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Bürokratie: Neue Runde um die Sanierungsklausel

Nach­dem die EU-Kom­mis­si­on die sog. Sanie­rungs­klau­sel (begrenz­ter Ver­lust­ab­zug nach § 8c KStG) als unzu­läs­si­ge Beil­hil­fe aus­ge­bremst hat­te, schafft der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) jetzt neue Tat­sa­chen (vgl. Nr. 37/2014). Dazu heißt es: „Die­ser Beschluss der EU-Kom­mis­si­on zur deut­schen Sanie­rungs­klau­sel ist nich­tig” (EuGH, Urteil v. 28.6.2018, C‑203/16 P).

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Volkelt-Brief 27/2018

Poli­tik für klei­ne­re Unter­neh­men: Die Zeit nach Mer­kel ist schon da + Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den: Was Geschäfts­füh­rer aus dem Fall „Stad­ler“ ler­nen + Digi­ta­les: Der neue Groß­han­del – vom Lager­haus zur Platt­form + GmbH-Finan­zen: Unzu­läs­si­ge Ver­ein­ba­run­gen für Cash-Pool-Finan­zie­run­gen + GmbH/Steuer: NEU Ach­tung – Tank­gut­schei­ne und Lohn­steu­er + Son­der­fall: Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) bei einer Ver­schmel­zung + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Ver­trags­ab­schluss ohne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter + Wirt­schafts­po­li­tik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Ära Merkel: Zeit für Mittelstands-Politik

Für den Kolum­nis­ten Gabor Stein­gart ist die Kanz­le­rin die ein­sams­te Frau Euro­pas. Die FAZ titelt: „Mer­kels schwers­te Tage”. Das Han­dels­blatt nennt es die Schick­sals­ta­ge einer Kanz­le­rin. Der Spie­gel sieht bereits die „End­zeit” gekom­men. Die Luft ganz oben ist dünn. Dage­gen steht: Unter­neh­mer, die schon seit lan­gem wirt­schafts­po­li­ti­schen Gestal­tungs­wil­len ver­mis­sen, spü­ren wie­der Lust zu atmen.

Es gilt, …

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Organisationsverschulden: Was Geschäftsführer aus dem Fall „Stadler“ lernen

Ob es – wie im Fall des Audi-CEOs Rupert Stad­ler – um „Pro­duk­ti­ons­feh­ler” und deren Ver­tu­schung, um beschä­dig­te Ware oder ver­pass­te Lie­fer­ter­mi­ne geht: Wenn im Unter­neh­men etwa schief läuft, wird ein Schul­di­ger gesucht. Lässt der sich nicht fin­den, wird der Geschäfts­füh­rer in die Haf­tung genom­men. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den heißt das juris­ti­sche Zau­ber­wort, mit dem sich Geschä­dig­te an den Geschäfts­füh­rer der Orga­ni­sa­ti­on „GmbH“ halten.

  • In nicht weni­gen Fäl­len – das bele­gen zahl­rei­che Urtei­le dazu – gelingt es tat­säch­lich, den Geschäfts­füh­rer auch per­sön­lich in die Haf­tung zu neh­men. Aber was ist eigent­lich ein Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den und wie kön­nen Sie sich gegen ent­spre­chen­de Ansprü­che absi­chern? Bei einem Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den wird die Hand­lung einer Hilfs­kraft der über­ge­ord­ne­ten Stel­le zuge­rech­net. Im Arbeits­le­ben bedeu­tet das, dass die Hand­lung eines Ange­stell­ten dem Arbeit­ge­ber zuge­ord­net wird. Das kann sogar so weit gehen, dass der Geschäfts­füh­rer für eine Hand­lung des Arbeit­ge­bers ein­ste­hen muss. Und zwar dann, wenn der es vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig unter­las­sen hat, dafür zu sor­gen, dass der Arbeit­neh­mer sei­ne Tätig­keit ord­nungs­ge­mäß aus­üben kann. Dazu gehö­ren: …
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Digitales: Der neue Großhandel – vom Lagerhaus zur Plattform

Ob Ama­zon, eBay (USA), Zalan­do, Otto (Deutsch­land) oder Ali­baba (Chi­na): Der (Einzel-)Handel hat bereits sei­ne digi­ta­len Kauf­häu­ser, in denen die Kun­den Tag und Nacht gren­zen­los shop­en kön­nen. Par­al­lel zu die­ser Ent­wick­lung sind flä­chen­de­ckend rie­si­ge Ver­sand­la­ger­häu­ser ent­stan­den – um die Kun­den rund um die Uhr zu belie­fern und mög­lichst wenig Zeit zu ver­lie­ren. Anders im Groß­han­del: Vor­rei­ter z. B. in der Stahl-/Me­tall­bran­che ist hier Klöck­ner (Duis­burg) – und das bereits seit 2013 und zwar welt­weit. Wie sehen die neu­en Groß­han­dels­mo­del­le aus? Wie funk­tio­nie­ren die und wie kön­nen Sie sich als Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren GmbH einklinken? … 

