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Nachfolge: So packen Sie den Verkauf Ihrer GmbH richtig an

Wer jahr­zehn­te­lang die Geschäf­te sei­ner Fir­ma geführt hat, kommt irgend­wann zu dem Punkt: „Wie lan­ge will ich das noch machen? Wie soll es mit der Fir­ma wei­ter­ge­hen?“. Fakt ist: Eine geord­ne­te Über­ga­be im Unter­neh­mens­be­reich braucht eine gute Vor­be­rei­tung und dau­ert in der Regel zwei und mehr Jah­re, Vie­le (Gesellschafter-)-Geschäfts­führer packen die­se Gestal­tungs­auf­ga­be zu spät an …

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BMF-aktuell: Verzicht auf Pensionsansprüche kostet Steuer

Ob Sie die GmbH bes­ser ver­kau­fen wol­len oder ob Sie die Bei­trä­ge zur Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung ein­spa­ren wol­len: Dem (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer GmbH steht es frei, …

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Europa-GmbH kommt – aber nicht für deutsche Unternehmen

Nach wie vor blo­ckiert Deutsch­land die Ein­füh­rung der Euro­pa-GmbH (Socie­tas Euro­paea). Eini­ge der Befür­wor­ter-Staa­ten wol­len das nicht län­ger hinnehmen …

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Arbeitnehmer dürfen gegen Chef auf Facebook wettern

Ein Arbeit­neh­mer darf auf Face­book gegen sei­nen Ex-Chef wet­tern und dabei auch def­ti­ge Wor­te benut­zen – solan­ge es nicht zu Belei­di­gun­gen oder Ehr­ver­let­zun­gen han­delt. Das AG Bochum hat­te die Kla­ge eines Arbeit­ge­bers auf Unter­las­sung sol­cher Äuße­run­gen abge­wie­sen. Mit zwei Begründungen:

  1. Nicht die Fir­ma darf kla­gen son­dern nur der ange­grif­fe­ne Chef.
  2. Das Grund­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung deckt die­se Aus­sa­gen, zumal ein Face­book-Dia­log nicht öffent­lich ist. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm wird dazu in der nächs­ten Instanz ent­schei­den. Es bleibt span­nend (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: 5 Sa 451/12).

Für die Pra­xis: Der Arbeit­neh­mer war wäh­rend der Pro­be­zeit ent­las­sen wor­den. Auf sei­nem Face­book-Account äußer­te er sich über den Ex-Chef und die Fir­ma mit Aus­sa­gen wie „arme Pfan­ne“ oder „Drecks­la­den“. Das Gericht: User zu Face­book müs­sen sich anmel­den. Es ist also kei­ne öffent­li­che Meinungsäußerung.

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Geschäftsführer müssen die Gesellschafter in Sachen AGG beraten

Nach dem AGG-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) steigt die Ver­un­si­che­rung: Was müs­sen die Gesell­schaf­ter bei der Neu-Bestel­lung oder bei der Ver­län­ge­rung des Anstel­lungs­ver­tra­ges ihres Geschäfts­füh­rers beachten? …

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Geschäftsführung: Soziale Kompetenz ist Übungssache

Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie die Stra­te­gie vor­ge­ben, Zie­le set­zen, Netz­wer­ke knüp­fen, Mit­ar­bei­ter anlei­ten und die Liqui­di­täts- und Ertrags­si­tua­ti­on des Unter­neh­mens steu­ern. Im Tages­ge­schäft – vie­le Kol­le­gen ken­nen das – ent­schei­det aber all­zu oft der rich­ti­ge Umgang mit dem Mit­ar­bei­ter, wie effek­tiv und ziel­be­zo­gen Vor­ga­ben oder Arbeits­ab­läu­fe umge­setzt wer­den. Das Stich­wort heißt sozia­le Kom­pe­tenz. Fakt ist, …

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Kellerhals/Metro: Wie man die „GmbH-Satzung” für seine Interessen nutzt

nach dem Urteil des OLG Mün­chen in der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen den Media-Saturn-Gesell­schaf­tern, steht fest: Gesell­schaf­ter, die die Sat­zung der GmbH rich­tig lesen kön­nen, haben die bes­se­ren Kar­ten. Im kon­kre­ten Fall geht es Erich Kel­ler­hals, den Grün­der der Media-Märk­te. Noch immer hält er eine Min­der­heits­be­tei­li­gung am Media-Saturn-Hol­ding von 21,62 Pro­zent. Die­se Betei­li­gung ist dem Mehr­heits-Gesell­schaf­ter Metro Kauf­haus Fach­markt Hol­ding GmbH schon län­ger ein Dorn im Auge. Denn ohne …

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Betriebsrat muss Ihren Raumvorschlag für die Betriebsversammlung annehmen

Selbst wenn ein für eine Betriebs­ver­samm­lung bes­ser geeig­ne­ter Raum im Unter­neh­men vor­han­den ist, dür­fen Sie bestimmen, …

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Vorsorge: So erkennen Sie eine „Betrugs”-GmbH oder UG

Ein ganz schön dreis­ter Fall: Ein Dach­de­cker-Hand­werks­be­trieb fir­mier­te als H‑GmbH u. G. (i. G.). Da muss man schon zwei­mal hin­schau­en, um den Trick zu bemer­ken. Bei genau­er Betrachtung …

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Mitarbeiter-Fotos dürfen nur mit dessen Zustimmung auf die Homepage

Wenn Sie das Kon­ter­fei eines Ihrer Mit­ar­bei­ter mit auf den Inter­net-Sei­ten ver­öf­fent­li­chen wol­len, brau­chen Sie dazu …