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Volkelt-Briefe

Bei Bedrohung des Chefs dürfen Sie sofort kündigen

GmbH-Chefs oder Vor­ge­setz­te müs­sen eine straf­recht­lich rele­van­te Bedro­hung durch einen Mit­ar­bei­ter nicht hin­neh­men. Laut Arbeits­ge­richt Mönchengladbach …

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Volkelt-Briefe

Zwangs-Rücklage und „angemessenes Gehalt“ sind kein Problem für Mini-GmbH (UG)

Haf­tungs­be­schränk­te Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (auch: Mini-GmbH) müs­sen ¼ des im Jah­res­ab­schluss aus­ge­wie­se­nen Bilanz­ge­winns (- Ver­lust­vor­trag) in eine Rück­la­ge ein­stel­len § 5a Abs. 3 GmbH-Gesetz). Und zwar so lange, …

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Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: Mehr Spielraum bei Rabatten für Mitarbeiter

Gewährt der Arbeit­ge­ber sei­nem Mit­ar­bei­ter auf sei­ne Pro­duk­te einen Rabatt, der die Hälf­te des durch­schnitt­li­chen Händ­ler­ra­batts übersteigt, …

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Volkelt-Briefe

BAG-aktuell: Ärzte schreiben gerne länger „krank”

in jeder GmbH gibt es den Arbeit­neh­mer, der gele­gent­lich krank­heits­be­dingt fehlt. An Mon­ta­gen oder frei­tags. Bis­her hat­ten Sie kei­ne Hand­ha­be dage­gen. Ab sofort …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2012

The­men heu­te:  Per­so­nal­füh­rung: Krank­heits­be­schei­ni­gung am 1. Tag geht ganz schnell nach hin­ten los + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Hand­wer­ker-GmbH pro­fi­tie­ren vom Run auf Immo­bi­li­en + GmbH-Recht: Zwangs-Rück­la­ge und „ange­mes­se­nes Gehalt“ sind kein Pro­blem für die meis­ten Mini-GmbHs (UG) + Steu­er­ge­stal­tung: Aus­län­di­sche Kör­per­schaft­steu­er: Rück­erstat­tung nur bei Nach­weis + Arbeits­recht: Bedro­hung des Chefs recht­fer­tigt eine frist­lo­se Kün­di­gung sogar ohne vor­he­ri­ge Abmah­nung + Behör­den: Lebens­mit­tel- und Gas­tro-GmbHs blei­ben vor­erst ver­schont + Lohn­steu­er: Mehr Spiel­raum bei Fir­men­ra­bat­ten + BISS

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Aktuell

Preiserhöhung 2013: Wie kleinere Firmen die Stromkosten drücken können

Mit der „kos­ten­lo­sen Ener­gie­be­ra­tung“ für alle wird Umwelt­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er die Spi­ra­le der Strom­kos­ten sicher­lich nicht auf­hal­ten. Den­noch: Für vie­le klei­ne­re Fir­men steht das The­ma Ener­gie­spa­ren schon lan­ge auf der Tages­ord­nung. Spä­tes­tens mit dem neu­en Preis­schub zum 1.1.2013 müs­sen nach den pro­du­zie­ren­den Unter­neh­men jetzt auch die Dienst­leis­ter (Gast­stät­ten, IT, Ein­zel­han­del, büro­in­ten­si­ve Bran­chen) bei den Strom­kos­ten ans Ein­ge­mach­te. Die Ver­teue­rung um 10 % zeigt Wir­kung in den Kalku­lationen. Das bedeu­tet: Prei­se anhe­ben und/oder Kos­ten ein­spa­ren. Bei­de Optio­nen sind realistisch.

