Erteilt der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einem zweiten Geschäftsführer (ohne Beteiligung) eine Weisung, nach der …
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 27/2017
Kommunale GmbHs: Wo wird am besten/schlechtesten verdient? + Neues Urteil: Manager-Gehälter auf dem Prüfstand + Neue Rechtslage: Produkthaftung – Indizienbündel statt Gutachten + Bürokratie: Keine Rückstellung für zukünftige HWK-Beiträge + Mitarbeiter: Minusstunden rechtfertigen eine fristlose Kündigung + Geschäftsführer privat: Zusammenveranlagung nur mit eingetragener Lebensgemeinschaft
BISS … die Wirtschaft-Satire
Bereits letzte Woche hatte ich auf eine neue Studie zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer in kommunalen GmbHs berichtet (Die komplette Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Neben den Daten zur Offenlegungsverpflichtung (vgl. Nr. 26/2017) offenbart die Studie: …
Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach zum Fall Thomas Middelhoff berichtet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Manager-Haftung, aber auch um die Manager-Vergütung. Bis zuletzt war umstritten, inwieweit der Ex-Karstadt-Manager den Aufsichtsrat dahingehend beeinflusst hat, ihm eine überzogene und ungerechtfertigte Abfindung zuzugestehen. Jetzt hat das Landgericht (LG) Essen das Verfahren eingestellt – allerdings auch mit Folgen für die Diskussion um die Höhe und Angemessenheit von Manager-Gehältern und damit auch von Führungskräften und GmbH-Geschäftsführern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Worauf müssen Sie sich einstellen? …
Bislang entscheiden Gerichte bei fehlerhaften Produkten nur dann auf Herstellerhaftung, wenn das Beweisverfahren mit wissenschaftlicher Gründlichkeit geführt werden kann. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann …
Bei mehrfachem und bereits angemahnten Überschreiten der zulässigen Minusstunden (hier: 59 statt 20), sind Sie berechtigt, fristlos und ohne vorherige formelle Abmahnung zu kündigen (LAG Hamburg, Urteil v. 2.11.2016, 5 Sa 19/16).
HWK- und IHK-Beiträge müssen zwar jährlich bezahlt werden. Eine Rückstellung für zukünftige Beitragszahlungen (hier: Zusatzbeiträge) ist aber laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht möglich. Begründung: Zusatzbeiträge sind erst im laufenden Jahr „wirtschaftlich veranlasst“ (BFH, Urteil v. 5.4.2017, X R 30/15).
Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner – wie lange auch immer – zusammen einen Haushalt führen, ohne verheiratet zu sein oder heiraten zu wollen, berechtigt Sie das noch lange nicht zur steuerlichen Zusammenveranlagung. Das geht nur, wenn Sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben (BFH, Beschluss v. 26.4.2017, III B 100/16).
eigentlich wollte der Gesetzgeber – und im Besonderen die Kommunen – als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis eine aktuelle Studie der Zeppelin Uni Friedrichshafen (Die komplette Studie gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Danach veröffentlicht gerade einmal jedes 5. kommunale Unternehmen den personenbezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben gar kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde.
Volkelt-Brief 26/2017
Kommunale GmbHs: Gehalts-Transparenz lässt auf sich warten + GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH + Zeitfresser: Was macht der Chef eigentlich den ganzen Tag? + Geschäftsführer privat: Verfügungen und Vollmachten + GF/Steuer: Neue Gestaltung für Übertragung von GmbH-Anteilen
BISS … die Wirtschaft-Satire