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VOLKELTs Wochen-Briefing 31/2021

Alles nur noch Rou­ti­ne? Mit den Gesell­schaf­tern aus­ein­an­der­ge­lebt? Ner­vi­ge Mit­ar­bei­ter. Kei­ne Her­aus­for­de­rung mehr. Es gibt vie­le Grün­de, über einen Job­wech­sel nach­zu­den­ken. Und sich dar­auf vor­zu­be­rei­ten … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Neu­start: Der Ghost­wri­ter hilft

Neu­ori­en­tie­rung: Passt Ihr Aus­schei­dens­klau­sel noch?

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Bye, bye Schönfelder

Digi­ta­les: KI soll die euro­päi­schen Wer­te retten

Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten August 2021

Bun­des­ge­richts­hof wird in Sachen Coro­na-Miet­an­sprü­che entscheiden

Unwet­ter: Ver­si­che­rer müs­sen nachkalkulieren

Steu­er­be­ra­ter muss nicht zur Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht des GmbH-Geschäfts­füh­rers beraten

Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt Rechts­la­ge zur Besteue­rung des Geschäftsführer-Firmenwagens

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LeseTIPP

Insi­de Face­book: NSA-Skan­dal, Wahl­ma­ni­pu­la­tio­nen, Cam­bridge Ana­ly­ti­ca, Trump … Das ist nur die Spit­ze des Eis­bergs. Die New York Times-Repor­te­rin­nen Sheera Fren­kel und Ceci­lia Kang gewäh­ren einen ein­zig­ar­ti­gen Ein­blick in den mäch­tigs­ten (und undurch­schau­bars­ten) Kon­zern der Welt. Sie zei­gen ein Face­book, das wir so bis­lang nicht kann­ten. Wir erfah­ren, wel­che Rol­len Zucker­berg und Sand­berg spie­len, wie in den Hin­ter­zim­mern Ent­schei­dun­gen getrof­fen, mit Poli­ti­kern Abspra­chen ver­ein­bart und undurch­sich­ti­ge Netz­wer­ke gebil­det wer­den. Und wie eine Maschi­ne zur Geld­ver­meh­rung immer wei­ter am Lau­fen gehal­ten wird, kos­te es, was es wol­le – mit ver­hee­ren­den Fol­gen: Aus­höh­lung der Pri­vat­sphä­re und der Demo­kra­tie, eine Gefahr für unse­re Gesell­schaf­ten. Gut geschrie­ben, haut­nah recher­chiert, ein Lehr­stück über Mani­pu­la­tio­nen und Intri­gen in einem der mäch­tigs­ten Kon­zer­ne der Welt > Inter­es­siert?

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VOLKELTs Wochen-Briefing 30/2021

das sitzt: „Cum-Ex-Geschäf­te” sind straf­bar … die Bera­tung dazu dem­entspre­chend Bei­hil­fe zu einer straf­ba­ren Hand­lung. Aber: Auch wer sein Geld mit lega­len Mit­teln ver­dient, ist hohen Haf­tungs­ri­si­ken aus­ge­setzt. Ohne Schutz und Vor­sor­ge … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

GF-Auf­ga­be: Risi­ko-Manage­ment rich­tig umsetzen

GmbH-Rück­la­gen: Mit wie­viel Risi­ko dür­fen Sie GmbH-Gel­der anlegen?

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Digi­ta­les muss warten

Digi­ta­les: Mit dem Pri­vat­jet für jeder­mann auf Reisen

Mit­ar­bei­ten­de Gesell­schaf­ter: Fall­stri­cke ken­nen und umgehen 

Kom­mu­na­le gGmbH/UG: Geschäfts­füh­rer muss Spar­sam­keits­ge­bot beachten

GmbH/Finanzen: Prei­se „rea­lis­tisch”

Ver­trags­en­de: Anspruch des Geschäfts­füh­rers auf eine Bonuszahlung

Ver­jäh­rung: Anspruch des aus­ge­schie­de­nen Gesell­schaf­ters auf Abfindung

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LeseTIPP

Insi­de Face­book: NSA-Skan­dal, Wahl­ma­ni­pu­la­tio­nen, Cam­bridge Ana­ly­ti­ca, Trump … Das ist nur die Spit­ze des Eis­bergs. Die New York Times-Repor­te­rin­nen Sheera Fren­kel und Ceci­lia Kang gewäh­ren einen ein­zig­ar­ti­gen Ein­blick in den mäch­tigs­ten (und undurch­schau­bars­ten) Kon­zern der Welt. Sie zei­gen ein Face­book, das wir so bis­lang nicht kann­ten. Wir erfah­ren, wel­che Rol­len Zucker­berg und Sand­berg spie­len, wie in den Hin­ter­zim­mern Ent­schei­dun­gen getrof­fen, mit Poli­ti­kern Abspra­chen ver­ein­bart und undurch­sich­ti­ge Netz­wer­ke gebil­det wer­den. Und wie eine Maschi­ne zur Geld­ver­meh­rung immer wei­ter am Lau­fen gehal­ten wird, kos­te es, was es wol­le – mit ver­hee­ren­den Fol­gen: Aus­höh­lung der Pri­vat­sphä­re und der Demo­kra­tie, eine Gefahr für unse­re Gesell­schaf­ten. Gut geschrie­ben, haut­nah recher­chiert, ein Lehr­stück über Mani­pu­la­tio­nen und Intri­gen in einem der mäch­tigs­ten Kon­zer­ne der Welt > Inter­es­siert?

