – da ging es um eine Betriebsausgaben-Deckelung für die variablen Bezüge (siehe dazu unten).
Wörtlich heißt es dazu im vorliegenden Gesetzestext: „Entsprechendes (Anm.: die 500.000 € Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug) gilt für Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder von Europäischen Gesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften, die nach ihrem Gründungsstatut einer Aktiengesellschaft vergleichbar sind, und für die Gesamtbezüge von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft auf Aktien”.
Volkelt-Brief 04/2017
- Neue Gesetze: Arbeitszeit-Flexibilität auf Kosten der Unternehmen + Gesellschafterversammlung: BGH verschärft Formvorschriften + Geschäftsführer-Altersversorgung: Obergrenze für Pensionsrückstellungen + Mehr Bürokratie: EU spekuliert auf die Körperschaftsteuer + NEU: Besserer Neustart nach Scheidung und Privatinsolvenz + Steuer privat: Geld zurück vom Finanzamt gibt es erst ab Mai + Steuer NEU: Rückstellung für Steuerschulden + GmbH-Recht: Verpflichtung zur Mitarbeit in der GmbH + BISS …
Volkelt-Brief 50/2016
Geschäftsführer-Haftung: Gesellschafter schauen genauer auf die Finger + Mitarbeiter: SPD will noch mehr Rechte für Teilzeiter + Dienstleister-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für die Geschäftsführer-Gehälter + Recht: GmbH-Gesellschafter haften anteilig zur Bürgschaftsübernahme + Recht: Einwurf-Einschreiben genügt für Ausschlussandrohung + Mitarbeiter: Verspätete Lohnzahlung kostet SIE 40 € + BISS …
Volkelt-Brief 41/2016
Pflichtversicherung: Geschäftsführer schon wieder im Visier der DR-Prüfer + Finanzen: Bargeld-Obergrenze kommt in Sichtweite + Nachfolge/Erbschaft: Den Gesellschaftsvertrag jetzt prüfen und nachbessern + Haftung: Geschäftsführer muss Lohnsteueranmeldung prüfen und gekürzte Lohnauszahlungen belegen + GmbH-Finanzen: Fördermittel für strukturschwache Regionen im Westen + Geschäftsführer privat: Scheidungsfolgekosten keine außergewöhnliche Belastung + BISS …
Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter in der Krise der GmbH bestellt, haftet der eingetragene Geschäftsführer weiterhin für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (FG Mecklenburg Vorpommern, Urteil vom 4.7.2016, 2 K 203/16, Revision zugelassen). …
Volkelt-Brief 40/2016
GmbH-Gesellschafter: So können Sie das Abstimmungsverhalten beeinflussen + GmbH-Recht: Rechtsprechung zum Stimmverbot eines Gesellschafters + Stichtag 1. Oktober: Text- statt Schriftform gilt auch für Arbeitsverträge + Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben + Mitarbeiter: Leiharbeitnehmer zählen nicht zur GmbH + Recht: Betriebsrat kann den Geschäftsführer nicht abberufen + BISS …