GmbH-Chefs oder Vorgesetzte müssen eine strafrechtlich relevante Bedrohung durch einen Mitarbeiter nicht hinnehmen. Laut Arbeitsgericht Mönchengladbach …
Autor: volkelt
Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (auch: Mini-GmbH) müssen ¼ des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns (- Verlustvortrag) in eine Rücklage einstellen § 5a Abs. 3 GmbH-Gesetz). Und zwar so lange, …
Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auf seine Produkte einen Rabatt, der die Hälfte des durchschnittlichen Händlerrabatts übersteigt, …
in jeder GmbH gibt es den Arbeitnehmer, der gelegentlich krankheitsbedingt fehlt. An Montagen oder freitags. Bisher hatten Sie keine Handhabe dagegen. Ab sofort …
Volkelt-Brief 47/2012
Themen heute: Personalführung: Krankheitsbescheinigung am 1. Tag geht ganz schnell nach hinten los + Geschäftsführer-Gehalt: Handwerker-GmbH profitieren vom Run auf Immobilien + GmbH-Recht: Zwangs-Rücklage und „angemessenes Gehalt“ sind kein Problem für die meisten Mini-GmbHs (UG) + Steuergestaltung: Ausländische Körperschaftsteuer: Rückerstattung nur bei Nachweis + Arbeitsrecht: Bedrohung des Chefs rechtfertigt eine fristlose Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung + Behörden: Lebensmittel- und Gastro-GmbHs bleiben vorerst verschont + Lohnsteuer: Mehr Spielraum bei Firmenrabatten + BISS …
Mit der „kostenlosen Energieberatung“ für alle wird Umweltminister Peter Altmaier die Spirale der Stromkosten sicherlich nicht aufhalten. Dennoch: Für viele kleinere Firmen steht das Thema Energiesparen schon lange auf der Tagesordnung. Spätestens mit dem neuen Preisschub zum 1.1.2013 müssen nach den produzierenden Unternehmen jetzt auch die Dienstleister (Gaststätten, IT, Einzelhandel, bürointensive Branchen) bei den Stromkosten ans Eingemachte. Die Verteuerung um 10 % zeigt Wirkung in den Kalkulationen. Das bedeutet: Preise anheben und/oder Kosten einsparen. Beide Optionen sind realistisch.
Für kleinere Unternehmen gibt es …
Handelsblättchen
Als Wirtschafts-Fachinformations-Dienst müssen wir von Berufs wegen viel lesen. Das fängt an beim Bundesgesetzblatt bis quer durch DER BETRIEB, die Neue Juristische Wochenschrift bis hin zur GmbH-Rundschau. Nicht regelmäßig gelesen haben wir die Frankfurter Rundschau und selbst die Osnabrücker Nachrichten, die gelegentlich so was von gut über zum Beispiel Dirk Niebel unterrichtet ist, oder die Saarbrücker Zeitung sind für unsere Redakteure kein Muss. Mit etwas Wehmut lesen wir derzeit die letzten Ausgaben der Financial Times Deutschland. Zugegeben, an das zart rosa-braune Papier mussten wir uns erst gewöhnen. Und jetzt bleibt uns nur noch das Handelsblatt als tägliche Quelle der Aktualität. Wie lange noch? Letzten Donnerstag waren es 56 Seiten, die unser Presseschau-Fritze durcharbeiten musste. Anfang der Woche wurden wir stutzig, weil der Kollege, der sonst immer als letzter zum Mittagessen in die Kantine kommt, sich bereits um 11.30 Uhr vor der Essensausgabe langweilte. Und dann kam es heraus: Seit Montag muss er nur noch 48 Seiten Handelsblättchen „studieren“. Und neue Zeitschriften-Abos können selbst wir uns nicht leisten. Als Ökonomen haben wir gleich nachgerechnet: Die Kürzung um 8 Seiten entspricht einer Preiserhöhung um 15 %. Also in etwa in Höhe der gefühlten Inflation. Außer den Mieten, den Energiepreisen, den Rohstoffen, den Lebensmitteln, der KfZ-Versicherung, den Rechtsanwaltsgebühren, den Bahnpreisen und dem Öffentlichen Nahverkehr usw. bleiben die Preise ja einigermaßen unverändert
Viele Kollegen, die schon länger dabei sind, planen langfristig ihre GmbH zu verkaufen. Wichtig: Sie müssen sich Zeit nehmen und einige Vorbereitungen treffen. Wir haben für Sie alle Informationen und Adressen zusammengestellt, die für Sie wichtig sind und die Ihnen ganz praktisch weiter helfen > Hier anklicken
Je mehr Sie über die Strategie Ihres Firmenkundenberaters wissen, umso besser für Sie. Sie können so bessere Konditionen für sich herausholen. Wie geht das?
1. Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating
Die Bank bewertet Ihre Bonität nach dem Rating-Verfahren. Je besser Ihre Firma beurteilt wird, umso günstiger sind Ihre Kredit-Konditionen. Viele Banken machen dieses Verfahren aber nicht transparent. Sie wissen also nicht genau, warum Ihre Firma wie beurteilt wird. Wichtig ist, dass Sie für das Rating ausführliche und fundierte Zahlen vorlegen (Jahresabschluss, BWA, Business-Plan).
