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Recht: Kartellbehörden dürfen vor Ort durchsuchen

Das The­ma Kar­tell­ab­spra­chen hat den Mit­tel­stand mit vol­ler Här­te erreicht (vgl. Nr. 11, 13/2014). Dazu errei­chen uns nun auch vie­le Anfra­gen. Bei­spiel: „Stimmt es, dass die Kar­tell­be­hör­den nur mit amt­li­chem Durch­su­chungs­be­schluss in die Fir­ma dür­fen?“.  Ant­wort: NEIN. Hier kommt es auf den Ein­zel­fall, auf Anlass und Dring­lich­keit an. Die Behör­de hat fol­gen­de Befugnisse: … 

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Schwarzgeld: Schwarze Wertschöpfungsketten vor dem „Aus”

Am Amts­ge­richt ver­such­te man fie­ber­haft, dem Ange­klag­ten Schwarz­ver­käu­fe nachzu­weisen“. So die Gerichts­be­richt­erstat­tung um nicht dekla­rier­te Bröt­chen und Wurst­lie­fe­run­gen rund um das Frei­bur­ger Müns­ter. Ein Prä­ze­denz­fall, mit dem die Finanz­be­hör­den kla­re Signa­le an die gesam­te Bran­che aus­sen­den wollen.

Fakt ist:

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Geschäftsführer-Altersvorsorge: Finanzamt bestraft zu späte Gehaltserhöhung

Die Unklar­hei­ten um die GF-Pen­si­ons­zu­sa­ge neh­men zu (vgl. Nr. 13 + 14). Weil mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge eine Grund­ver­sor­gung von 75 % der letz­ten Aktiv­be­zü­ge ver­ein­bart wird, erhö­hen sich vie­le Geschäfts­füh­rer vor dem Aus­schei­den aus dem akti­ven Dienst ihr Gehalt. Und zwar so, dass der Geschäfts­füh­rer im Ruhe­stand kaum Abschlä­ge vom gewohn­ten Gehalts­ni­veau hin­neh­men muss. Vor­sicht: Hier lau­ern gleich 2 Steuerfallen: … 

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Ohne Berater: FA muss Fristverlängerung zurücknehmen

Erle­digt der Steu­er­be­ra­ter die Steu­ern der GmbH, ist der 31.12. des Fol­ge­jah­res Ter­min zur Ein­rei­chung der Steu­er­erklä­run­gen (ohne Steu­er­be­ra­ter: 31.5.).  Kün­digt der Geschäfts­füh­rer der GmbH den Bera­ter­ver­trag, wird die­se Frist­ver­län­ge­rung nicht … 

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Marketing: Preisnachlass für gute Noten ist zulässig

Wol­len Sie gezielt Schü­ler bewer­ben, dann ist es zuläs­sig, wenn Sie … 

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GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität

Ein wich­ti­ger Bau­stein für wirt­schaft­li­chen Erfolg ist Dis­zi­plin. Aber: In der All­tags­hek­tik ist das leich­ter gesagt als getan. Als Chef sind Sie gefragt. Sie geben vor, wie man mit Dis­zi­plin einen Bau­stein für den Erfolg legt: … 

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GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss

Wird der Gesell­schaf­ter, der aus der GmbH aus­ge­schos­sen wer­den soll, nicht ord­nungs­ge­mäß zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gela­den oder wird ihm nur eine Ersatz­zu­stel­lung eigen­hän­dig in den  Brief­kas­ten gewor­fen, dann ist … 

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Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten

Jetzt ist raus, dass die neu­en Rege­lun­gen für die steu­er­li­che Selbst­an­zei­ge noch vor der Som­mer­pau­se in eine kon­kre­te Ver­wal­tungs­vor­schrift (Quel­le: Finanz­mi­nis­te­ri­um BW) gebracht wer­den sol­len. Das sind die neu­en Eckdaten:

  • Der Straf­zu­schlag wird ver­dop­pelt. Künf­tig soll bei einer Selbst­an­zei­ge nur straf­frei blei­ben, wer ab einem hin­ter­zo­ge­nen Betrag von 50.000 EUR einen Straf­zu­schlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hin­ter­zie­hungs­sum­men von weni­ger als 50.000 EUR greift).
  • Steu­er­be­trü­ger müs­sen in Zukunft die Steu­er­ein­nah­men für die letz­ten 10 Jah­re nach­rei­chen. Bis­her gilt das nur bei einer Hin­ter­zie­hungs­sum­me ab min­des­tens 50.000 EUR.
  • Dane­ben ist die sofor­ti­ge Bezah­lung der Hin­ter­zie­hungs­zin­sen (6 % pro Jahr) wei­te­re Vor­aus­set­zung für die Wirk­sam­keit einer Selbstanzeige.
  • Schließ­lich soll geprüft wer­den, ob eine Ober­gren­ze für eine wirk­sa­me Selbst­an­zei­ge in Betracht kommt.

De fac­to wird die straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge damit fast abge­schafft. So wird in der Regel eine Geld­stra­fe ver­hängt. Die­se beträgt min­des­tens 10 % des Hin­ter­zie­hungs­be­tra­ges. Dazu kom­men die Hin­ter­zie­hungs­zin­sen. Auch die Aus­deh­nung des Mel­de­zeit­raums auf 10 Jah­re bedeu­tet de fac­to eine Ver­län­ge­rung der Ver­jäh­rungs­frist für Steu­er­hin­ter­zie­hung von bis­her 5 auf 10 Jahre.

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Geschäftsführer-Alterssicherung: Spätes Arbeiten wird bestraft

Mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge kann die GmbH eine Steu­er spa­ren­de Rück­stel­lung bil­den und zugleich den Geschäfts­füh­rer im Alter absi­chern. Aller­dings müs­sen dafür eini­ge Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. In der Pra­xis kommt es mit den Finanz­be­hör­den immer wie­der zu steu­er­li­chen Aner­ken­nungs­pro­ble­men, die in vie­len Fäl­len erst vom Finanz­ge­richt geklärt wer­den (vgl. zuletzt Nr. 14/2014).

Jetzt gibt es ein wei­te­res wich­ti­ges Urteil des Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) in Sachen Pen­si­ons­zu­sa­ge, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, … 

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Arbeitsrecht: Bello muss immer noch draußen bleiben

Als Arbeit­ge­ber dür­fen Sie bestim­men, ob Ihre Mit­ar­bei­ter einen Hund mit an den Arbeits­platz brin­gen dür­fen. Erlau­ben Sie das, …