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Neue Urteile: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Der über­wie­gen­de Teil der GmbH-Geschäfts­füh­rer ist zugleich auch Gesell­schaf­ter ihrer GmbH. Im Grund­satz sind die Rech­te und Pflich­ten der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und die Vor­aus­set­zun­gen für eine ord­nungs­ge­mä­ße Beschluss­fas­sung im GmbH-Gesetz recht klar vor­ge­ge­ben. In der Pra­xis gibt es immer wie­der neue Rechts­fra­gen. Hier eine Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten neue­ren und rechts­kräf­ti­gen Urtei­le dazu, die Sie ken­nen müssen: … 

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Führungstechniken: Eine Schwäche weniger ist eine Stärke mehr

Ken­nen Sie das „Ich-Prin­zip“? Dabei han­delt es sich nicht um eine neue Form von Über­le­gen­heits-Stra­te­gie oder ego­is­ti­scher Selbst­ver­wirk­li­chung. Viel­mehr ist das die Ein­sicht, dass die Fir­ma, so wie sie dasteht, Ihr Schaf­fens­werk ist. Sie sind es, der die Fir­ma gestal­tet, prägt und nach vor­ne ent­wi­ckelt. Zu die­ser Ich-Ver­ant­wort­lich­keit gehört auch die Erkennt­nis, dass der Mensch Stär­ken und Schwä­chen hat. Auch Sie – ohne Ihnen zu nahe tre­ten zu wol­len. Oft ist es bes­ser, eine Schwä­che zu besei­ti­gen als sich auf sei­nen Stär­ken aus­zu­ru­hen. Bei­spiel: Die meis­ten Füh­rungs­kräf­te gehen davon aus, dass sie ihre Mit­ar­bei­ter aus­ge­zeich­net füh­ren. Und dass, obwohl sie sich noch nie­mals sys­te­ma­tisch mit den The­men Füh­rungs­tech­nik, Moti­va­ti­on, Mit­ar­bei­ter­ge­spräch und Kon­flikt-Manage­ment beschäf­tigt haben. … 

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Gesellschafter-Geschäftsführer muss Überbezahlung zurückerstatten

Wur­den dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer höhe­re Beträ­ge als ver­ein­bart aus­ge­zahlt, muss er dafür Lohn­steu­er zah­len. So lan­ge, bis die er die zuviel erhal­te­nen Gel­der (Tan­tie­me und Urlaubs­geld) an die GmbH zurück­zahlt (BFH, Urteil vom 14.4.2016, VI R 13/14). …

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Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburts­tag einladen

Der BFH hat jetzt fest­ge­stellt, wel­che Per­so­nen aus dem Umkreis des Ein­la­den­den zuge­las­sen sind, ohne dass eine pri­va­te Ver­an­las­sung vor­liegt. Wört­lich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeu­tung, ob es sich bei den Gäs­ten um Kol­le­gen, Geschäfts­freun­de oder Mit­ar­bei­ter, um Ange­hö­ri­ge des öffent­li­chen Lebens, der Pres­se, um Ver­bands­ver­tre­ter oder um pri­va­te Bekann­te oder Ange­hö­ri­ge des Steu­er­pflich­ti­gen han­delt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 36/2016

Volkelt-FB-01David gegen Goli­ath: Was tun gegen die Herr­schaft des Klein­ge­druck­ten? + Ver­här­te­te Fron­ten: So bleibt die GmbH wenigs­tens hand­lungs­fä­hig + KSV: Wer­be­kos­ten wer­den 2017 ent­las­tet + Abzeichnen/Anweisen: War­um Ihre Unter­schrift les­bar sein soll­te + GmbH-Recht: Beschwer­de gegen ein Pflicht­of­fen­le­gungs-Urteil + Betrug: Vor­sicht bei E‑Mails mit dem Absen­der „Finanz­be­hör­den“ + BISS

 

 

 

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David gegen Goliath: Was tun gegen die Herrschaft des Kleingedruckten?

Damit ein Streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH nicht zum Scha­den des Unter­neh­mens wird, ist in vie­len Gesell­schafts­ver­trä­gen das Schieds­ge­richts­ver­fah­ren fest­ge­schrie­ben. Zie­le: 1.) der Kon­flikt zwi­schen den Gesell­schaf­tern soll ohne lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zügig abge­ar­bei­tet wer­den und 2.) bei der Kon­flikt­lö­sung soll das Wohl der Gesell­schaft und nicht juris­ti­sche Schlitz­oh­rig­keit ent­schei­den. Dass so ver­fah­ren wird, hat gute Grün­de. Wie zer­mür­bend der Rechts­streit zwi­schen den Gesell­schaf­tern aus­ar­ten kann, lässt sich am Fall des Fleisch­pro­du­zen­ten Tön­nies ver­fol­gen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jah­ren ist jetzt die vor­letz­te juris­ti­sche Run­de erreicht. Der Fall wird wohl schluss­end­lich vor dem Bundes­gerichtshof ent­schie­den. Ob er damit bei­gelegt ist, ist eine ande­re Frage. … 

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Verhärtete Fronten: So bleibt wenigstens die GmbH handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es auch zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs alle 2 Jah­re neben den übli­chen inhalt­li­chen Dif­fe­ren­zen über Sach­fra­gen zu ernst­haf­ten Kon­flik­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Z. B., ob und wel­che neu­en Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den sol­len, wann und wo inves­tiert wer­den soll oder wel­che Mar­ke­ting- und Ver­triebs­schwer­punkt für die Zukunft gesetzt wer­den sol­len. Eini­gen sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ziel­rich­tung, kommt es zu Pro­ble­men. Pas­siert das in der Zwei­per­so­nen-GmbH, ist abseh­bar, dass für den Kom­pro­miss berei­ten Gesell­schaf­ter irgend­wann „das Ende der Fah­nen­stan­ge erreicht“ ist und er einer kon­struk­ti­ven Beschluss­fas­sung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH keine … 

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KSV: Werbekosten werden 2017 entlastet

Seit 2014 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Mel­dung und Abfüh­rung der Bei­trä­ge zur Künstler­sozialversicherung (KSV) durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) geprüft. Ziel ist die flä­chen­de­cken­de Prü­fung, die … 

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Abzeichnen/Anweisen: Warum Ihre Unterschrift lesbar sein sollte

Sie ken­nen das von Arzt-Rezep­ten oder von einer der Ihnen vor­ge­leg­ten Krank­schrei­bun­gen. Die Hand­schrift dar­auf kann nie­mand ent­zif­fern und Sie kön­nen nur hof­fen, dass der Dro­ge­rist Ihnen das rich­ti­ge Medi­ka­ment ver­ab­reicht. Das The­ma hat einen ernst­haf­ten Hin­ter­grund. Und zwar dann, wenn Sie einem Mit­ar­bei­ter kün­di­gen. Gesetz­ge­ber und die Arbeits­ge­rich­te ver­lan­gen von Ihnen die Ein­hal­tung stren­ger Form­vor­schrif­ten und Form-Vor­­­ga­ben. Eine davon betrifft Ihre Unter­schrift unter … 

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GmbH-Recht: Beschwerde gegen ein Pflichtoffenlegungs-Urteil

Hat das Land­ge­richt einem Ableh­nungs­ge­such gegen ein Urteil zur Pflicht­of­fen­le­gung nicht statt­ge­ge­ben, ist eine Rechts­be­schwer­de als Rechts­mit­tel dage­gen nur zuläs­sig, wenn das Gericht die Beschwer­de aus­drück­lich zuge­las­sen hat (OLG Köln, Beschluss vom 7.6.2016, 28 Wx 15/16). …