Für klei­ne­re Unter­neh­men gibt es …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Handelsblättchen

Als Wirt­schafts-Fach­in­for­ma­ti­ons-Dienst müs­sen wir von Berufs wegen viel lesen. Das fängt an beim Bun­des­ge­setz­blatt bis quer durch DER BETRIEB, die Neue Juris­ti­sche Wochen­schrift bis hin zur GmbH-Rund­schau. Nicht regel­mä­ßig gele­sen haben wir die Frank­fur­ter Rund­schau und selbst die Osna­brü­cker Nach­rich­ten, die gele­gent­lich so was von gut über zum Bei­spiel Dirk Nie­bel unter­rich­tet ist, oder die Saar­brü­cker Zei­tung sind für unse­re Redak­teu­re kein Muss. Mit etwas Weh­mut lesen wir der­zeit die letz­ten Aus­ga­ben der Finan­cial Times Deutsch­land. Zuge­ge­ben, an das zart rosa-brau­ne Papier muss­ten wir uns erst gewöh­nen. Und jetzt bleibt uns nur noch das Han­dels­blatt als täg­li­che Quel­le der Aktua­li­tät. Wie lan­ge noch? Letz­ten Don­ners­tag waren es 56 Sei­ten, die unser Pres­se­schau-Frit­ze durch­ar­bei­ten muss­te. Anfang der Woche wur­den wir stut­zig, weil der Kol­le­ge, der sonst immer als letz­ter zum Mit­tag­essen in die Kan­ti­ne kommt, sich bereits um 11.30 Uhr vor der Essens­aus­ga­be lang­weil­te. Und dann kam es her­aus: Seit Mon­tag muss er nur noch 48 Sei­ten Han­dels­blätt­chen „stu­die­ren“. Und neue Zeit­schrif­ten-Abos kön­nen selbst wir uns nicht leis­ten. Als Öko­no­men haben wir gleich nach­ge­rech­net: Die Kür­zung um 8 Sei­ten ent­spricht einer Preis­er­hö­hung um 15 %. Also in etwa in Höhe der gefühl­ten Infla­ti­on. Außer den Mie­ten, den Ener­gie­prei­sen, den Roh­stof­fen, den Lebens­mit­teln, der KfZ-Ver­si­che­rung, den Rechts­an­walts­ge­büh­ren, den Bahn­prei­sen und dem Öffent­li­chen Nah­ver­kehr usw. blei­ben die Prei­se ja eini­ger­ma­ßen unverändert

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Aktuell

GmbH-Verkauf: Wie Sie das richtig anpacken

Vie­le Kol­le­gen, die schon län­ger dabei sind, pla­nen lang­fris­tig ihre GmbH zu ver­kau­fen. Wich­tig: Sie müs­sen sich Zeit neh­men und eini­ge Vor­be­rei­tun­gen tref­fen. Wir haben für Sie alle Infor­ma­tio­nen und Adres­sen zusam­men­ge­stellt, die für Sie wich­tig sind und die Ihnen ganz prak­tisch wei­ter hel­fen > Hier ankli­cken

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Volkelt-Briefe

Geschäftskunde „GmbH”: Wie Sie sich gegen die „kleinen” Tricks der Banken wehren

Je mehr Sie über die Stra­te­gie Ihres Fir­men­kun­den­be­ra­ters wis­sen, umso bes­ser für Sie. Sie kön­nen so bes­se­re Kon­di­tio­nen für sich her­aus­ho­len. Wie geht das?

1.     Die Bank verpasst Ihrer GmbH ein schlechtes Rating

Die Bank bewer­tet Ihre Boni­tät nach dem Rating-Ver­fah­ren. Je bes­ser Ihre Fir­ma beur­teilt wird, umso güns­ti­ger sind Ihre Kre­dit-Kon­di­tio­nen. Vie­le Ban­ken machen die­ses Ver­fah­ren aber nicht trans­pa­rent. Sie wis­sen also nicht genau, war­um Ihre Fir­ma wie beur­teilt wird. Wich­tig ist, dass Sie für das Rating aus­führ­li­che und fun­dier­te Zah­len vor­le­gen (Jah­res­ab­schluss, BWA, Business-Plan).

