Misslingt der Versuch eines inländischen Unternehmen (Konzerngesellschaft, AG, GmbH) im EU-Ausland (hier: Belgien) mit einer Tochtergesellschaft, einer zusätzlichen Betriebsstätte oder einer Zweigneiderlassung geschäftlich tätig zu werden, müssen die deutschen Finanzbehörden …
Autor: volkelt
Wird der Firmenwagen dem Arbeitnehmer ausschließlich für die betriebliche Nutzung überlassen, muss die GmbH das überwachen. Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich ein privates Fahrzeug hat (FG Düsseldorf, Urteil vom 15.6.2013, 11 K 2935/11 E). …
Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH, für die die GmbH ein sog. Zweitwertkonto eingerichtet haben, müssen weiter …
Seit der Währungsumstellung auf Euro (2002), der Umsatzsteuererhöhung (2007) und den Ungleichgewichten auf den Finanzmärkten (2007/08) ist die lange Phase der „ruhigen“ Preise in Deutschland vorbei. Unterdessen kalkulieren Unternehmer knapper, …
Kündigen Sie einen Mitarbeiter, ohne im Kündigungsschreiben …
Volkelt-Brief 28/2013
Themen heute : Firmen-IT: So führen Sie auch ohne Kenntnisse in die richtige Richtung + GmbH-Finanzen: SEPA – Kein Lastschrift ohne Gläubiger-Identifikationsnummer + Umsatzplus für die GmbH: So setzen Sie höhere Preise einfacher durch + Körperschaftsteuer: Deutsche Finanzämter müssen finale Verluste auf die KSt anrechnen + Mitarbeiter/Arbeitsrecht: Kündigung auch ohne exaktes Kündigungsdatum wirksam + Steuern: + Firmenwagen: GmbH muss Privatnutzungs-Verbot überwachen+ BISS …

jeder Geschäftsmann braucht die IT. Aber nur die wenigsten Geschäftsführer beherrschen Ihre IT so wie Sie Ihr Geschäft beherrschen. Kein Problem: Dafür gibt es Experten und Spezialisten, die Sie beraten und die im Notfall eingreifen. Reicht das? Klares NEIN. Gerade Geschäftsführer kleinerer Unternehmen, die nicht von Fach sind, beschäftigen sich in der Regel mit der IT nur dann, wenn es Probleme gibt. Ihnen genügt es, wenn der Geschäftsbetrieb wie gehabt läuft. Eine Veränderung der Prozesse wird nicht oder nur selten und dann unter Druck gedacht. Dazu der IT-Consultant Stefan Schwab: „Diese Mentalität ist gerade in kleineren und mittelgroßen Unternehmen weiter verbreitet als man glaubt“.
In der Praxis sind es zwei Themenbereiche, bei denen für Sie als Geschäftsführer in Sachen IT regelmäßiger Handlungsbedarf besteht:
- Innovationen: Für alle Prozesse und Abläufe gibt es permanent bessere und leistungsfähigere IT-Anwendungen. Ihre Aufgabe ist es, das betriebliche Innovations-Potenzial (z. B. Dokumentation, Cloude, mobile Kommunikation) zu erkennen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu bewerten und den richtigen Zeitpunkt für die Realisierung der Innovationen festzulegen.
- Datensicherheit: Die IT ist kein isoliertes System. Via E‑Mail, Internet und Netzwerke besteht dauernd auch die Notwendigkeit, die Schutzsystem laufend zu aktualisieren und die Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen (z. B. Datenschutz, externe Datensicherung gegen Diebstahl, Brand, externe Zugriffe wie SPAM, Viren, Trojaner). Als Geschäftsführer ist es Ihre Aufgabe, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Datensicherheit zu jedem Zeitpunkt mit der bestmöglichen Effizienz gegeben ist.
Für die Praxis: Geschäftsführer, deren GmbH keine eigenen IT-Fachleute haben, sind gut beraten, den externen IT-Berater einzubeziehen. In kleineren Firmen genügt es, wenn Sie halbjährlich ein Strategiegespräch führen, auf dem die beiden oben genannten Punkte permanent werter entwickelt werden. Vom qualifizierten Berater dürfen Sie erwarten, dass er Sie über Updates, Upgrades und neue Hard- und Software-Lösungen informiert und konkrete Lösungen vorschlägt. Beziehen Sie auch die Mitarbeiter ein: Sie sind es, die mit den Systemen arbeiten, Schwachstellen kennen und Verbesserungsbedarf melden (z. B. Zugriffs- und Antwortzeiten, Datensicherung und Dokumentation, Benutzerführung). Größere Unternehmen sollten die externe Berater-Strategie-Runde monatlich/vierteljährlich anzusetzen. Wichtig ist, dass Sie sich vor strategischen IT-Entscheidungen (Investitionen, System-Entscheidungen, Hardware-Anschaffungen) eine Dritt-Meinung einholen. Sei es durch einen weiteren IT-Berater, einen Branchen-Kollegen oder den Sachverstand des Branchenverbandes.
Auch bei der Beurkundung eines GmbH-Anteils-Erwerbs im Ausland (vgl. Nr. 26/2013) ist der Notar verpflichtet, das …
Volkelt-Brief 27/2013
Themen heute : Wirtschaftspolitik: Kosten über Kosten, keine Ertrag für Unternehmen + Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer sollte – muss aber nicht – die Gesellschafterliste vorlegen + Geld/Finanzen: SEPA-Umstellungs-Risiken werden von vielen Unternehmen unterschätzt + Konflikte in der GmbH: „Kleingedrucktes“ bestimmt Gesellschafter-Rechte + Betriebsprüfung: DR kündigt ab 2014 noch mehr Prüfungen für KSV-Beiträge an + Geschäftsführer privat – Unfall ohne Fahrradhelm führt zu Mitverschulden + Wettbewerb: Geldbuße selbst nach juristischer Fach-Beratung ist nicht zu beanstanden + BISS …
