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Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier

Geschäfts­füh­rer, die Ihren Job wech­seln oder in nächs­ter Zeit wech­seln wol­len, kön­nen nach einem neu­en Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter das Finanz­amt an den Kos­ten für die Abschieds­fei­er im alten Unter­neh­men betei­li­gen. Aller­dings müs­sen Sie eini­ge Beson­der­hei­ten beach­ten, damit Ihr Steu­er­be­ra­ter nach­her kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit der steu­er­li­chen Aner­ken­nung der Kos­ten als Werbungs­kosten hat (FG Müns­ter, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschieds­fei­er pla­nen oder für einen aus­schei­den­den Kol­le­gen (auch: Lei­ten­den Mit­ar­bei­ter) als Zei­chen der Dank­bar- und Ver­bun­den­heit eine wür­di­ge pri­va­te Abschieds­fei­er mit-orga­ni­sie­ren wol­len, soll­ten Sie wie folgt vorgehen: … 

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Was tun bei Youtube-Verunglimpfungen

Wird Ihre Fir­ma in einem You­tube-Clip ver­un­glimpft, belei­digt oder wer­den fal­sche Tat­sa­chen über Ihre Fir­ma ver­brei­tet, kön­nen Sie sich dage­gen weh­ren. Nach einem Urteil des OLG Ham­burg, muss You­tube sol­che Clips nicht nur sper­ren. You­tube muss auch Vor­sor­ge dafür tref­fen, dass es mög­lichst nicht zu wei­te­ren der­ar­ti­gen Rechts­schutz­ver­let­zun­gen kom­men kann (OLG Ham­burg, Urteil vom 1.7.2015, 5 U 87/12 u. a.). … 

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Startegie: Lernen von den Startups

Ob Wirt­schaft 4.0 (Sei­te unten), bar­geld­lo­ser Zah­lungs­ver­kehr (vgl. unten) oder digi­ta­le Steu­er­erhe­bung: Wenn Sie als Unter­neh­mer erfolg­reich blei­ben wol­len, müs­sen Sie die Zukunft viel schnel­ler anti­zi­pie­ren als noch vor weni­gen Jah­ren. Gro­ße Fir­men lösen die­ses Dilem­ma, indem Sie ein Start­Up mit der Ideen­fin­dung beauf­tra­gen und – Erfolg vor­aus­ge­setzt – sich dann am Unter­neh­men betei­li­gen. Für klei­ne­re Fir­men ist das zu auf­wen­dig. Aber auch Sie kön­nen davon pro­fi­tie­ren. Zum Bei­spiel, indem Sie sich regel­mä­ßig über die vie­len guten Ideen der Start­Ups in Ihrer Bran­che infor­mie­ren. Da lohnt es auf jeden Fall ziel­ge­nau zu goo­geln, z. B. unter „Start­up“ plus „Bran­che“. …

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Wirtschaft 4.0: Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell?

Ob 3D-Dru­cker, die Musik­bran­che, Uber-Taxis oder Online-Lohn­ab­rech­nung: Die Digi­ta­li­sie­rung ist über­all und wirkt auf alle Geschäfts­mo­del­le. Wie gut ist Ihr Unter­neh­men in Sachen Digi­ta­li­sie­rung? Die Zah­len offen­ba­ren Handlungsbedarf … 

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GmbH-Finanzen: Schulden-Krisen beschleunigen Ende des Bargelds

Bei ALDI stellt man sich auf die Zeit nach dem Bar­geld ein: Man wird den Ein­kaufs­wa­gen ohne STOP durchs Kas­sen­por­tal schie­ben. Pro­duk­te wer­den per Chip erfasst. Das Han­dy wird per Erken­nungs-Soft­ware iden­ti­fi­ziert und das Kon­to belas­tet. Viel­käu­fer erhal­ten auto­ma­tisch Skon­ti, Rabatt-Gut­schrif­ten oder das pas­sen­de „Dan­ke­schön-Geschenk“ per DHL direkt ins Haus. 1:0 für ALDI. 2014 wur­den in Deutsch­land 53 % des Kon­sum-Trans­ak­ti­ons­vo­lu­mens mit Bar­geld begli­chen. In den USA sind es nur 10 %. Schwe­den plant die bar­geld­lo­se Wirt­schaft bis 2030. Unter­des­sen sind auch die Behör­den und Ban­ken hell­hö­ri­ger gewor­den. Die Argu­men­te auf der Haben­sei­te wer­den schlag­kräf­ti­ger und lauter: … 

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Organisationsverschulden: Wie fit sind Ihre Mitarbeiter tatsächlich?

