ob Metro, Bosch oder Merck, ob RWE oder die Deutsche Bank: Die Alpha-Unternehmen in allen Branchen rüsten sich für die „Krise“. Mit strafferen Strukturen in der Organisation und im Vertrieb, mit weniger Personal in allen Bereichen, mit weniger Sachinvestitionen und höherer Produktivität. Wie können Sie sich als kleineres Unternehmen auf das erwartete Krisen-Szenario vorbereiten? …
Kategorie: Volkelt-Briefe
In § 87 Abs. 2 Aktiengesetz heißt es: „Verschlechtert sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig wäre, so hat der Aufsichtsrat .… die Bezüge auf die angemessene Höhe herabzusetzen.“ Konkret bedeutet das: …
Wie berichtet, gilt das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) auch für den Geschäftsführer, der sich um eine Stelle bewirbt. Dazu gibt es ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Kommt es im Einstellungsgespräch mit dem potenziellen Geschäftsführer zu einem Verstoß gegen das AGG, …
Weil die Berater der Hamburger Bethmann-Bank vermögende Anleger nur unvollständig und lückenhaft über die Anlage in Lehman-Zertifikaten beraten haben, …
Wer jahrzehntelang die Geschäfte seiner Firma geführt hat, kommt irgendwann zu dem Punkt: „Wie lange will ich das noch machen? Wie soll es mit der Firma weitergehen?“. Fakt ist: Eine geordnete Übergabe im Unternehmensbereich braucht eine gute Vorbereitung und dauert in der Regel zwei und mehr Jahre, Viele (Gesellschafter-)-Geschäftsführer packen diese Gestaltungsaufgabe zu spät an …
Ob Sie die GmbH besser verkaufen wollen oder ob Sie die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung einsparen wollen: Dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer GmbH steht es frei, …
Nach wie vor blockiert Deutschland die Einführung der Europa-GmbH (Societas Europaea). Einige der Befürworter-Staaten wollen das nicht länger hinnehmen …
Ein Arbeitnehmer darf auf Facebook gegen seinen Ex-Chef wettern und dabei auch deftige Worte benutzen – solange es nicht zu Beleidigungen oder Ehrverletzungen handelt. Das AG Bochum hatte die Klage eines Arbeitgebers auf Unterlassung solcher Äußerungen abgewiesen. Mit zwei Begründungen:
- Nicht die Firma darf klagen sondern nur der angegriffene Chef.
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung deckt diese Aussagen, zumal ein Facebook-Dialog nicht öffentlich ist. Das Landesarbeitsgericht Hamm wird dazu in der nächsten Instanz entscheiden. Es bleibt spannend (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: 5 Sa 451/12).
Für die Praxis: Der Arbeitnehmer war während der Probezeit entlassen worden. Auf seinem Facebook-Account äußerte er sich über den Ex-Chef und die Firma mit Aussagen wie „arme Pfanne“ oder „Drecksladen“. Das Gericht: User zu Facebook müssen sich anmelden. Es ist also keine öffentliche Meinungsäußerung.
Nach dem AGG-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steigt die Verunsicherung: Was müssen die Gesellschafter bei der Neu-Bestellung oder bei der Verlängerung des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers beachten? …
Als Geschäftsführer müssen Sie die Strategie vorgeben, Ziele setzen, Netzwerke knüpfen, Mitarbeiter anleiten und die Liquiditäts- und Ertragssituation des Unternehmens steuern. Im Tagesgeschäft – viele Kollegen kennen das – entscheidet aber allzu oft der richtige Umgang mit dem Mitarbeiter, wie effektiv und zielbezogen Vorgaben oder Arbeitsabläufe umgesetzt werden. Das Stichwort heißt soziale Kompetenz. Fakt ist, …