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Volkelt-Briefe

Neuer Geschäftsführer-Vertrag: Fehler im Verhandlungspoker

Nach einer Neu­be­stel­lung zum Geschäfts­füh­rer oder bei einer Ver­trags­ver­län­ge­rung des Fremd-Geschäfts­­­füh­rers geht es immer auch dar­um, die ver­trag­li­chen Eck­punk­te neu aus­zu­lo­ten. Hier unse­re Empfehlungen: …

  1. Kann ich den mir vor­ge­leg­ten Ver­trag „ver­han­deln“? JA – aber Sie soll­ten schon gut vor­be­rei­tet sein und gute Argu­men­te haben, war­um Sie eine Son­der­re­ge­lung für sich bean­spru­chen. Nicht ger­ne gese­hen wird, wenn Sie Neu­re­ge­lun­gen bis in Detail­for­mu­lie­ren vor­schla­gen. Beschrän­ken Sie sich auf die aus Ihrer Sicht wich­tigs­ten Punk­te des Ver­trags­wer­kes. Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Gegen­vor­schlä­ge nicht dia­me­tral aus­ge­rich­tet sind, son­dern bereits Ihre Kom­pro­miss­be­reit­schaft erken­nen lassen.
  2. Kann ich einen kom­plet­ten Gegen­ent­wurf zu dem mir vor­ge­leg­ten Ver­trags­ent­wurf vor­le­gen? NEIN – das soll­ten Sie auf kei­nen Fall tun. Damit signa­li­sie­ren Sie, dass Sie den Justitiar/die Per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen des Unter­neh­mens für inkom­pe­tent oder schlecht bera­ten hal­ten. Das ist kein guter Ein­stieg. Sind Sie mit dem vor­ge­leg­ten Ver­trag völ­lig unzu­frie­den, soll­ten Sie vor­ab ein Vier-Augen-Gespräch mit der Geschäftsleitung/dem Vor­stand der Mut­ter­ge­sell­schaft suchen und aus­ta­xie­ren, inwie­weit nach Auf­nah­me der Geschäfts­tä­tig­keit nach­träg­li­che Anpas­sun­gen ver­trag­lich zuge­si­chert wer­den können.

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