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Volkelt-Briefe

Digitales: Der Prototyp aus dem 3D-Drucker

Was der 3D-Druck – nicht oder nur unzu­rei­chend – leis­ten kann, war zuletzt in den Medi­en nach­zu­le­sen. So ist der ori­gi­nal­ge­treue und funk­ti­ons­glei­che Nach­bau z. B. von Waf­fen mit der neu­en Tech­no­lo­gie aus guten Grün­den nicht mög­lich. Aber: Höchst geeig­net ist das Ver­fah­ren zum kos­ten­güns­ti­gen Bau von Pro­to­ty­pen und Anschau­ungs­ma­te­ria­len. Das Start­Up Tin­ker­Toys hat hier­zu eine Soft­ware ent­wi­ckelt, die den Bau sol­cher Model­le „kin­der­leicht” machen.

Das Ent­wick­lungs­team – eine Aus­grün­dung aus dem Tech­no­lo­gie-Inku­ba­tors Fab­Lab in Mag­de­burg – hat einen Bau­kas­ten ent­wi­ckelt, mit dem selbst Kin­dern und/oder Lai­en die Kon­struk­ti­on von 3D-Model­len mög­lich ist. Zwar ist der Bau­kas­ten für den spie­le­ri­schen Ein­satz in der Schu­le ange­legt. Unter­des­sen zeich­net sich ab, dass das Ver­fah­ren auch für den Ein­satz in Unter­neh­men geeig­net ist. Und zwar immer dann, wenn die Beauf­tra­gung pro­fes­sio­nel­ler Kapa­zi­tä­ten das Bud­get sprengt und man den Kun­den ein Pro­dukt „zum Anfas­sen” prä­sen­tie­ren will. Geeig­net ist eine sol­che Tech­no­lo­gie damit z. B. im Ein­satz beim (vor­läu­fi­gen) Pro­dukt­de­sign bzw. bei der Ver­an­schau­li­chung von Pro­zes­sen und Pro­duk­ten. Der ver­wen­de­te Dru­cker ver­wen­det für das anschlie­ßend aus­ge­druck­te 3D-Modell einen recy­cel­ba­ren Biokunststoff.

Die Soft­ware wird der­zeit zwar nur – aber ziel­grup­pen­ge­recht – als Lern­hil­fe für Kin­der ange­bo­ten, ist aber durch­aus auch für die Her­stel­lung ori­gi­nel­ler Wer­be­mit­tel oder anschau­li­cher Präsentationsexemplare/Prototypen geeig­net. Mit ein wenig Phan­ta­sie und über­schau­ba­rem Auf­wand erzie­len sol­che „Druck­ex­em­pla­re zum Anfas­sen” hohe Aufmerksamkeit.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2017

Mana­ger-Haf­tung: Middelhoff/Winterkorn – Wel­che Feh­ler Sie nicht machen soll­ten + GmbH-Ver­kauf: Wei­ter­ma­chen als Inte­rims-Geschäfts­füh­rer +  Mehr-Umsatz: Öffent­li­che Auf­trä­ge gezielt nut­zen + Steu­er­ge­stal­tung: Abrup­tes Ende für alle Lizenz-Model­le + Ach­tung: Betrü­ge­ri­sche E‑Mails von den Finanz­be­hör­den +  BISS

 

 

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Steuergestaltung: Abruptes Ende für alle Lizenz-Modelle

Die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt den Ent­wurf eines Geset­zes gegen schäd­li­che Steuer­praktiken im Zusam­men­hang mit Rech­te­über­las­sun­gen beschlos­sen. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men Gewin­ne durch Lizenz­zah­lun­gen in Staa­ten mit beson­de­ren Prä­fe­renz­re­ge­lun­gen (sog. Lizenz­bo­xen, Patent­bo­xen oder IP-Boxen) ver­schie­ben, die nicht den Anfor­de­run­gen der OECD und G20 ent­spre­chen. Danach sol­len die Steu­ern dem Staat zuste­hen, in dem die der Wert­schöp­fung zugrun­de lie­gen­de Akti­vi­tät statt­fin­det, und nicht dem Staat, der den höchs­ten Steu­er­ra­batt bie­tet (Mit­tei­lung des Bundes­finanz­ministeriums vom 25.1.2017). Im Ein­zel­nen heißt das: …