Das BMAS hat jetzt die angekündigten Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht nach den Mindestlohnvorschriften verkündet (vgl. Nr. 29/2015). Danach wird die Einkommensschwelle von 2.958 € modifiziert. Danach entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Außerdem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden (Quelle: Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 1.8.2015).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Der DFB-Psychologe Hans-Dieter Herrmann setzt auf transformationale Führung für das gesamte DFB-Team. Einfaches Grundprinzip: Es geht um Geben und Nehmen. Fordern und Fördern. Die Merkmale dieses Führungsanspruchs sind: …
Ob Tripadvisor-Empfehlung oder Amazon-Note: Bewertungs-Portale im Internet werden immer häufiger zum entscheidenden Kriterium bei der Kaufentscheidung. Auch bei der Suche nach dem neuen Arbeitgeber. Sind Sie hier nicht, nicht richtig oder sogar mit der Note „mangelhaft“ gelistet, haben Sie schlechte Karte bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Wenn Sie im Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben (auch: Geschäftsreisen, Messetermine, Übernachtungen usw.), können Sie die Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern “online” anmelden und sich erstatten lassen (www.bzst.de > Steuern international > Vorsteuervergütung > Inländische Unternehmen > Elektronische Antragstellung). Achtung: Für 2014 gezahlte Umsätze müssen Sie den entsprechenden Antrag bis zum 30.9. des Folgejahres – also bis zum 30.9.2015 – einreichen. Die Umsatzsteuer zurück gibt es, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: …
Ein Einzug von Forderungen, die der Geschäftsführer an die Bank zur Sicherheit abgetreten hat, auf einem debitorischen Konto der GmbH und die anschließende Verrechnung mit dem Sollsaldo ist grundsätzlich keine vom GmbH-Geschäftsführer veranlasste Masse schmälernde Zahlung, wenn die Sicherungsabtretung vor Insolvenzreife vereinbart wurde und die Forderung der Gesellschaft entstanden und werthaltig war (BGH, Urteil vom 23.6.2015, II ZR 366/13). …
Gibt es keine Anhaltspunkte für nicht verbuchte Einnahmen, ist ein Zeitreihenvergleich in der Regel nur bei erheblichen formellen Mängeln als Schätzungsmethode geeignet. Und dass auch nur dann, wenn es nach anderen Schätzungsmethoden (z. B. nach der Geldverkehrsrechnung) Hinweise auf unverbuchte Einnahmen gibt (BFH, Urteil vom 25.3.2015 – X R 20/13). …
Bei der Beschäftigtenzahl – z. B. zur Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung – müssen Geschäftsführer und Praktikanten mitgezählt werden. Hat der Betrieb 19 Angestellte und 1 (Fremd-) Geschäftsführer und 1 Praktikanten, ergibt das 21 Beschäftigte. Folge: Werden die Mitarbeiter entlassen, besteht Anzeigepflicht. Unterlässt der Geschäftsführer das, sind die Kündigungen unwirksam (EuGH, Urteil vom 9.7.2015, C‑229/14). …
Was sind Sie für ein Unternehmer-Typ? „Wenn es Fördermittel gibt – warum nicht?“ oder „Ich verlasse mich lieber auf mich selbst? Fakt ist: Unterdessen gibt es für Jedes und Alles Fördermittel. Ein Blick in die Fördermittel-Datenbank Europa/Bund/Länder offenbart: Sie müssen Sie schon ganz genau hinschauen, für welchen Fall es keine Fördermittel gibt (https://www.foerderdatenbank.de). Fakt ist allerdings auch, dass man sich sehr gut auskennen muss (z. B. in der Kombination von Fördertöpfen) und dass der bürokratische Aufwand nicht zu verachten ist. …
Auf ein aktuelles Datenschutzproblem weist unser IT-Experte Stefan Schwab hin. Es geht um sog. personalisierte E‑Mail-Adressen, wie sie unterdessen in fast allen Unternehmen eingeführt sind. Beispiel: Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de. Genau genommen dürfen Unbefugte – und das sind Sie bzw. der Vorgesetzte oder die IT-Abteilung – E‑Mails, die an eine solche Adresse verschickt werden, nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters einsehen. Problematisch ist das z. B. bei der Urlaubsvertretung, wenn keine automatische Weiterleitung eingerichtet ist. …