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BFH kassiert den Sanierungserlass

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat den sog. Sanie­rungs­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 27.3.2003, IV A 6 – S 2140 – 8/03) außer Kraft gesetzt. Danach muss die rech­ne­ri­sche Erhö­hung des Betriebs­ver­mö­gens, die sich aus dem Ver­zicht der Gläu­bi­ger auf For­de­run­gen ergibt, bei der Ermitt­lung der Ertrag­steu­ern (KSt, GewSt) berück­sich­tigt wer­den (BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15).

Im Ein­zel­fall kann das nun tat­säch­lich dazu füh­ren, dass eine Sanie­rung schei­tert und das Unter­neh­men inkl. Arbeits­plät­ze zer­schla­gen wer­den muss. Pech: Zwar ver­zich­ten die Gläu­bi­ger auf ihre For­de­run­gen. Der Staat darf sich nach der aktu­el­len BFH-Ent­schei­dung an der Sanie­rung aber nicht mehr betei­li­gen. Bleibt abzu­war­ten, wie das BMF reagiert.

 

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Volkelt-Brief 06/2017

Mana­ger-Haf­tung: Middelhoff/Winterkorn – Wel­che Feh­ler Sie nicht machen soll­ten + GmbH-Ver­kauf: Wei­ter­ma­chen als Inte­rims-Geschäfts­füh­rer +  Mehr-Umsatz: Öffent­li­che Auf­trä­ge gezielt nut­zen + Steu­er­ge­stal­tung: Abrup­tes Ende für alle Lizenz-Model­le + Ach­tung: Betrü­ge­ri­sche E‑Mails von den Finanz­be­hör­den +  BISS

 

 

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Middelhoff/Winterkorn: Welche Fehler Sie nicht machen sollten

nach Arcan­dor-Chef Tho­mas Mid­del­hoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächs­te Mana­ger am Pran­ger – VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn. Es geht um Betrug. Mög­li­ches Straf­maß: bis zu 5 Jah­ren (§ 263 StGB). Bis­lang hält sich die deut­sche Jus­tiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweis­füh­rung nach deut­schem Recht deut­lich schwie­ri­ger zu erbrin­gen ist als das z. B. den ame­ri­ka­ni­schen Jus­tiz­be­hör­den mög­lich ist. … 

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GmbH-Verkauf: Weitermachen als Interims-Geschäftsführer

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die zum Abschluss ihrer beruf­li­chen Lauf­bahn kür­zer tre­ten wol­len, ver­kau­fen zunächst ihre GmbH. In Abspra­che mit dem Käufer/Investor macht es dann Sinn, wei­ter als Geschäfts­füh­rer zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Damit wird die Kon­ti­nui­tät aller geschäft­li­chen Bezie­hun­gen zu den Kun­den sicher­ge­stellt. Sinn macht es auch, für eine Über­gangs­zeit einen zwei­ten Geschäfts­füh­rer ein­zu­stel­len. Der hat dann aus­rei­chend Zeit, sich in die Geschäf­te ein­zu­ar­bei­ten und die Beson­der­hei­ten des zuge­kauf­ten Unter­neh­mens ken­nen zu lernen.

Ach­tung:

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Mehr-Umsatz: Öffentliche Aufträge gezielt nutzen

Sämt­li­che öffent­li­chen Auf­trä­ge müs­sen euro­pa­weit aus­geschrieben wer­den. Auch wenn das längst noch nicht in allen Fäl­len und allen Län­dern sys­te­ma­tisch pas­siert, sind in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Inter­net-Por­ta­le ent­stan­den, mit denen die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be trans­pa­ren­ter gewor­den ist. Den­noch: Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men nut­zen die damit ver­bun­de­nen Geschäfts­chan­cen nicht sys­te­ma­tisch. Haupt­grund: „Da geht es fast immer um Groß­pro­jek­te“. Ein Blick in die Aus­schrei­bungs­über­sich­ten des Bun­des und der Län­der z. B. zeigt, dass auch in klei­ne­ren Tran­chen aus­ge­schrie­ben wird, und zwar nach alle mög­li­chen Wirt­schafts­gü­tern und Dienst­leis­tun­gen (z. B. Büro­aus­stat­tun­gen, Werk­zeug­aus­stat­tun­gen, medi­zi­ni­sche Spe­zi­al­ge­rä­te, Wei­ter­bil­dung, Bera­tungs­leis­tun­gen, Leasing­angebote usw.). … 

