Ist im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgelegt, …
Autor: volkelt
Leihstimmen
Die FDP-Führung hat jetzt die international renommierte und auf kniffelige Fragen spezialisierte Kanzlei Hohenthurm, Spiegelberg und Cronenburg kurz HSC & Partner damit beauftragt zu prüfen, ob die 1027 Leihstimmen-Verweigerer, die zur Abwahl der schwarz-gelben Regierungskoalition in Niedersachsen geführt haben, juristisch belangt werden können. Kein Problem war es nach erster Prüfung, die betroffenen Personen samt Adressen ausfindig zu machen, da die Daten ja erst gesammelt werden müssen, bevor man sie schützen kann. Insofern also frei zugänglich sind. Geprüft wird, ob es sich um Wahlbetrug handelt. Im Falle eines Hotelbesitzers und eines Apothekers wird zusätzlich zu prüfen sein, ob sog. umgekehrte Korruption vorliegt. Sie also trotz Vorteilsnahme ihr Wahlversprechen nicht eingehalten haben. In einem nächsten Schritt – so der Pressesprecher von HSC & Partner – ist zu prüfen, ob die Wahl wiederholt werden muss. Wegen der erwartet langen Verfahrensdauer könnte die Wahlwiederholung zusammen mit der nächsten Niedersachsen-Wahl in 2018 durchgeführt werden. Aber auch Regress ist möglich. Nämlich dann, wenn SPD/Grüne wie gewohnt in die Taschen greifen und mehr Geld ausgeben als vorhanden ist. Auch das könnte auf die Leihstimmenverweigerer zurückfallen. Die geben sich (noch) gelassen. Einige von Ihnen leben ohnehin im Pflegeheim, so dass sie den Ausgang des Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben werden. Die FDP-Führung selbst beurteilt die Erfolgsaussichten unterschiedlich. Zum Beispiel Westerwelle, selbst gelernter Jurist: „Da kann man nie wissen, was bei rauskommt“.
Noch im Dezember letzten Jahres haben die Finanzbehörden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage an den GmbH-Geschäftsführer präzisiert (vgl. zuletzt Nr. 2/2012, Seite 4). Ganz konkret …
GmbH-Anteile, die nicht notiert sind und für die es keine vergleichbaren Marktwerte gibt, werden …
Laut §§ 142 ff. Aktiengesetz haben die Aktionäre das Recht, bei unklaren Geschäftsvorgängen eine Sonderprüfung anzuberaumen. Dagegen billigt GmbH-Gesetz den GmbH-Gesellschaftern …
Nach der Privatisierung öffentlicher Aufgaben in kommunale GmbHs, verstärkt sich der Ruf nach Kontrolle dieser Unternehmen durch die Politik. Immer öfter …
Neben den Vorschriften der Finanzbehörden gibt es für Geschäftsführer-Pensionszusagen auch viele Urteile von Finanzgerichten, die berücksichtigt werden müssen. Jetzt gibt es ein neues Urteil des FG Düsseldorf, …
Volkelt-Brief 03/2013
Themen heute: Kontrolle: Gesellschafter können Sonderprüfung auch für GmbH anordnen + Haftung: Geschäftsführer haftet für Verstöße der GmbH gegen Wettbewerbsregeln + Kommunale GmbH: Mehr Kontrollen für Geschäftsführer und Aufsichtsrat + Geschäftsführer-Vorsorge: Fehler in der Probezeit werden teuer + FG Düsseldorf: Gesetzliches Rentenalter gilt auch für Geschäftsführer + Zahlen/Fakten: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren neu festgelegt + Recht: Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern als wichtiger Grund für die Auflösung der GmbH + BISS …
Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstoßen, haben Sie keine Chance, sich mit Verweis auf die beschränkte Haftung der GmbH aus der Verantwortung zu ziehen (KG Berlin, Urteil vom 13.11.2012, 5 U 30/12). Der Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH …
Persönliche Gründe in der Person der Gesellschafter reichen nicht, eine Auflösung der GmbH durch gerichtlichen Beschluss zu erreichen. Besteht aber zwischen den Gesellschaftern ein tief greifendes und offensichtlich unheilbares Zerwürfnis, …