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Geschäftsführer ohne Beteiligung kann Bundesurlaubsgesetz nutzen

Nach dem AGG-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (vgl. Nr. 18/2012) ist zu prü­fen, ob das auch Aus­wir­kun­gen auf die recht­li­che Stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers ins­ge­samt hat. Euro­pa­weit gilt: Gemäß Richt­li­nie 2003/88/ EG sind Fremd­ge­schäfts­füh­rer und mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung an der GmbH betei­lig­te Geschäfts­füh­rer Arbeit­neh­mer – mit den ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten. Das gilt auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer mit­be­stimm­ten GmbH (Mit­bestG). Folg­lich gehen eini­ge Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind:

  1. In Deutsch­land hat der Geschäfts­füh­rer einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub § 3 Abs. BUrlG), der Urlaubs­an­spruch ist jah­res­an­tei­lig zu gewähren,
  2. durch ärzt­li­che Beschei­ni­gung nach­ge­wie­se­ne Krank­heits­zei­ten dür­fen auf den Urlaubs­an­spruch nicht ange­rech­net wer­den und
  3. der Urlaubs­an­spruch muss über­trag­bar sein (bzw. es besteht Anspruch auf Aus­gleichs­zah­lun­gen für nicht ange­tre­te­nen Urlaub bei Über­tra­gung oder Ausscheiden).

Beach­ten Sie eine Beson­der­heit: Der Geschäfts­füh­rer hat zwar nur Anspruch auf den Min­dest­ur­laub. Ist es im Unter­neh­men aber üblich …

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GmbH-Krise: Gesellschafter muss seiner GmbH helfen

Stimmt der Gesell­schaf­ter einer not­wen­di­gen Kapi­tal­erhö­hung nicht zu, wird die Stim­me so gezählt als wäre sie nicht abge­ge­ben wor­den. Der Beschluss ist danach – wie laut GmbH-Gesetz vor­ge­schrie­ben – mit 100% der Stim­men gefasst wor­den und …

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Betrügerische Firmen nutzen Pflichtveröffentlichung zur Abzocke

Mit Datum vom 9.7.2012 warnt der Bun­des­an­zei­ger Verlag …

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2 neue wichtige Urteile zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Lau­fen die Geschäf­te der GmbH, ist die Fra­ge der Geschäfts­füh­rer-Haf­tung kein Pro­blem. Kommt die GmbH aber ins Schlin­gern, geht es für den Geschäfts­füh­rer um Alles. Haupt­pro­blem in der Pra­xis: Setzt das Gericht einen Insol­venz­ver­wal­ter zur Abwick­lung der Geschäf­te der GmbH ein, haben Sie kei­nen Ein­fluss mehr auf das Ver­fah­rens. Der prüft näm­lich sämt­li­che Zah­lun­gen nach. Stellt er unzu­läs­si­ge Zah­lun­gen fest, …

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Geschäftsführer-Telefonitis: Wenn das (Mobil-) Telefon zum Stress wird – was tun?

Nicht weni­ge Geschäfts­füh­rer lei­den unter Tele­fon-Ter­ror: Das Tele­fon klin­gelt stän­dig. Bereits wäh­rend eines nor­ma­len Tele­fo­nats gehen par­al­lel auch schon zwei neue Tele­fo­na­te und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? …

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Geschäftsunterlagen: Das Finanzamt zahlt mit für die Sicherheit

Wohin mit all den GmbH-Unter­la­gen (Geschäfts­brie­fe, Jah­res­ab­schlüs­se, Bele­ge)? In vie­len GmbHs sind die Schrän­ke voll und Monat für Monat wächst der Papier­berg. Auch die Aus­la­ge­rung zum Steu­er­be­ra­ter hilft nur bedingt und kos­tet zusätz­lich. Wenn Sie zu Hau­se genug Platz haben, kön­nen die Unter­la­gen auch dort auf­be­wah­ren. Wich­tig:

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Umsatzsteuer: Was plant das BMF? – Reverse-Charge-Verfahren kommt schneller und in immer mehr Branchen

Als ers­tes grö­ße­res EU-Land erhöht Spa­ni­en jetzt in der Fol­ge der Finanz­kri­se zum 1. Sep­tem­ber die Mehr­wert­steu­er. Und zwar von der­zeit 18 auf 21 %. Auch in Deutsch­land gibt es …

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GmbH darf Forderung nicht einfach an den Gesellschafter abtreten

Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) finan­zie­ren ihre GmbH mit einem Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen. Auf­pas­sen müs­sen Sie bei der Rück­zah­lung: Ver­rech­nen Sie das Dar­le­hen z. B. mit einer For­de­rung der GmbH gegen­über Drit­ten, hat das Fol­gen für die Haf­tung. Kon­kret: …

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NEU: Hier können Sie (PR-) Fachbeiträge über Produkte/Dienstleistungen veröffentlichen

Hat Ihre PR-Abtei­lung schon ein­mal einen Arti­kel über Ihre Produkte/Dienstleistungen in der Fach­pres­se ver­öf­fent­licht? Wenn JA: Schi­cken Sie uns die­sen Bei­trag zu. Wir stel­len die­sen kos­ten­los in unser Netz­werk und jeder kann sich gezielt über Ihre Produkte/Dienstleistungen infor­mie­ren. Wenn NEIN: Viel­leicht ist das ja  Ansporn für Sie, einen PR-Arti­kel für Ihre GmbH zu ver­fas­sen und PR-Arbeit end­lich anzugehen.

Schi­cken Sie die ent­spre­chen­de Datei (pdf) an info@GmbH-GF.de Stich­wort: PR-Bei­trag. Wir stel­len den Bei­trag in unse­re Down­loads, so dass sich jeder Inter­es­sier­te den Fach­bei­trag her­un­ter­la­den kann. Kos­ten: kei­ne. Alle Stich­wor­te der Über­schrift und des Vor­spanns kön­nen dann über die Such­funk­ti­on auf unse­rer Home­page ange­steu­ert werden.

 

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EU entlastet kleine UG, GmbH und GmbH & Co. KG (Micro-Richtlinie)

Die Offen­le­gungs­pflich­ten für kleins­te Unter­neh­men (Bilanz­sum­me < 350.000 EUR, Jah­res­um­satz < 700.000 EUR, weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter) wer­den zurück­ge­nom­men. Nach der sog. Micro-Richt­li­nie genügt es, …