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Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Kleingedruckte kommt es an …

Alles ist schnel­ler gewor­den – auch die Ver­weil­dau­er auf dem Chef­ses­seln hat in den letz­ten Jah­ren deut­lich abge­nom­men. Dazu gibt es zwar kei­ne offi­zi­el­len Zah­len. Mein Ein­druck aus vie­len Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen/In­nen ist: Die Bereit­schaft der Gesell­schaf­ter, die Füh­rung in der GmbH aus­zu­tau­schen, hat zuge­nom­men. Das ist – so die Ein­schät­zung zahl­rei­cher Exper­ten – auch dar­auf zurück­zu­füh­ren, „dass Geschäfts­füh­rung immer weni­ger die Ver­wal­tung eines funk­tio­nie­ren­des Betrie­bes ist, son­dern eine per­ma­nen­te Anpas­sung an sich immer schnel­ler ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen erfor­dert”. Stich­wor­te: Digi­ta­li­sie­rung, neue Rah­men­be­din­gun­gen durch den Kli­ma­wan­del. Geschäfts­füh­rer sind also gut bera­ten, sich gegen den frei­en Fall abzu­si­chern und alle ent­spre­chen­den ver­trag­li­chen Maß­nah­men zu tref­fen, um das per­sön­li­che Risi­ko nach dem Aus­schei­den eini­ger­ma­ßen zu beherr­schen. Das gilt auch für alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die an der GmbH nur mit einem klei­ne­ren Anteil betei­ligt sind und eben­so schnell von einer Kündigung/Abberufung betrof­fen sein können.

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Volkelt-Brief 39/2019

Digi­tal-Hype: „Schwach­stel­le” Mit­ar­bei­ter + Geschäftsführer/Haftung: Da hilft nur lücken­los doku­men­tie­ren + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: 200 Stun­den für die Steu­er ist zuviel! + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: KI und der Haus-Robo­ter + GF-Kom­pe­ten­zen: Müs­sen Sie den Soh­ne­mann des Haupt-Gesell­schaf­ters ein­stel­len? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Geld­ver­mö­gen schrump­fen – was tun? + War­nung: Das sog. Sozi­al­kre­dit­sys­tem betrifft alle Chi­na-Geschäf­te + GmbH/Recht: Strei­tig­kei­ten um die Höhe der Abfindung

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GmbH/Recht: Streitigkeiten um die Höhe der Abfindung

Muss eine Zwi­schen­bi­lanz erstellt wer­den, um die Höhe des Abfin­dungs­gut­ha­bens des aus­schei­den­den GmbH-Gesell­schaf­ters zu ermit­teln, muss dies von der GmbH zur Ver­fü­gung gestellt bzw. beauf­tragt wer­den. Die GmbH ist auch zustän­dig, wenn im Rah­men eines dazu ein­ge­lei­te­ten Schieds­ver­fah­rens ein Schieds­gut­ach­ter bestellt wird. Feh­len ein­deu­ti­ge ver­trag­li­che Vor­ga­ben zur Fest­set­zung der Abfin­dung (z. B. nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren) ist es auf jeden Fall nicht Sache des aus­schei­den­den Gesell­schaf­ters, die Vor­aus­set­zun­gen für die Ermitt­lung des Wer­tes des GmbH-Anteils zu schaf­fen (OLG Mün­chen, Urteil v. 31.7.2019, 7 U 3799/18).

Im Gesell­schafts­ver­trag war dazu ver­ein­bart: „Kann über die Höhe der Abfin­dung zwi­schen dem Kom­ple­men­tär und dem aus­schei­den­den Gesell­schaf­ter oder Treu­ge­ber kein Ein­ver­neh­men erzielt wer­den, wird die Abfin­dung durch einen von der Wirt­schafts­prü­fer­kam­mer M. zu benen­nen­den Wirt­schafts­prü­fer als Schieds­gut­ach­ter ver­bind­lich ermit­telt”. Der muss von der GmbH beauf­tragt (und bezahlt) werden.

