Nachdem die EU-Kommission die sog. Sanierungsklausel (begrenzter Verlustabzug nach § 8c KStG) als unzulässige Beilhilfe ausgebremst hatte, schafft der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt neue Tatsachen (vgl. Nr. 37/2014). Dazu heißt es: „Dieser Beschluss der EU-Kommission zur deutschen Sanierungsklausel ist nichtig” (EuGH, Urteil v. 28.6.2018, C‑203/16 P).
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 27/2018
Politik für kleinere Unternehmen: Die Zeit nach Merkel ist schon da + Organisationsverschulden: Was Geschäftsführer aus dem Fall „Stadler“ lernen + Digitales: Der neue Großhandel – vom Lagerhaus zur Plattform + GmbH-Finanzen: Unzulässige Vereinbarungen für Cash-Pool-Finanzierungen + GmbH/Steuer: NEU Achtung – Tankgutscheine und Lohnsteuer + Sonderfall: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Verschmelzung + Geschäftsführer-Haftung: Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter + Wirtschaftspolitik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie
BISS … die Wirtschaft-Satire
Für den Kolumnisten Gabor Steingart ist die Kanzlerin die einsamste Frau Europas. Die FAZ titelt: „Merkels schwerste Tage”. Das Handelsblatt nennt es die Schicksalstage einer Kanzlerin. Der Spiegel sieht bereits die „Endzeit” gekommen. Die Luft ganz oben ist dünn. Dagegen steht: Unternehmer, die schon seit langem wirtschaftspolitischen Gestaltungswillen vermissen, spüren wieder Lust zu atmen.
Es gilt, …
Ob es – wie im Fall des Audi-CEOs Rupert Stadler – um „Produktionsfehler” und deren Vertuschung, um beschädigte Ware oder verpasste Liefertermine geht: Wenn im Unternehmen etwa schief läuft, wird ein Schuldiger gesucht. Lässt der sich nicht finden, wird der Geschäftsführer in die Haftung genommen. Organisationsverschulden heißt das juristische Zauberwort, mit dem sich Geschädigte an den Geschäftsführer der Organisation „GmbH“ halten.
- In nicht wenigen Fällen – das belegen zahlreiche Urteile dazu – gelingt es tatsächlich, den Geschäftsführer auch persönlich in die Haftung zu nehmen. Aber was ist eigentlich ein Organisationsverschulden und wie können Sie sich gegen entsprechende Ansprüche absichern? Bei einem Organisationsverschulden wird die Handlung einer Hilfskraft der übergeordneten Stelle zugerechnet. Im Arbeitsleben bedeutet das, dass die Handlung eines Angestellten dem Arbeitgeber zugeordnet wird. Das kann sogar so weit gehen, dass der Geschäftsführer für eine Handlung des Arbeitgebers einstehen muss. Und zwar dann, wenn der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben kann. Dazu gehören: …
Ob Amazon, eBay (USA), Zalando, Otto (Deutschland) oder Alibaba (China): Der (Einzel-)Handel hat bereits seine digitalen Kaufhäuser, in denen die Kunden Tag und Nacht grenzenlos shopen können. Parallel zu dieser Entwicklung sind flächendeckend riesige Versandlagerhäuser entstanden – um die Kunden rund um die Uhr zu beliefern und möglichst wenig Zeit zu verlieren. Anders im Großhandel: Vorreiter z. B. in der Stahl-/Metallbranche ist hier Klöckner (Duisburg) – und das bereits seit 2013 und zwar weltweit. Wie sehen die neuen Großhandelsmodelle aus? Wie funktionieren die und wie können Sie sich als Geschäftsführer einer kleineren GmbH einklinken? …
Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern (lohnsteuerfrei) Tankgutscheine (hier: monatlich bis 44 EUR) müssen Sie darauf achten, dass die Gutscheine „Monat für Monat” ausgegeben werden – und nicht gleich für das ganze Jahr – auch dann, wenn Sie ausdrücklich vereinbaren, dass der Mitarbeiter monatlich nur einen Gutschein einlösen darf (FG Sachsen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechtskräftig).
Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem Wiederaufleben der Forderungen verschmolzen, so kann die bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft ausgelöste Passivierungspflicht durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu korrigieren sein (BFH, Urteil v. 21.2.2018, I R 46/16).
Darf der Geschäftsführer bestimmte Geschäfte für die GmbH (sog. Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte) nur mit Zustimmung der Gesellschafter abschließen, haftet er für den Schaden, der der GmbH daraus u. U, entsteht. Das gilt auch dann, wenn er anschließend abberufen wird und im Aufhebungsvertrag eine Abgeltungsklausel vereinbart wird, mit der eine weitere Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen wird und weitere Ansprüche ausgeschlossen werden. Dazu das OLG München wörtlich: „Die Abgeltungsklausel in der Aufhebungsvereinbarung steht einem geltend gemachten Schadensersatzanspruch nicht entgegen” (OLG München, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).
Wie im Koalitionsvertrag bereits festgelegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob es neben den Vorgaben aus der DSGVO ein zusätzliches Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz geben wird, das die Unternehmen dann zusätzlich umsetzen muss. Dabei geht es um die Schriftform für die Einwilligung der Mitarbeiter zur Datenverarbeitung (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion).