Tipp: Ver­lan­gen Sie vom Fir­men­kun­den­be­treu­er, dass er Ihnen die Rating-Kri­te­ri­en offen legt. Fra­gen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Fir­ma ver­bes­sern kön­nen. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab, ob es für Ihre Fir­ma und Ihre Bran­che öffent­li­che För­der­mit­tel gibt.

2.     Die Bank verschleiert Kosten

Für Fir­men­kre­di­te gel­ten ande­re Rechts­vor­schrif­ten als für Pri­vat­kre­di­te. Das nut­zen Ban­ken dazu, die tat­säch­li­chen Kos­ten für einen Fir­men­kre­dit zu „schö­nen“. Zunächst bie­tet die Bank einen nied­ri­gen Zins an. Spä­ter wer­den zusätz­lich Kre­dit­be­ar­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren drauf gerech­net. Unterm Strich ergibt sich für den Kun­den eine viel höhe­re Effek­tiv­be­las­tung. Da die­se Pra­xis im Fir­men­kre­dit-Geschäft zuläs­sig ist, soll­ten Sie vor der Ver­trags­un­ter­zeich­nung genau prü­fen, wel­che Kos­ten auf Sie zukommen.

Tipp: Ver­las­sen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jah­ren Stamm­kun­de sind. Im Fir­men­kun­den­ge­schäft gel­ten eige­ne Regeln. Holen Sie sich grund­sätz­lich meh­re­re Ver­gleichs­an­ge­bo­te ein – von Pri­vat- und Genos­sen­schafts­ban­ken (Spar­kas­se, Volksbank).

3.     Die Bank verlangt überhöhte Überziehungszinsen

Umstrit­ten ist die Pra­xis von Ban­ken, ein sog. ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht für Zin­sen in den AGB zu ver­ein­ba­ren. Der BGH hat das bereits für unzu­läs­sig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Eini­ge Ban­ken hal­ten sich aber nach wie vor nicht daran.

Finanz­test“ berich­tet immer wie­der über  die (teils stark über­höh­ten) Über­zie­hungs­zin­sen vor allem der klei­nen Ban­ken und Spar­kas­sen. So ver­lan­gen vie­len Ban­ken 14 % und mehr – auch von gewerb­li­chen Kunden.

Tipp: Die aktu­el­len Dis­po­zin­sen von 1.600 deut­schen Ban­ken im Ver­gleich fin­den Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).  

4.     Die Bank bucht zu Ihren Ungunsten

Vie­le Geschäfts­füh­rer kla­gen über die Ban­ken­pra­xis, Buchun­gen zu „mani­pu­lie­ren“: Belas­tungs­bu­chun­gen auf Geschäfts­kon­ten sind vor­da­tiert und Gut­ha­ben­bu­chun­gen wer­den erst Tage nach dem Geld­ein­gang gut­ge­schrie­ben. Das aber ist nicht zuläs­sig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prü­fen Sie regel­mä­ßig, ob Ihr Bank­part­ner kor­rekt bucht.

  1. Die Bank muss Schecks spä­tes­tens nach 3 Tagen gutschreiben.
  2. Über­wei­sun­gen zuguns­ten der Fir­ma müs­sen am Tag des Ein­gangs auf dem Kon­to gut­ge­schrie­ben werden.
  3. Bar­ein­zah­lun­gen muss die Bank auch tat­säch­lich am Tag der Ein­zah­lung gutschreiben.
  4. Über­wei­sun­gen, Last­schrif­ten, Dau­er­auf­trä­ge und Bar­aus­zah­lun­gen zu Las­ten der Fir­ma muss die Bank tag­ge­nau buchen.
  5. Feh­ler­haf­te oder unkla­re Zins­an­pas­sungs­klau­seln bewir­ken, dass die Zins­ver­ein­ba­run­gen ins­ge­samt unwirk­sam sind.
  6. Prü­fen Sie Ihren Über­zie­hungs­zins­satz. Han­deln Sie zusam­men mit dem Sach­be­ar­bei­ter der Haus­bank indi­vi­du­el­le Kon­di­tio­nen aus und argu­men­tie­ren Sie dabei auch mit Vergleichs-Konditionen.

