Ob Amazon, eBay (USA), Zalando, Otto (Deutschland) oder Alibaba (China): Der (Einzel-)Handel hat bereits seine digitalen Kaufhäuser, in denen die Kunden Tag und Nacht grenzenlos shopen können. Parallel zu dieser Entwicklung sind flächendeckend riesige Versandlagerhäuser entstanden – um die Kunden rund um die Uhr zu beliefern und möglichst wenig Zeit zu verlieren. Anders im Großhandel: Vorreiter z. B. in der Stahl-/Metallbranche ist hier Klöckner (Duisburg) – und das bereits seit 2013 und zwar weltweit. Wie sehen die neuen Großhandelsmodelle aus? Wie funktionieren die und wie können Sie sich als Geschäftsführer einer kleineren GmbH einklinken? …
Autor: volkelt
Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern (lohnsteuerfrei) Tankgutscheine (hier: monatlich bis 44 EUR) müssen Sie darauf achten, dass die Gutscheine „Monat für Monat” ausgegeben werden – und nicht gleich für das ganze Jahr – auch dann, wenn Sie ausdrücklich vereinbaren, dass der Mitarbeiter monatlich nur einen Gutschein einlösen darf (FG Sachsen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechtskräftig).
Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem Wiederaufleben der Forderungen verschmolzen, so kann die bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft ausgelöste Passivierungspflicht durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu korrigieren sein (BFH, Urteil v. 21.2.2018, I R 46/16).
Darf der Geschäftsführer bestimmte Geschäfte für die GmbH (sog. Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte) nur mit Zustimmung der Gesellschafter abschließen, haftet er für den Schaden, der der GmbH daraus u. U, entsteht. Das gilt auch dann, wenn er anschließend abberufen wird und im Aufhebungsvertrag eine Abgeltungsklausel vereinbart wird, mit der eine weitere Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen wird und weitere Ansprüche ausgeschlossen werden. Dazu das OLG München wörtlich: „Die Abgeltungsklausel in der Aufhebungsvereinbarung steht einem geltend gemachten Schadensersatzanspruch nicht entgegen” (OLG München, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).
Wie im Koalitionsvertrag bereits festgelegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob es neben den Vorgaben aus der DSGVO ein zusätzliches Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz geben wird, das die Unternehmen dann zusätzlich umsetzen muss. Dabei geht es um die Schriftform für die Einwilligung der Mitarbeiter zur Datenverarbeitung (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion).
Bayern hat einen Antrag zur heutigen Bundesrats-Sitzung eingebracht, wonach die Nachzahlungszinsen für Steuerrückstände von bisher 0,5 % monatlich auf 0,25 % abgesenkt werden (§ 238 AO) – das entspricht einer Jahresverzinsung von 3 statt bisher 6 % (Quelle: BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).
Anmerkung: Das ist dann auch eine Vorlage für das Bundesverfassungsgericht, das sich noch im Laufe des Jahres zu zulässigen Höhe der Verzinsung äußern wird. Für Nachzahler ab 2015 sind damit gute Rückzahlungen zu erwarten. Allerdings nur dann, wenn gegen den enzsprechenden Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde (nicht bestandskräftig). Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Beispiel: Werden für das Jahr 2016 vom Steuerprüfer in 2018 120.000 € Steuern von der GmbH nachverlangt, kostet das bisher (1,5 Jahre später) per Nachzahlungsbescheid 10.800 € zusätzliche Zinsen. Mit der neuen Berechnung muss die GmbH nur 5.400 € Zinsen zahlen. Spürbar weniger !
Angefangen hat Alles mit einem Reporter. Dem habe man in München „durchgesteckt“, dass Seehofer zurückgetreten ist oder zurücktreten wolle. Das wird sich im Laufe des Abends noch klären. Wobei nicht geklärt werden konnte, wer durchgesteckt hat bzw. wodurch durchgesteckt wurde. Minuten später war die durchgesteckte Nachricht bereits in allen Medien. Möglicherweise hat der Informant die Information unter der verschlossenen Sitzungstür durchgesteckt. Oder vom Fenster ins Fenster vom Nebenraum des Sitzungsraums durchgesteckt, so dass der Reporter den Informanten nicht sehen konnte. Möglicherweise war das Durchgesteckte lediglich der Wunsch des Informanten. Im Laufe des folgenden Tages hatten dann alle Protagonisten die Möglichkeit, das Durchgesteckte zu kommentieren. Unterdessen konnte man eine ganz Bild-Zeitung damit füllen, ohne dass das Durchgesteckte jemals gesagt worden war noch von jemanden bestätigt werden konnte – noch nicht einmal vom Durchstecker selbst. Mediale Welt. So ähnlich funktioniert gute PR-Arbeit.
Langsam – so teilen es unterdessen viele Kollegen – wird es mulmig. Die USA machen ernst und nehmen keine Rücksichten mehr auf internationale Handelsgepflogenheiten. Auch chinesische und japanische Produkte stehen jetzt auf der Index-Liste – zuletzt verhängte die USA zusätzliche Zölle auf 1102 chinesische Produkte. Umgekehrt werden die Chinesen zusätzliche Zölle in Höhe von 50 Mrd. Dollar gegen amerikanische Einfuhren verhängen. Das sind nicht mehr die Vorboten eines Handelskrieges – um es martialisch zu sagen. Das ist bereits ein fortgeschrittenes Stadium.
Kein Wunder, dass …
Volkelt-Brief 26/2018
Handel/Zölle: Von den Vorboten zur echten Krise + GmbH-Gestaltungen: Wie Sie „Sonderregelungen“ für sich nutzen können + Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise + Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen + Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen + Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme
BISS … die Wirtschaft-Satire
