Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Geschäftsführer muss widersprechen

Erteilt der Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH einem zwei­ten Geschäfts­füh­rer (ohne Betei­li­gung) eine Wei­sung, nach der … 

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Wo wird am besten/schlechtesten ver­dient? + Neu­es Urteil: Mana­ger-Gehäl­ter auf dem Prüf­stand + Neue Rechts­la­ge: Pro­dukt­haf­tung – Indi­zi­en­bün­del statt Gut­ach­ten + Büro­kra­tie: Kei­ne Rück­stel­lung für zukünf­ti­ge HWK-Bei­trä­ge + Mit­ar­bei­ter: Minus­stun­den recht­fer­ti­gen eine frist­lo­se Kün­di­gung + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zusam­men­ver­an­la­gung nur mit ein­ge­tra­ge­ner Lebensgemeinschaft

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Kommunale GmbH: Wer verdient wo wieviel?

Bereits letz­te Woche hat­te ich auf eine neue Stu­die zur Ver­öf­fent­li­chung der Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs berich­tet (Die kom­plet­te Stu­die der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät Fried­richs­ha­fen gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­li­cher Unter­neh­men“). Neben den Daten zur Offen­le­gungs­ver­pflich­tung (vgl. Nr. 26/2017) offen­bart die Studie: … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Neues Urteil: Manager-Gehälter auf dem Prüfstand

Wir haben an die­ser Stel­le bereits mehr­fach zum Fall Tho­mas Mid­del­hoff berich­tet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Mana­ger-Haf­tung, aber auch um die Mana­ger-Ver­gü­tung. Bis zuletzt war umstrit­ten, inwie­weit der Ex-Kar­stadt-Mana­ger den Auf­sichts­rat dahin­ge­hend beein­flusst hat, ihm eine über­zo­ge­ne und unge­recht­fer­tig­te Abfin­dung zuzu­ge­ste­hen. Jetzt hat das Land­ge­richt (LG) Essen das Ver­fah­ren ein­ge­stellt – aller­dings auch mit Fol­gen für die Dis­kus­si­on um die Höhe und Ange­mes­sen­heit von Mana­ger-Gehäl­tern und damit auch von Füh­rungs­kräf­ten und GmbH-Geschäfts­füh­rern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Wor­auf müs­sen Sie sich einstellen? … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Neue Rechtslage: Produkthaftung – Indizienbündel statt Gutachten

Bis­lang ent­schei­den Gerich­te bei feh­ler­haf­ten Pro­duk­ten nur dann auf Her­stel­ler­haf­tung, wenn das Beweis­ver­fah­ren mit wis­sen­schaft­li­cher Gründ­lich­keit geführt wer­den kann. Nach einem Grund­satz­ur­teil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) kann … 

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF/Personal: Minusstunden rechtfertigen fristlose Kündigung

Bei mehr­fa­chem und bereits ange­mahn­ten Über­schrei­ten der zuläs­si­gen Minus­stun­den (hier: 59 statt 20), sind Sie berech­tigt, frist­los und ohne vor­he­ri­ge for­mel­le Abmah­nung zu kün­di­gen (LAG Ham­burg, Urteil v. 2.11.2016, 5 Sa 19/16).

Der Arbeit­neh­mer hat­te mehr­fach im Per­so­nal­ge­spräch ver­si­chert, dass er sei­ne Min­su­stun­den in Zukunft abbau­en wer­den. Aber im Gegen­teil: Der Arbeit­neh­mer bau­te sein Minus­stun­den-Kon­to immer wei­ter aus. Eine Abmah­nung wur­de des­we­gen aller­dings nicht aus­ge­spro­chen. Den­noch: Bes­ser bera­ten sind Sie, wenn Sie in einem solch hart­nä­cki­gen Fall vor­her kor­rekt abmahnen.

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF/Finanzen: Keine Rückstellung für zukünftige HWK-Beiträge

HWK- und IHK-Bei­trä­ge müs­sen zwar jähr­lich bezahlt wer­den. Eine Rück­stel­lung für zukünf­ti­ge Bei­trags­zah­lun­gen (hier: Zusatz­bei­trä­ge) ist aber laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) nicht mög­lich. Begrün­dung: Zusatz­bei­trä­ge sind erst im lau­fen­den Jahr „wirt­schaft­lich ver­an­lasst“ (BFH, Urteil v. 5.4.2017, X R 30/15).

Das war zumin­dest einen Ver­such wert. Dazu der BFH: Besteht eine Ver­bind­lich­keit recht­lich noch nicht, ist ein wirt­schaft­li­cher Bezug zum Zeit­raum vor dem jewei­li­gen Bilanz­stich­tag erfor­der­lich. Das ist aber nicht der Fall.