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Steuergestaltung: Abruptes Ende für alle Lizenz-Modelle

Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt den Ent­wurf eines Geset­zes gegen schäd­li­che Steuer­praktiken im Zusam­men­hang mit Rech­te­über­las­sun­gen beschlos­sen. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men Gewin­ne durch Lizenz­zah­lun­gen in Staa­ten mit beson­de­ren Prä­fe­renz­re­ge­lun­gen (sog. Lizenz­bo­xen, Patent­bo­xen oder IP-Boxen) ver­schie­ben, die nicht den Anfor­de­run­gen der OECD und G20 ent­spre­chen. Danach sol­len die Steu­ern dem Staat zuste­hen, in dem die der Wert­schöp­fung zugrun­de lie­gen­de Akti­vi­tät statt­fin­det, und nicht dem Staat, der den höchs­ten Steu­er­ra­batt bie­tet (Mit­tei­lung des Bundes­finanz­ministeriums vom 25.1.2017). Im Ein­zel­nen heißt das: … 

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Achtung: Betrügerische E‑Mails von den Finanzbehörden

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) warnt Steu­er­zah­ler und Betrie­be vor E‑Mails mit dem Absen­der BZSt. Die Betrü­ger ver­su­chen, per E‑Mail an Kon­to- und Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen von Steu­er­zah­le­rin­nen und Steu­er­zah­lern zu gelan­gen. Dabei wird behaup­tet, die betrof­fe­nen Steu­er­zah­ler hät­ten einen Anspruch auf eine Steu­er­rück­erstat­tung. Um die­se zu erhal­ten, müs­se ein in der E‑Mail ver­link­tes For­mu­lar aus­ge­füllt wer­den. Fin­ger weg (Mit­tei­lung des BZSt vom 26.1.2017). …

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Volkelt-Brief 05/2017

Grat­wan­de­rung: Unter­neh­mens-PR in Zei­ten des Donald Trump + Fore­cast 2017: Gesell­schaf­ter-Beschlüs­se in der GmbH/UG +  Mit­ar­bei­ter: Was tun gegen Ver­wei­ge­rer + GmbH-Recht: Neue Rechts­la­ge für GmbH-Erben + Steu­er: Neu­es Urteil zu Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + E-Com­mer­ce: Höchs­te Vor­sicht mit Wer­be-E-Mails +  BISS

 

 

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Gratwanderung: Unternehmens-PR in Zeiten des Donald Trump

Der­zeit wer­den immer wie­der Kol­le­gen von den Wirt­schafts-Redak­tio­nen ihrer regio­na­len Tages­zeitungen und Medi­en ange­fragt. Was hal­ten Sie vom neu­en US-Prä­si­den­ten Donald Trump und des­sen wirt­schafts­po­li­ti­schen Plä­nen?  Dabei ist eine pola­ri­sie­ren­de Dar­stel­lung ver­ständ­li­ches Anlie­gen der Medi­en. Aber: Als Geschäfts­füh­rer tun Sie sich und ins­be­son­de­re Ihrer Fir­ma also nicht unbe­dingt einen Gefal­len, wenn Sie sich in der Öffent­lich­keit und in die­sem Umfeld – wie auch immer – posi­tio­nie­ren (las­sen).

Aus PR-Sicht sind zwei Din­ge wich­tig:

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Forecast 2017: Gesellschafter-Beschlüsse in der GmbH/UG

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH bzw. einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft sind Sie verant­­­wort­lich dafür, dass die Gesell­schaf­ter zu den not­wen­di­gen Gesellschafter­versamm­lungen gela­den wer­den (§ 49 GmbH-Gesetz). Dazu müs­sen vor­ab die Tages­ord­nungs­punk­te mit­ge­teilt wer­den. Sol­len auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung rechts­wirksame Beschlüs­se gefasst wer­den, muss der Beschluss­ge­gen­stand und ggf. der Beschluss­in­halt mit­ge­teilt wer­den. Wer­den die Beschlüs­se ein­stim­mig gefasst, ist das unpro­ble­ma­tisch. Gibt es aber abwei­chen­de Mei­nun­gen, müs­sen die stren­gen For­ma­li­en beach­tet wer­den. Ansons­ten sind Beschlüs­se unwirk­sam und kön­nen damit gericht­lich „gekippt“ wer­den. Der Geschäfts­füh­rer ist also gut bera­ten, hier­bei kei­ne Feh­ler zuzu­las­sen. Hier die wich­tigs­ten Beschlüs­se in der Übersicht: …