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Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau

Wer glaubt, Rich­ter könn­ten Face­book (FB) – Ein­trä­ge nicht lesen oder inter­pre­tie­ren, muss umden­ken. In  einem Kün­di­gungs­fall um Belei­di­gun­gen eines Vor­ge­setz­ten auf der Face­book-Chro­nik eines Mit­ar­bei­ters mach­te sich das Gericht die Mühe, die ver­wen­de­ten Emo­ti­cons (Hier: „Bären­kopf“ oder „Mon­key-Face“) im Kon­text zu lesen. Ergeb­nis: Auch die spe­zi­el­le FB-Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sym­bo­lik kann den Tat­be­stand der Belei­di­gung erfül­len und damit Grund für eine ordent­li­che oder sogar außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sein (Landesarbeits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …

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VW-Affäre: Jetzt reden die (deutschen) Juristen

Das juris­ti­sche Nach­spiel des VW-Die­sel-Gate in den USA ist in vol­lem Gan­ge. Es geht um Scha­dens­er­satz, Garan­tie­leis­tun­gen und um ver­lo­re­ne Markt­an­tei­le. Unter­des­sen wur­de der VW-Vor­stand in Deutsch­land ent­las­tet – mit dem Segen des VW-Auf­sichts­ra­tes. Die deut­sche Rechts-Exper­ti­se hat Beden­ken. Jetzt gibt es die juris­tisch- wis­sen­schaft­li­che Aufarbeitung.

Einer der pro­mi­nen­ten Kri­ti­ker des Ver­fah­rens ist Prof. Chris­ti­an Stren­ger. Er ist der Auf­fas­sung, dass der VW-Vor­stand nicht hät­te ent­las­tet wer­den dür­fen und wirft dem Auf­sichts­rat Pflicht­ver­stö­ße vor.

Für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer inter­es­sant: Die Pflicht­ver­let­zungs-Grund­sät­ze der AG sind in der Regel auch so auf die GmbH-Geschäfts­füh­rung über­trag­bar. Inso­fern: Für inter­es­sier­te eine höchst lesens­wer­te Lek­tü­re. Die Ein­schät­zung der Exper­ten lesen Sie > Hier ankli­cken

 

 

 

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Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“

Haben Sie schon ein­mal Kauf­ver­hand­lun­gen geführt, die ergeb­nis­los abge­bro­chen wur­den? Wie es nicht geht, zeig­te zuletzt der miss­glück­te Ver­kauf des Flug­ha­fens Hahn durch die Lan­des­re­gie­rung von Rhein­land-Pfalz an einen chi­ne­si­schen Inves­tor. Als Unter­neh­mer haben Sie den Vor­teil, dass Sie ein sol­ches Invest aus­schließ­lich unter wirt­schaft­li­chen und nicht unter poli­ti­schen Inter­es­sen ein­ge­hen. Und Sie sind es gewohnt, Risi­ko-Ent­schei­­dun­gen zu tref­fen, sich Infor­ma­tio­nen und Bera­tung ein­zu­ho­len, Argu­men­te und Fak­ten zu sam­meln und Unsi­cher­hei­ten abzu­wä­gen und zu entscheiden.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) sind Sie ja ohne­hin dazu verpflichtet, … 

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Geschützt: Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag

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BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn

Vie­le GmbH bie­ten ihren Mit­ar­bei­tern eine betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung an. Das ist eine gute Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­ter zu bin­den bzw. in der Kon­kur­renz um neue Mit­ar­bei­ter zu punk­ten. Die­ses Ange­bot wird ab dem Jah­res­ab­schluss 2015 teurer. … 

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Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub

Euro­pa­weit gilt: Gemäß EU-Richt­li­nie 2003/88/EG kön­nen auch Fremd­ge­schäfts­füh­rer und Geschäfts­füh­rer mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung Arbeit­neh­mer sein – mit ent­spre­chen­den Pflich­ten und Rech­ten. Das gilt z. B. für eine schwan­ge­re Geschäfts­füh­re­rin (sog. Dano­sa-Urteil des EuGH), auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten (Drit­telbG) Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer nach dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz (Mit­bestG) mit­be­stimm­ten GmbH. Folg­lich gehen zahl­rei­che Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für die oben genann­ten Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind: … 

