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Terminsache „Erbschaftsteuer“: Rechtsschutz läuft aus

In Sachen Erb­schaft­steu­er auf Betriebs­ver­mö­gen wird es eng. Zwar hat das BMF einen unter­des­sen modi­fi­zier­ten Geset­zes­vor­schlag vor­ge­legt. Hin­ter den Kulis­sen wird aber wei­ter ver­han­delt. Eini­ges deu­tet dar­auf hin, dass die Erb­schaft­steu­er von den Gro­Ko-Par­tei­en zum Wahl­kampf­the­ma auf­ge­bauscht wird (vgl. Nr. 22/ 2016). Mit gro­ßer Wahrscheinlichkeit … 

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Außergewöhnliche Geschäfte: Im Zweifel haften SIE!

In vie­len Anstel­lungs­ver­trä­gen wer­den die Kom­pe­ten­zen des Geschäfts­füh­rers bestimmt und ein­ge­grenzt. Z. B. wird auf einen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­wie­sen, die der Geschäfts­füh­rer nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss aus­füh­ren darf. Oft wird aber auch eine all­ge­mein gehal­te­ne For­mu­lie­rung ver­wen­det: „Der Geschäfts­füh­rer hat die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ein­zu­ho­len für alle Hand­lun­gen und Geschäf­te, die über den gewöhn­li­chen Geschäfts­betrieb hin­aus­ge­hen“.

Ach­tung: ..

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Clever: Nutzen Sie Ihr Sommerfest für die Personal-Akquise

Die bes­ten Mit­ar­bei­ter fin­den Sie auf Emp­feh­lung, z. B. wenn die eige­nen Mit­ar­bei­ter Freun­de und Bekann­te auf freie Stel­len auf­merk­sam machen und die Vor­zü­ge ihres Arbeit­ge­bers loben. Das geht unter­des­sen ganz ein­fach per XING, Face­book oder App (vgl. Nr 21/2016). Auch eine gute Mög­lich­keit, das Unter­neh­men einer brei­te­ren Öffent­lich­keit vor­zu­stel­len, ist ein Tag der Offe­nen Tür. Auch das Som­mer­fest für die Beleg­schaft, Geschäfts­freunde und Ange­hö­ri­ge ergibt einen brei­ten Mul­ti­pli­ka­tor-Effekt. Dazu ein Kol­le­ge: „Wir machen das jetzt schon seit Jah­ren regel­mä­ßig und rekru­tie­ren jedes Mal min­des­tens einen (guten) neu­en Mit­ar­bei­ter“. …

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Vorsicht: Kleingedrucktes im GmbH/UG-Kaufvertrag

Wird im Kauf­vertrag über eine GmbH/UG oder einen GmbH/UG-Anteil eine sog. har­te Bilanz­ga­ran­tie ver­ein­bart, haf­tet der Ver­käu­fer auch für bis zum Bilanz­stich­tag nicht bekann­te Schul­den oder Even­tu­al­ver­bind­lich­kei­ten (OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 7.5.2015, 26 U 35/12). …

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TIPP: Sie dürfen Sozialabgaben und Lohnsteuer optimieren

Es ist nicht zu bean­stan­den, wenn Sie sich mit einem Mit­ar­bei­ter dar­auf ver­stän­di­gen, dass er weni­ger (voll lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges) Brut­to­ge­halt erhält und dafür pau­schal ver­steu­er­te bzw. sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Sach­leis­tun­gen bezieht (LSG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 10.5.2016, L 11 R 4048/15). ..

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Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher

Nach der Neu­regelung der Straf befrei­en­den Selbst­an­zei­ge (vgl. Nr. 13/2016) war strit­tig, ob auf eine ein­fa­che Steu­er­be­rich­ti­gung die Rechts­fol­gen der Selbst­an­zei­ge ange­wen­det wer­den kön­nen (§ 153 AO). Danach wären die Finanz­be­hör­den sogar bei einer Steuer­berichtigung berech­tigt, Straf­zah­lun­gen zu erhe­ben und eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der Besteue­rung über einen 10-Jah­res-Zeit­raum zu ver­lan­gen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass gere­gelt, wann es sich um eine Steu­er­be­rich­ti­gung und wann um eine Selbst­an­zei­ge han­delt (BMF-Schrei­ben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …

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Immer mehr Investoren suchen ertragsstarke Mittelständler