Kategorien
Volkelt-Briefe

GF privat: Zusammenveranlagung in Lebensgemeinschaft

Wenn Sie mit Ihrem Lebens­part­ner – wie lan­ge auch immer – zusam­men einen Haus­halt füh­ren, ohne ver­hei­ra­tet zu sein oder hei­ra­ten zu wol­len, berech­tigt Sie das noch lan­ge nicht zur steu­er­li­chen Zusam­men­ver­an­la­gung. Das geht nur, wenn Sie in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­ge­mein­schaft leben (BFH, Beschluss v. 26.4.2017, III B 100/16).

Kei­ne Chan­ce – wenn Sie mit Ihrem Part­ner zusam­men leben wol­len, aber kei­ner­lei recht­li­che Ver­pflich­tun­gen damit ver­bun­den sein sol­len, haben Sie kei­ne Chan­cen, bei der Steu­er vom Ehe­gat­ten-Split­ting zu pro­fi­tie­ren. Aber: Wie in der Ehe auch (Ehe­ver­trag), kön­nen Sie als ein­ge­tra­ge­ne Lebens­ge­mein­schaft zusätz­li­che pri­va­te Ver­ein­ba­run­gen tref­fen. Z. B., dass Ihr Part­ner kei­ne Mög­lich­keit zur Ein­fluss­nah­me auf die Geschäf­te der GmbH neh­men kann (Ver­ein­ba­rung von Voll­mach­ten, Ein­zie­hung des Anteils im Todesfall).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Kommunale GmbHs: Gehalts-Transparenz lässt auf sich warten

eigent­lich woll­te der Gesetz­ge­ber – und im Beson­de­ren die Kom­mu­nen – als Vor­bild für die Trans­pa­renz ihrer Mana­ger-Gehäl­ter glän­zen. In vie­len Städ­ten und Gemein­den wur­den die Ver­trä­ge der Geschäfts­füh­rer ent­spre­chend geän­dert oder nur noch zu ent­spre­chend neu­en Kon­di­tio­nen ver­län­gert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass vie­le kommu­nale GmbHs kein Ein­se­hen für so viel Trans­pa­renz haben und wei­ter auf Nicht­ver­öf­fent­li­chung set­zen. So das Ergeb­nis eine aktu­el­le Stu­die der Zep­pe­lin Uni Friedrichs­hafen (Die kom­plet­te Stu­die gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papen­fuß > Stu­die: „Nur 823 von 2.948: Deutsch­land­wei­tes Trans­pa­renz­ge­fäl­le bei Top-Manage­men­t­­ver­gü­tung öffent­licher Unter­neh­men“). Danach ver­öf­fent­licht gera­de ein­mal jedes 5. kommu­nale  Unter­neh­men den per­so­nen­be­zo­ge­nen Ver­dienst ihrer Geschäfts­füh­rer. Aller­dings: Es gibt kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten. Eini­ge Bun­des­län­der und Kom­mu­nen haben gar kein Trans­pa­renz­ge­setz, das zur Offen­le­gung ver­pflich­ten würde.

Geschäfts­füh­rer in kom­mu­na­len GmbHs müs­sen mit der (Teil-) Ver­öf­fent­li­chung leben. Das hat Fol­gen: Zum einen ist es wei­ter­hin mög­lich, auch ein bes­se­res als das durch­schnitt­li­che Gehalt  durch­zu­set­zen – es gibt kei­ne Öffent­lich­keit, die in die Schran­ken weist. Zum ande­ren müs­sen ein­zel­ne kom­mu­na­le Bran­chen (hier: Sozia­les, Kul­tur) damit leben, dass sie ihre weit unter­durch­schnitt­li­che Ver­gü­tung nicht mit Ver­weis auf ent­spre­chend bes­se­re Ver­gleichs­zah­len – etwa in ande­ren Bun­des­län­dern oder in Kom­mu­nen mit ver­gleich­ba­rer Grö­ßen­ord­nung – auf­bes­sern kön­nen. Aber: In der Pri­vat­wirt­schaft wird im Bran­chen­ver­gleich deut­lich bes­ser verdient.

Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 26/2017

Kom­mu­na­le GmbHs: Gehalts-Trans­pa­renz lässt auf sich war­ten + GF/Finanzen: Null­zins-Poli­tik erschwert den Ver­kauf der GmbH + Zeit­fres­ser: Was macht der Chef eigent­lich den gan­zen Tag? + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Ver­fü­gun­gen und Voll­mach­ten + GF/Steuer: Neue Gestal­tung für Über­tra­gung von GmbH-Anteilen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re