In Sachen Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird es eng. Zwar hat das BMF einen unterdessen modifizierten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Hinter den Kulissen wird aber weiter verhandelt. Einiges deutet darauf hin, dass die Erbschaftsteuer von den GroKo-Parteien zum Wahlkampfthema aufgebauscht wird (vgl. Nr. 22/ 2016). Mit großer Wahrscheinlichkeit …
Kategorie: Volkelt-Briefe
In vielen Anstellungsverträgen werden die Kompetenzen des Geschäftsführers bestimmt und eingegrenzt. Z. B. wird auf einen sog. Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte verwiesen, die der Geschäftsführer nur mit Gesellschafterbeschluss ausführen darf. Oft wird aber auch eine allgemein gehaltene Formulierung verwendet: „Der Geschäftsführer hat die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen für alle Handlungen und Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen“.
Achtung: ..
Die besten Mitarbeiter finden Sie auf Empfehlung, z. B. wenn die eigenen Mitarbeiter Freunde und Bekannte auf freie Stellen aufmerksam machen und die Vorzüge ihres Arbeitgebers loben. Das geht unterdessen ganz einfach per XING, Facebook oder App (vgl. Nr 21/2016). Auch eine gute Möglichkeit, das Unternehmen einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen, ist ein Tag der Offenen Tür. Auch das Sommerfest für die Belegschaft, Geschäftsfreunde und Angehörige ergibt einen breiten Multiplikator-Effekt. Dazu ein Kollege: „Wir machen das jetzt schon seit Jahren regelmäßig und rekrutieren jedes Mal mindestens einen (guten) neuen Mitarbeiter“. …
Wird im Kaufvertrag über eine GmbH/UG oder einen GmbH/UG-Anteil eine sog. harte Bilanzgarantie vereinbart, haftet der Verkäufer auch für bis zum Bilanzstichtag nicht bekannte Schulden oder Eventualverbindlichkeiten (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 7.5.2015, 26 U 35/12). …
Es ist nicht zu beanstanden, wenn Sie sich mit einem Mitarbeiter darauf verständigen, dass er weniger (voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges) Bruttogehalt erhält und dafür pauschal versteuerte bzw. sozialversicherungsfreie Sachleistungen bezieht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.5.2016, L 11 R 4048/15). ..
Nach der Neuregelung der Straf befreienden Selbstanzeige (vgl. Nr. 13/2016) war strittig, ob auf eine einfache Steuerberichtigung die Rechtsfolgen der Selbstanzeige angewendet werden können (§ 153 AO). Danach wären die Finanzbehörden sogar bei einer Steuerberichtigung berechtigt, Strafzahlungen zu erheben und eine vollständige Offenlegung der Besteuerung über einen 10-Jahres-Zeitraum zu verlangen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass geregelt, wann es sich um eine Steuerberichtigung und wann um eine Selbstanzeige handelt (BMF-Schreiben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …
Inzwischen setzen Finanz-Investoren verstärkt auch auf die Innovationskraft und die Rendite-Stärke mittelständischer Unternehmen und investieren dort gezielt – als Beteiligungs-Fonds für den Mittelstand, als Privat-Equity oder als direkter Start-Up-Finanzierer (vgl. Nr. 17/2016). Die jetzt veröffentlichten Zahlen zur Ertragsstärke des Mittelstands bestätigen: Danach erzielte jedes sechste deutsche Unternehmen in 2015 eine Ertragsmarge von über 20 % – von jedem Euro Umsatz bleiben 20 Cent Gewinn (Quelle: DSGV, Auswertung von 7.000 Firmenbilanzen). Das ist eine Gewinnmarge, die keines der 30 größten deutschen Dax-Unternehmen erreicht. Gründe für die guten Zahlen sind: Reale Lohnzuwächse, niedrige Zinsen und Energiekosten und der Immobilienboom treiben den deutschen Konsum und damit viele der Branchen, die bevorzugt von deutschen Mittelständlern bedient werden. …
Die Rahmenbedingungen für die neuen Vorschriften zur Leiharbeit stehen. Aus Unternehmersicht erfreulich: Im Grundsatz bleibt das Instrument zur dynamischen Kapazitätsanpassung und flexiblen Arbeitsorganisation für Unternehmer erhalten. Es bleibt möglich, mit Leiharbeit Arbeitskosten einzusparen (Equal Pay nach 9 Monaten, Einstellungsverpflichtung nach 18 Monaten). Es gelten lange Übergangsfristen bis zu einer vollständigen Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen. Anders bei den Werkverträgen: Hier wird es – ähnlich den Regelungen zur Scheinselbständigkeit – deutlich strengere Abgrenzungs-Kriterien geben und – was in der Praxis stärker ins Gewicht fällt – noch intensivere Kontrollen geben (Zoll). Der Betriebsrat muss über bestehende und neue Werkverträge informiert werden. …
Nach § 51a des GmbH-Gesetzes steht dem Gesellschafter ein nahezu uneingeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht in alle Angelegenheiten der GmbH zu. Dass dies in der Praxis in einem schwierigen Auseinandersetzungsverfahren zwischen der GmbH und einem ausgeschiedenen (ausgeschlossenen) Gesellschafter zu einem wenig zweckdienlichen Kleinkrieg führte, war aufgrund der bis dato praktizierten Rechtsprechung unvermeidlich. Nach aktueller Rechtsprechung dazu gilt: „Der ausgeschiedene Gesellschafter hat keinen Rechtsanspruch aus § 51a GmbH-Gesetz, sondern nur das Einsichtsrecht nach § 810 BGB. Dieses setzt ein Informationsbedürfnis voraus. Besteht Anspruch auf eine Ausscheidensbilanz, kann die Vorlage des Jahresabschlusses nicht verlangt werden“ (z. B. OLG Frankfurt Urteil vom 15.11.1996, 20 W 610/94). …
Nach einer PWC-Studie werden rund 1/3 des Bruttosozialprodukts „wetterabhängig“ erwirtschaftet. Unternehmer, die im Saisongeschäft tätig sind (Freizeit, Touristik, Bau, Logistik, Mode, Eis, Getränke, (Außen-) Gastronomie), müssen (noch) nicht um den Sommer-Umsatz 2015 bangen. Prognosen und vor allem auch Wetter-Prognosen sind zwar immer nur „Wahrscheinlichkeiten“. Erste Trends prognostizieren nach einem strengen Mai einen eher unauffälligen Sommer. Nach den Berechnungen der amerikanischen Wetterbehörde NOAA wird es in Europa einen „stinknormalen“ Sommer geben. Danach werden die Durchschnittstemperaturen in Mitteleuropa keine Auffälligkeiten oder Abweichungen zeigen. Das wird auch bedeuten, dass sich die Niederschlagsmengen und – dauer im durchschnittlichen Bereich bewegen. …