Inzwi­schen set­zen Finanz-Inves­to­ren ver­stärkt auch auf die Inno­va­ti­ons­kraft und die Ren­di­te-Stär­ke mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men und inves­tie­ren dort gezielt – als Betei­li­gungs-Fonds für den Mit­tel­stand, als Pri­vat-Equi­ty oder als direk­ter Start-Up-Finan­zie­rer (vgl. Nr. 17/2016). Die jetzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len zur Ertrags­stär­ke des Mittel­stands be­stätigen: Danach erziel­te jedes sechs­te deut­sche Unter­neh­men in 2015 eine Ertrags­marge von über 20 % – von jedem Euro Umsatz blei­ben 20 Cent Gewinn (Quel­le: DSGV, Aus­wer­tung von 7.000 Fir­men­bi­lan­zen). Das ist eine Gewinn­mar­ge, die kei­nes der 30 größ­ten deut­schen Dax-Unter­neh­men erreicht. Grün­de für die guten Zah­len sind: Rea­le Lohn­zu­wäch­se, nied­ri­ge Zin­sen und Ener­gie­kos­ten und der Immo­bi­li­en­boom trei­ben den deut­schen Kon­sum und damit vie­le der Bran­chen, die bevor­zugt von deut­schen Mit­tel­ständ­lern bedient werden. … 

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Leiharbeit: Mit den neuen Vorgaben lässt sich arbeiten

Die Rah­men­be­din­gun­gen für die neu­en Vor­schrif­ten zur Leih­ar­beit ste­hen. Aus Unter­neh­mer­sicht erfreu­lich: Im Grund­satz bleibt das Instru­ment zur dyna­mi­schen Kapa­zi­täts­an­pas­sung und fle­xi­blen Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on für Unter­neh­mer erhal­ten. Es bleibt mög­lich, mit Leih­ar­beit Arbeits­kos­ten ein­zu­spa­ren (Equal Pay nach 9 Mona­ten, Ein­stel­lungs­ver­pflich­tung nach 18 Mona­ten). Es gel­ten lan­ge Über­gangs­fris­ten bis zu einer voll­stän­di­gen Umset­zung der neu­en Rah­men­be­din­gun­gen. Anders bei den Werk­ver­trä­gen: Hier wird es – ähn­lich den Rege­lun­gen zur Schein­selb­stän­dig­keit – deut­lich stren­ge­re Abgren­zungs-Kri­te­ri­en geben und – was in der Pra­xis stär­ker ins Gewicht fällt – noch inten­si­ve­re Kon­trol­len geben (Zoll). Der Betriebs­rat muss über bestehen­de und neue Werk­ver­trä­ge infor­miert werden. … 

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Gesellschafter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen

Nach § 51a des GmbH-Geset­zes steht dem Gesell­schaf­ter ein nahe­zu unein­ge­schränk­tes Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten der GmbH zu. Dass dies in der Pra­xis in einem schwie­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zungs­ver­fah­ren zwi­schen der GmbH und einem aus­ge­schie­de­nen (aus­ge­schlos­se­nen) Gesell­schaf­ter zu einem wenig zweck­dien­li­chen Klein­krieg führ­te, war auf­grund der bis dato prak­ti­zier­ten Recht­spre­chung unver­meid­lich. Nach aktu­el­ler Recht­spre­chung dazu gilt: „Der aus­ge­schie­de­ne Gesell­schaf­ter hat kei­nen Rechts­an­spruch aus § 51a GmbH-Gesetz, son­dern nur das Ein­sichts­recht nach § 810 BGB. Die­ses setzt ein Infor­ma­ti­ons­be­dürf­nis vor­aus. Besteht Anspruch auf eine Ausscheidens­bilanz, kann die Vor­la­ge des Jah­res­ab­schlus­ses nicht ver­langt wer­den“ (z. B. OLG Frank­furt Urteil vom 15.11.1996, 20 W 610/94). …

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Sommer 2016: So beeinflusst das Wetter Ihre Geschäfte

Nach einer PWC-Stu­die wer­den rund 1/3 des Brut­to­so­zi­al­pro­dukts „wet­ter­ab­hän­gig“ erwirt­schaf­tet. Unter­neh­mer, die im Sai­son­ge­schäft tätig sind (Frei­zeit, Tou­ris­tik, Bau, Logis­tik, Mode, Eis, Geträn­ke, (Außen-) Gas­tro­no­mie), müs­sen (noch) nicht um den Som­mer-Umsatz 2015 ban­gen. Pro­gno­sen und vor allem auch Wet­ter-Pro­gno­sen sind zwar immer nur „Wahr­schein­lich­kei­ten“. Ers­te Trends pro­gnos­ti­zie­ren nach einem stren­gen Mai einen eher unauf­fäl­li­gen Som­mer. Nach den Berech­nun­gen der ame­ri­ka­ni­schen Wet­ter­be­hör­de NOAA wird es in Euro­pa einen „stink­nor­ma­len“ Som­mer geben. Danach wer­den die Durch­schnitts­tem­pe­ra­tu­ren in Mit­tel­eu­ro­pa kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten oder Abwei­chun­gen zei­gen. Das wird auch bedeu­ten, dass sich die Nie­der­schlags­men­gen und – dau­er im durch­schnitt­li­chen Bereich bewegen. …