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GF/Ausscheiden: Vage Zusage auf Abfindung für den Geschäftsführer ist „bindend”

Eini­gen sich die Gesell­schaf­ter der GmbH und der Geschäfts­füh­rer auf eine Been­di­gung des Anstel­lungs­ver­tra­ges und ver­ein­ba­ren sie dazu im Auf­he­bungs­ver­trag einen (nicht wei­ter modi­fi­zier­ten) Anspruch auf eine Abfin­dung, ent­steht ein Rechts­an­spruch auf Abfin­dung – so, als wäre im Anstel­lungs­ver­trag ein Anspruch auf Abfin­dung ver­ein­bart wor­den (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 25.4.2019, 6 U 28/18).

Im Urteils­fall hat­ten die Gesell­schaf­ter im Auf­he­bungs­ver­trag eine „Abfin­dung” zuge­sagt. For­mu­lie­rung: „Hin­sicht­lich einer Abfin­dung blei­ben sei­ne Rech­te (die des Geschäfts­füh­rers) vor­be­hal­ten”. Für die Gesell­schaf­ter war das wohl der Ver­such, die Fra­ge der Abfin­dung auf die lan­ge Bank zu schie­ben (For­mu­lie­rung: „Der Geschäfts­füh­rer sichert zu, die Abfin­dung nicht vor dem 1.2.2017 gericht­lich gel­tend zu machen”). Deren Rech­nung ging aller­dings nicht auf. Das OLG Düs­sel­dorf bestä­tig­te den Rechts­an­spruch des Geschäfts­füh­rers und urteil­te auf Zah­lung einer Abfin­dung von ins­ge­samt 475.174,33 EUR zu.

 

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Volkelt-Brief 28/2019

GmbH-Aus­sich­ten: Kapa­zi­täts­aus­las­tung sinkt – was kommt? + Risi­ko­ein­schät­zung: Noch Erfa-Run­de oder schon Kar­tell-Abspra­che? Digi­ta­les: Inves­to­ren schau­en Start­Up-Grün­dern immer genau­er in die Bücher + GmbH/Krise: Vor­sicht beim Ver­kauf von GmbH-Ver­mö­genGmbH/Steuern: Steu­er­li­che Aner­ken­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lung Büro­kra­tie: Finanz­kon­trol­len wer­den kräf­tig auf­ge­stockt + Ent­war­nung: Klei­ne­re Fir­men brau­chen kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten + Geschäfts­füh­rer-Kün­di­gung: GmbH muss sich in die Bücher schau­en las­sen + GmbH/Firmenwagen: Prä­mie zieht (noch) nicht

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Brief 30/2018

GmbH-Steu­ern: Wenig Neu­es für GmbHs im JStG 2018 + Trump-Stra­te­gie: Müs­sen Sie jetzt Ihre Ver­hand­lungs-Stra­te­gien über­ar­bei­ten? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Reicht Inter­net-Rechts­be­ra­tung für eine Haf­tungs­frei­stel­lung? + Neue Rechts­la­ge: Mehr Spiel­raum für das Abfin­dungs-Sze­na­rio + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt bestraft Gesund­heits-Vor­sor­ge + Mit­ar­bei­ter: Betriebs­rat (BR) leich­ter durch­zu­set­zen + GmbH/Steuer: Pau­schal­ver­steue­rung nur für zusätz­li­che Leis­tun­gen + GmbH/Geld: BMF zu EC-Kar­ten-Umsät­zen im Kas­sen­buch + Fir­men­wa­gen: Die­sel­ga­te ist eine vor­sätz­lich sit­ten­wid­ri­ge Schädigung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Neue Rechtslage: Mehr Spielraum für das Abfindungs-Szenario

In vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist für den Fall des Schei­terns eine sog. Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung ver­ein­bart. Auch wir emp­feh­len an die­ser Stel­le eine sol­che Ver­ein­ba­rung. Aus der Erfah­rung her­aus, dass es im Kon­flikt­fall zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en oft kaum noch mög­lich ist, ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den und man sich dann leich­ter auf das zuvor Ver­ein­bar­te ver­stän­di­gen kann.

Pro­blem:

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GmbH-Gestaltungen: Wie Sie Sonderregelungen für sich nutzen können

Bevor Sie neue Gesell­schaf­ter (Erben, Inves­to­ren) in die GmbH auf­neh­men, soll­te das immer auch ein Grund sein, den Gesell­schafts­ver­trag zu über­prü­fen. Stim­men die Rege­lun­gen noch für die neue Kon­stel­la­ti­on? Kön­nen Sie Ihre Stel­lung noch vor Auf­nah­me der neu­en Gesell­schaf­ter zu Ihren Guns­ten ver­än­dern? Das macht immer dann Sinn, wenn es Ihnen auf­grund der Mehr­heits­ver­hält­nis­se in der GmbH noch mög­lich ist, Ände­run­gen des Gesell­schafts­ver­trags zu beschlie­ßen, even­tu­ell auch zusam­men mit den ande­ren Gesell­schaf­tern – sofern die Inter­es­sen­la­ge iden­tisch ist.

Die Rechts­la­ge: