Der mit 40 % an der GmbH beteiligte Gesellschafter, der in der GmbH angestellt ist, ist auch dann Mitglied der gesetzlichen Pflichtversicherung, wenn zusätzlich eine Stimmbindung für Gesellschafterbeschlüsse vereinbart ist. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der Gesellschafter auf diese Weise tatsächlich maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH nehmen kann (BSG, Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R). …
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Der mit 30 % an der GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, der seiner GmbH zusätzliche Darlehen zur Finanzierung gewährt und dem darüber hinaus im Anstellungsvertrag ein Vetorecht gegen mehrheitlich gefasst Gesellschafter-Beschlüsse zugesichert ist, ist dennoch weisungsgebunden tätig und unterliegt der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (BSG, Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R). …
Stellt der Steuerprüfer eine vGA bei der GmbH fest, ist das Finanzamt berechtigt, den ESt-Bescheid des Gesellschafters nachträglich zu ändern, und zwar auch dann, wenn dieser bereits bestandskräftig ist (§ 32a KStG). Das Finanzgericht Köln lässt diese Rechtslage jetzt vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen (FG Köln, Beschluss vom 20.4.2016, 4 K 2717/09). …
Schon wieder haben die Kartellbehörden Strafen von 242 Mio. EUR gegen die Lebensmittel-Größen verhängt. Auch kleinere Unternehmen geraten immer mehr ins Visier der Kartellwächter (vgl. Nr. 38/2015). In diesem Zusammenhang sollten Sie ein Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Kartellverfahren kennen. Da heißt es wörtlich: ..
Ob Digitalisierung, Produkthaftung oder Energieberatung: Als Geschäftsführer müssen Sie sich ständig neuen Herausforderungen stellen. Oft geht das nicht ohne externe Beratung. Wichtig: Keine Beratung ohne Referenzen. Oft wird aber darauf verzichtet, die Referenzen zu prüfen und abzusichern. Oder man begnügt sich damit, die – im Internet oder in der Eigendarstellung – genannten Referenzen zur Kenntnis zu nehmen. Erfahrene Kollegen geben sich damit nicht zufrieden. Sie testen zumindest stichprobenartig die Referenzen. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen: …
Noch sind es rund 3 Wochen bis zum Start der Fußball-Europameisterschaft 2016 (10.6.2016 bis 10.7.2016). Die echten Fans haben bereits Urlaub eingereicht. Erfahrungsgemäß lassen sich auch die verbliebenen Mitarbeiter von der Euphorie anstecken, so dass Sie gut daran tun, darauf hinzuweisen, welche Regeln in Ihrem Betrieb gelten. Die Spiele finden am Nachmittag (15 Uhr), am späten Nachmittag (18 Uhr) oder abends (21 Uhr) statt. Betriebe mit Schichtarbeit sind besonders betroffen. Wie lösen Sie Zielkonflikte für den Betrieb und den Fußball-Fan? Gleich im Anschluss finden die Olympischen Spiele in Brasilien statt (5.8.2016 bis 21.8.2016). Hier einige Hinweise: …
Es genügt nicht, eine betriebsbedingte Kündigung mit Umstrukturierungen zu begründen. Sie müssen das konkret belegen – z. B. durch Beschlussprotokolle oder durch Maßnahmen wie einen nachweislich veränderten Geschäftsablauf (ArbG Berlin, Urteil vom 24.3.2016, 28 Ca 283/16). …
Laut Handelsgesetzbuch (§ 264 Abs. 1 Satz HGB) müssen kleine GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.6. des Folgejahres – also bis Ende des nächsten Monats – aufstellen. Bei abweichendem Geschäftsjahr muss der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB). Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass diese Frist eingehalten wird. In der Praxis erteilen die meisten Geschäftsführer dem Steuerberater den Auftrag, den Jahresabschluss zu erstellen. Das sind für die kleine GmbH: Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und die Erläuterungen zur Bilanz. Als Geschäftsführer müssen Sie organisatorische Vorkehrungen dafür treffen, dass die Unterlagen vollständig sind, sachlich richtig erstellt, fristgerecht vorgelegt, korrekt „verabschiedet“ und veröffentlicht werden. …
Jede Dritte Stelle in mittelständischen Unternehmen wird über persönliche Kontakte der Mitarbeiter besetzt. In größeren Unternehmen wird nur jede 10. Stelle über Mitarbeiter-Kontakte besetzt. Damit ist die direkte Mitarbeiter-Akquise die zweitstärkste Kraft zur Rekrutierung von Mitarbeitern, nach der Stellenausschreibung in der regionalen Presse, aber noch vor Social Media und Arbeitsagenturen. Vorteil für das Unternehmen: Mitarbeiter empfehlen nur Personen, von denen sie etwas halten (Institut für Arbeitsmarkt- und Sozialforschung). …
Laut BGH kann der D&O‑Versicherer eine Schadensbegleichung nicht mit dem Hinweis abtun, dass die Muttergesellschaft ihren Verlust aus der Fehlentscheidung des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft ausgleichen will (BGH, Urteil vom 13.4.2016, IV ZR 304/13). …