Ob es um einen Unfall geht, beschä­dig­te Ware oder ver­pass­te Lie­fer­ter­mi­ne: Wenn etwa schief läuft, wird ein Schul­di­ger gesucht. Lässt sich der nicht fin­den, wird der Geschäfts­füh­rer in die Haf­tung genom­men. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den heißt das juris­ti­sche Zau­ber­wort. In nicht weni­gen Fäl­len – das bele­gen zahl­rei­che Urtei­le dazu – gelingt es tat­säch­lich, den Geschäfts­füh­rer auch per­sön­lich in die Haf­tung zu neh­men. Was ist ein Organisationsverschulden? … 

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Steuerberater: Bescheinigung zum Mindestlohn

Laut Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer sind Steu­er­be­ra­ter befugt, Beschei­ni­gun­gen dar­über aus­zu­stel­len, dass das betref­fen­de Unter­neh­men den Min­dest­lohn ein­hält (BSBK, Mit­tei­lung vom 9.7.2015) …

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Steuer: Feiertags- und Nachtzuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist es nach dem Geschäfts­mo­dell der GmbH erfor­der­lich, dass der Geschäfts­füh­rer regel­mä­ßig nachts und auch an Fei­er­ta­gen tätig sein muss, ist er den­noch nicht berech­tigt, die steu­er­li­che Son­der­re­ge­lung für Fei­er­tag- und Nacht­zu­schlä­ge zu bean­spru­chen. Begrün­dung: Die­se Zusatz­be­las­tun­gen wer­den in der Regel bereits bei der Bestim­mung der Gehalts­hö­he des Geschäfts­füh­rers berück­sich­tigt (FG Müns­ter, Urteil vom 14.4.2015, 1 K 3431/13 E). …

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Mitarbeiter: Qualifizierung geht nicht mehr auf Ihre Kosten

Kün­digt ein Mit­ar­bei­ter, obwohl Sie ihm laut Ver­trag ein Dua­les Stu­di­um bei Lohn­fort­zah­lung finan­zie­ren, muss er nicht nur die Aus­bil­dungs­kos­ten son­dern auch einen Teil des Loh­nes zurück­zah­len. Vor­aus­set­zung: Sie haben das so ver­trag­lich ver­ein­bart. Eine sol­che Klau­sel ist wirk­sam (ArbG Gie­ßen, Urteil vom 3.2.2015, 9 Ca 180/14) …

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Erbschaftsteuer: Gestalten SIE Ihr Unternehmen in die richtige Größe

Bedürf­nis­prü­fung“ wird zum Zau­ber­wort für die zukünf­ti­ge Erb­schaft­steu­er. Im Klar­text: Ab einem Fir­men­ver­mö­gen von 26 Mio. EUR prüft der Fis­kus, ob das Pri­vat­ver­mö­gen bei der Ermitt­lung der Erb­schaft­steu­er ein­be­zo­gen wird. Sind im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH Ver­fü­gungs­be­schrän­kun­gen ver­ein­bart, wird eine sol­che Bedürf­nis­prü­fung erst ab einem Ver­mö­gen von 52 Mio. EUR zur Regel. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH mit einem Ver­mö­gen zwi­schen 26 und 52 Mio. EUR sind gefor­dert: Sie müss(t)en die freie Ver­äu­ßer­lich­keit der GmbH-Antei­le ein­schrän­ken. Etwa in der Form, dass eine Über­tra­gung nur noch an Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Sin­ne des § 15 Abs. 1 AO mög­lich ist. …