Tipp: Verlangen Sie vom Firmenkundenbetreuer, dass er Ihnen die Rating-Kriterien offen legt. Fragen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Firma verbessern können. Informieren Sie sich vorab, ob es für Ihre Firma und Ihre Branche öffentliche Fördermittel gibt.
2. Die Bank verschleiert Kosten
Für Firmenkredite gelten andere Rechtsvorschriften als für Privatkredite. Das nutzen Banken dazu, die tatsächlichen Kosten für einen Firmenkredit zu „schönen“. Zunächst bietet die Bank einen niedrigen Zins an. Später werden zusätzlich Kreditbearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren drauf gerechnet. Unterm Strich ergibt sich für den Kunden eine viel höhere Effektivbelastung. Da diese Praxis im Firmenkredit-Geschäft zulässig ist, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: Verlassen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jahren Stammkunde sind. Im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regeln. Holen Sie sich grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote ein – von Privat- und Genossenschaftsbanken (Sparkasse, Volksbank).
3. Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen
Umstritten ist die Praxis von Banken, ein sog. einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für Zinsen in den AGB zu vereinbaren. Der BGH hat das bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Einige Banken halten sich aber nach wie vor nicht daran.
„Finanztest“ berichtet immer wieder über die (teils stark überhöhten) Überziehungszinsen vor allem der kleinen Banken und Sparkassen. So verlangen vielen Banken 14 % und mehr – auch von gewerblichen Kunden.
Tipp: Die aktuellen Dispozinsen von 1.600 deutschen Banken im Vergleich finden Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).
4. Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten
Viele Geschäftsführer klagen über die Bankenpraxis, Buchungen zu „manipulieren“: Belastungsbuchungen auf Geschäftskonten sind vordatiert und Guthabenbuchungen werden erst Tage nach dem Geldeingang gutgeschrieben. Das aber ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Bankpartner korrekt bucht.
- Die Bank muss Schecks spätestens nach 3 Tagen gutschreiben.
- Überweisungen zugunsten der Firma müssen am Tag des Eingangs auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Bareinzahlungen muss die Bank auch tatsächlich am Tag der Einzahlung gutschreiben.
- Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Barauszahlungen zu Lasten der Firma muss die Bank taggenau buchen.
- Fehlerhafte oder unklare Zinsanpassungsklauseln bewirken, dass die Zinsvereinbarungen insgesamt unwirksam sind.
- Prüfen Sie Ihren Überziehungszinssatz. Handeln Sie zusammen mit dem Sachbearbeiter der Hausbank individuelle Konditionen aus und argumentieren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.
5. Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit
Noch dreister ist die Praxis einiger Banken, die wegen schlechter Rating-Vorgaben der Firma keinen Firmenkredit einräumen. Stattdessen bietet die Bank einen Privatkredit an, der mit privaten Vermögen abgesichert wird (Immobilie). Auf den ersten Blick wird der zu einem günstigen Zinssatz angeboten. Anschließend werden aber zusätzlich Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren berechnet, so dass in der Gesamtrechnung höhere Kosten entstehen. Da es sich aber um einen Privatkredit handelt, gelten die Verbraucherschutzvorschriften. Die Bank darf neben dem Zins keine zusätzlichen Gebühren erheben (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Banken sind verpflichtet, bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und zu verzinsen.
Tipp: Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.
6. Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen
Firmenkundenberater erhalten neben dem Festgehalt eine Provision, z. B. auf Girokonten, die sie betreuen. Die Provision ermittelt sich als Differenz aus dem Guthabenzins und der von der Bank vorgegebenen Marge. Geht die Marge gegen Null, kürzt der Sachbearbeiter den Guthabenzins und zwar unabhängig vom Geldmarktzins.
Tipp: Fragen Sie Ihren Firmenkundenberater nach entsprechenden Vorgaben. Mit etwas Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen, dass er seine Marge mit Ihnen teilt.
Für einigen Wirbel sogar in der Tagespresse sorgt jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Geschäftsführer. Im entschiedenen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung des medizinischen Geschäftsführers einer Klinik-GmbH, der mit einem zeitlich befristeten Dienstvertrag angestellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er sondern ein jüngerer Kollege eingestellt wurde, klagte er auf Verstoß gegen dass AGG und Zahlung einer Entschädigung und bekam Recht.
Diese BGH-Entscheidung hat zwar grundsätzliche Bedeutung. Dennoch handelt es sich um eine sog. Einzelfallentscheidung. Die Rechtsgrundsätze (Anspruch auf Entschädigung) gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jeder Einzelfall kann vor Gericht anders ausgehen. Als Geschäftsführer sind Sie nicht gut beraten, wenn Sie sich einfach auf die Anwendbarkeit des AGG verlassen und ggf. auf eine Entschädigung pokern wollen. Was müssen Sie dazu in der Geschäftsführungs-Praxis beachten: …