5.     Die Bank stellt Ihnen einen Privat- aber keinen Firmenkredit

Noch dreis­ter ist die Pra­xis eini­ger Ban­ken, die wegen schlech­ter Rating-Vor­ga­ben der Fir­ma kei­nen Fir­men­kre­dit ein­räu­men. Statt­des­sen bie­tet die Bank einen Pri­vat­kre­dit an, der mit pri­va­ten Ver­mö­gen abge­si­chert wird (Immo­bi­lie). Auf den ers­ten Blick wird der zu einem güns­ti­gen Zins­satz ange­bo­ten. Anschlie­ßend wer­den aber zusätz­lich Bear­bei­tungs- und Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren berech­net, so dass in der Gesamt­rech­nung höhe­re Kos­ten ent­ste­hen. Da es sich aber um einen Pri­vat­kre­dit han­delt, gel­ten die Ver­brau­cher­schutz­vor­schrif­ten. Die Bank darf neben dem Zins kei­ne zusätz­li­chen Gebüh­ren erhe­ben (OLG Cel­le, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Ban­ken sind ver­pflich­tet, bereits ent­rich­te­te Gebüh­ren zurück­zu­zah­len und zu verzinsen.

Tipp: Stel­len Sie ent­spre­chen­de Bele­ge zusam­men und for­dern Sie die Bank unter Anga­be einer Frist von 15 Tagen schrift­lich auf, die ver­zins­ten Gebüh­ren­be­trä­ge zurück­zu­zah­len. In der Regel erstat­ten zah­lungs­wil­li­ge Ban­ken die Gebüh­ren für die letz­ten 3 Jah­re zurück.

6.     Der Firmenkunden-Berater will etwas verdienen

Fir­men­kun­den­be­ra­ter erhal­ten neben dem Fest­ge­halt eine Pro­vi­si­on, z. B. auf Giro­kon­ten, die sie betreu­en. Die Pro­vi­si­on ermit­telt sich als Dif­fe­renz aus dem Gut­ha­ben­zins und der von der Bank vor­ge­ge­be­nen Mar­ge. Geht die Mar­ge gegen Null, kürzt der Sach­be­ar­bei­ter den Gut­ha­ben­zins und zwar unab­hän­gig vom Geldmarktzins. 

Tipp: Fra­gen Sie Ihren Fir­men­kun­den­be­ra­ter nach ent­spre­chen­den Vor­ga­ben. Mit etwas Ver­hand­lungs­ge­schick gelingt es Ihnen, dass er sei­ne Mar­ge mit Ihnen teilt.

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Aktuell

Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer – so nutzen GFs die neue Rechtslage – so schützen sich die GmbH-Gesellschafter vor Trittbrettfahrern

Für eini­gen Wir­bel sogar in der Tages­pres­se sorgt jetzt das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zur Gel­tung des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes (AGG) auch für Geschäfts­füh­rer. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um die Wei­ter­be­schäf­ti­gung des medi­zi­ni­schen Geschäfts­füh­rers einer Kli­nik-GmbH, der mit einem zeit­lich befris­te­ten Dienst­ver­trag ange­stellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er son­dern ein jün­ge­rer Kol­le­ge ein­ge­stellt wur­de, klag­te er auf Ver­stoß gegen dass AGG und Zah­lung einer Ent­schä­di­gung und bekam Recht.

Die­se BGH-Ent­schei­dung hat zwar grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Den­noch han­delt es sich um eine sog. Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Die Rechts­grund­sät­ze (Anspruch auf Ent­schä­di­gung) gel­ten nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Jeder Ein­zel­fall kann vor Gericht anders aus­ge­hen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie nicht gut bera­ten, wenn Sie sich ein­fach auf die Anwend­bar­keit des AGG ver­las­sen und ggf. auf eine Ent­schä­di­gung pokern wol­len. Was müs­sen Sie dazu in der Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis beachten: …