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Geld: 50%-Gesellschafter kann versicherungspflichtig sein

Selbst wenn der in der GmbH als Arbeit­neh­mer ange­stell­te Gesell­schaf­ter über 50 % der Stim­men hält und damit Beschlüs­se der GmbH ver­hin­dern kann, ist das allei­ne noch kein Indiz dafür, dass der Gesell­schaf­ter kein Arbeit­neh­mer im sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sin­ne sein kann (beherr­schen­der Gesell­schaf­ter). Viel­mehr müs­sen alle Kri­te­ri­en der sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Ein­stu­fung berück­sich­tigt (z. B. Wei­sungs­rech­te) und pra­xis­re­le­vant bewer­tet wer­den (Landes­sozialgericht Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 7.1.2016, L 9 KR 84/13). …

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Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern

Erbt eine GmbH (Hier: Tes­ta­men­ta­ri­sche Ein­set­zung durch einen Bewoh­ner eines Pfle­ge­heims) Bar­mit­tel, dann sind die­se Betriebs­ein­nah­me und müs­sen bei der Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns mit­ge­rech­net wer­den (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 28.6.2016, 10 K 285/15). …

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ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar

Jetzt hat ein Regis­ter­ge­richt die Anmel­dung einer deut­schen GmbH-Grün­dung durch einen Schwei­zer Notar (Ber­ner Nota­ri­at) abge­lehnt. Das Urteil trägt aller­dings nicht zur Rechts­si­cher­heit bei, zumal der Bun­des­ge­richts­hof in die­ser Sache noch in 2013 die Beur­kun­dung durch einen aus­län­di­schen Notar im Grund­satz zuge­las­sen hat – solan­ge die aus­län­di­sche Beur­kun­dung der deut­schen gleich­wer­tig ist (BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13 für den Fall der Schweiz, aber auch: Nie­der­land, Bel­gi­en). In Ber­lin sieht man das anders (AG Ber­lin-Char­lot­ten­burg, Beschluss vom 22.1.2016, 99 AR 9466/15). …

Gera­de für Grün­der lohnt ein Aus­wan­dern auf ein aus­län­di­sches Nota­ri­at nicht – die Grün­dungs­kos­ten in Deutsch­land sind so gering (ca. 350 EUR), dass ein sol­ches Risi­ko nicht lohnt. Anders zu beur­tei­len ist das etwa bei der Grün­dung von kapi­tal­in­ten­si­ven Toch­ter­ge­sell­schaf­ten durch einen Kon­zern. Hier lässt sich bei der Grün­dung in der Tat Eini­ges spa­ren. Bleibt das Rest­risiko „Ein­tra­gungs­ver­wei­ge­rung“ durch das Regis­ter­ge­richt. Dazu soll­te Ihr Haus­an­walt Kon­takt zum jewei­li­gen Amts­ge­richt Abt. Regis­ter­ge­richt auf­neh­men und danach die Ein­schät­zun­gen vor Ort berücksichtigen.

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Innehalten: Über den Zusammenhang von Angst und Geschäft

Die vie­len Live-Berich­te der letz­ten Wochen über Gewalt-Exzes­se in TV, Face­book, Twit­ter und auf den Smart­phones sind zwar durch­aus infor­ma­tiv. Auf der ande­ren Sei­te wecken und ver­viel­fäl­ti­gen sie bei vie­len Men­schen Ängs­te. Wel­che Aus­wir­kun­gen das auf die Geschäf­te haben wird, dar­über lässt sich der­zeit nur spe­ku­lie­ren. In der Rei­se­bran­che spe­ku­liert man z. B. mit dem schnel­len Ver­ges­sen der Kun­den nach dem Mot­to: Preis schlägt Angst. Wer ein rich­ti­ges Schnäpp­chen machen kann, lässt sich das nicht ent­ge­hen. Ob die­se Rech­nung auf­geht, sei erst ein­mal dahin gestellt. …