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Arbeitsrecht: Bello muss immer noch draußen bleiben

Als Arbeit­ge­ber dür­fen Sie bestim­men, ob Ihre Mit­ar­bei­ter einen Hund mit an den Arbeits­platz brin­gen dür­fen. Erlau­ben Sie das, … dann kön­nen Sie trotz­dem einen der Hun­de aus­schlie­ßen, z. B. dann, wenn der sich nicht fügt (bel­len, rum­lau­fen) oder aggres­siv ver­hält (LAG Düs­sel­dorf, Urteil vom 24.3.2014, 9 Sa 1207/13).

Das LAG bestä­tigt damit die Rechts­la­ge aus ers­ter Instanz (vgl. Nr. 39/2013). Der Arbeit­ge­ber darf im Ein­zel­fall ent­schei­den, wie der Umgang mit Hun­den in der Fir­ma gehand­habt wird. Einen Anspruch auf Gleich­be­hand­lung gibt es grund­sätz­lich nicht. Die betrieb­li­chen Belan­ge ste­hen hier ein­deu­tig im Vordergrund.

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