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GmbH-Finanzen: Unzulässige Vereinbarungen für Cash-Pool-Finanzierungen

Wer­den in der Cash-Pool-Bezie­hun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men ledig­lich Min­dest- und Höchst­sät­ze für die Ver­zin­sung der über­las­se­nen Finanz­mit­tel ver­ein­bart, liegt dar­in ein Ver­stoß gegen den sog. Fremd­ver­gleich. Folge: … 

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GmbH/Steuer: NEU Achtung – Tankgutscheine und Lohnsteuer

Über­las­sen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern (lohn­steu­er­frei) Tank­gut­schei­ne (hier: monat­lich bis 44 EUR) müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die Gut­schei­ne „Monat für Monat” aus­ge­ge­ben wer­den – und nicht gleich für das gan­ze Jahr – auch dann, wenn Sie aus­drück­lich ver­ein­ba­ren, dass der Mit­ar­bei­ter monat­lich nur einen Gut­schein ein­lö­sen darf (FG Sach­sen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechts­kräf­tig).

Das klingt nicht nur nach mehr Büro­kra­tie – das bringt wie­der ein­mal mehr Büro­kra­tie. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie nach die­sem Urteil nur, wenn Sie 1.) die Gut­schei­ne tat­säch­lich nur monat­lich aus­ge­ben und wenn 2.) sicher­ge­stellt ist, dass die Ver­bu­chung der Tank-Rech­nung sich damit deckt und ledig­lich monat­lich vor­ge­nom­men wird. Das geht ein­fa­cher – hier soll­te das BMF gele­gent­lich nachbessern.

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Sonderfall: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Verschmelzung

Wird eine ver­mö­gens­lo­se und inak­ti­ve Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren Gesell­schaf­ter ihr gegen­über auf Dar­le­hens­for­de­run­gen mit Bes­se­rungs­schein ver­zich­tet hat­ten, auf eine finan­zi­ell gut aus­ge­stat­te­te Schwes­ter­ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit der Fol­ge des Ein­tritts des Bes­se­rungs­falls und dem Wie­der­auf­le­ben der For­de­run­gen ver­schmol­zen, so kann die bei der über­neh­men­den Kapi­tal­ge­sell­schaft aus­ge­lös­te Pas­si­vie­rungs­pflicht durch eine außer­bi­lan­zi­el­le Hin­zu­rech­nung wegen einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) zu kor­ri­gie­ren sein (BFH, Urteil v. 21.2.2018, I R 46/16).

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Geschäftsführer-Haftung: Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter

Darf der Geschäfts­füh­rer bestimm­te Geschäf­te für die GmbH (sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te) nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter abschlie­ßen, haf­tet er für den Scha­den, der der GmbH dar­aus u. U, ent­steht.  Das gilt auch dann, wenn er anschlie­ßend abbe­ru­fen wird und im Auf­he­bungs­ver­trag eine Abgel­tungs­klau­sel ver­ein­bart wird, mit der eine wei­te­re Haf­tung des Geschäfts­füh­rers aus­ge­schlos­sen wird und wei­te­re Ansprü­che aus­ge­schlos­sen wer­den. Dazu das OLG Mün­chen wört­lich: „Die Abgel­tungs­klau­sel in der Auf­he­bungs­ver­ein­ba­rung steht einem gel­tend gemach­ten Scha­dens­er­satz­an­spruch nicht ent­ge­gen” (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).

Der Geschäfts­füh­rer einer Kli­nik-GmbH hat­te einen Miet­ver­trag über Gebäu­de und Räum­lich­kei­ten über 10 Jah­re abge­schlos­sen. Im Anstel­lungs­ver­trag war ver­ein­bart: „Die Geschäfts­füh­rer bedür­fen zur Durch­füh­rung der nach­ste­hen­den Maß­nah­men der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: … Abschluss, Ände­rung oder Been­di­gung von Miet‑, Lea­sing- oder Pacht­ver­trä­gen, die eine Lauf­zeit von mehr als drei Jah­ren oder einen Miet- oder Pacht­zins von jähr­lich mehr als 24.000,- € vor­se­hen”. Sol­che Vor­ga­ben soll­ten Sie also unbe­dingt beachten.

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Wirtschaftspolitik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie

Wie im Koali­ti­ons­ver­trag bereits fest­ge­legt, wird die Bun­des­re­gie­rung  prü­fen, ob es neben den Vor­ga­ben aus der DSGVO ein zusätz­li­ches Gesetz zum Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz geben wird, das die Unter­neh­men dann zusätz­lich umset­zen muss. Dabei geht es um die Schrift­form für die Ein­wil­li­gung der Mit­ar­bei­ter zur Daten­ver­ar­bei­tung (Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der FDP-Fraktion).