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GmbH in der Krise: Rangrücktritt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine von der Allein­ge­sell­schaf­te­rin gegen­über einer GmbH für Gesell­schaf­ter­for­de­run­gen abge­ge­be­ne Rang­rück­tritts­er­klä­rung, die eine Til­gung auch aus dem frei­en Ver­mö­gen zulässt, führt nicht zu einem Pas­si­vie­rungs­ver­bot. (FG Müns­ter, Urteil v. 13.9.2018, 10 K 504/15).

Um eine Über­schul­dung und dem dan­mit ver­bun­de­nen Antrag auf Insol­venz zu ver­mei­den, erklär­te der Allein-Gesell­schaf­ter sei­nen Rang­rück­tritt für seo­in Dar­le­hen in Höhe von 3 Mio. EUR. Mit der Ein­schrän­kung, dass das Dar­le­hens­for­de­rung wie­der auf­lebt, sobald die GmbH in der Lage ist, aus zukünf­ti­gen Jah­res­über­schüs­sen oder sons­ti­gen Ver­mö­gens­über­schüs­sen zu til­gen. Das Finanz­amt lös­te die dar­auf­hin  aus­ge­wie­se­ne Rück­la­ge Gewinn erhö­hend auf – mit Steu­er­fol­gen. Das FG Müns­ter sieht das anders, hat aber Revi­si­on zuge­las­sen. Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: XI R 32/18. Über den Aus­gang des Ver­fah­rens hal­ten wir Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Finanzen: Kein Insolvenzgeld nach Krisen-Gründung

Wird ein Start­Up als UG oder GmbH gegrün­det und ist das Unter­neh­men bereits mit der Grün­dung insol­venz­reif oder gefähr­det, hat das Aus­wir­kun­gen auf den Anspruch auf Insol­venz­geld für die Arbeit­neh­mer – inkl. dem ange­stell­ten Fremd-Geschäfts­füh­rer ohne eige­ne Betei­li­gung am Unter­neh­men. Nach einem aktu­el­len Urteil des Sozi­al­ge­richts (SG) Heil­bronn hat das insol­ven­te Unter­neh­men kei­nen Anspruch auf Insol­venz­geld für deren Arbeit­neh­mer. Das ist der Fall, wenn des Unter­neh­men bei der Grün­dung unter­fi­nan­ziert ist bzw. Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung vor­liegt (SG Heil­bronn, Urteil v. 16.10.2018, S 1 AL 3799/16).

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Fragebogen: Geschäftsführer-Gehalt 2018 für kleinere GmbHs

Bit­te fül­len Sie alle Fra­gen aus. Die Aus­wer­tun­gen sind für die Mit­glie­der des Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ters kostenfrei

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Vie­len Dank für´s Mit­ma­chen. Die Daten sind ver­trau­lich. Rück­schlüs­se auf den Beant­wor­ter sind nicht mög­lich. Die Ant­wort-Häu­fig­kei­ten kön­nen Sie an Ihrem Moni­tor ein­se­hen. Die Aus­wer­tun­gen ste­hen Ihnen selbst­ver­ständ­lich im Rah­men Ihrer Mit­glied­schaft im Vol­kelt-Bera­tungs-Cen­ter kos­ten­frei zur Ver­fü­gung und wer­den hier veröffentlicht.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2018

NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” + Geschäfts­füh­rer-Auf­ga­be: Schwie­ri­ge Mit­ar­bei­ter brau­chen Füh­rung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Groß­han­dels-GmbHs pro­fi­tie­ren vom Bau-Boom +  Digi­ta­les: Food – vom Bau­ern­hof zum Bio-Labor + Pflicht­of­fen­le­gung: 185.000 rech­nen mit einem Ord­nungs­geld­ver­fah­ren + Gehalts-Dis­kus­si­on/N­eid­de­bat­te: Die neu­en Regeln für die Vorstands-Vergütung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 47/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Großhandels-GmbHs profitieren vom Bau-Boom

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für Groß­han­del-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Spit­zen­rei­ter bei den Geschäfts­füh­rer-Gehäl­tern im Groß­han­del ist die Bran­che Elektro/Sanitär/Heizung mit einem Gehalts­an­stieg um sat­te 8,5 % auf eine Jah­res-Gesamt­ge­halt von 185.000 EUR und hat damit die Bran­che Büro/EDV von Platz 1 ver­drängt. Die Kol­le­gen die­ser Bran­che pro­fi­tie­ren dabei vom Immo­bi­li­en-Boom und von der nach wie vor enor­men Nach­fra­ge im Bau­be­reich. Kon­stant: In die­ser Bran­che wird jeder fünf­te Euro als Erfolgs-Betei­li­gung aus­ge­zahlt. Der durch­schnitt­li­che Tan­tie­me-Anteil lang im Vor­jahr noch bei 22 % und beträgt jetzt 22,5 %.

Hier die Zah­len aus dem Groß­han­del in der Übersicht: … 

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Geschäftsführer-Aufgabe: Schwierige Mitarbeiter brauchen Führung

War­um kön­nen die nicht ein­fach ihren Job machen“? So die Bemer­kung eines Kol­le­gen über die Fra­ge, was ihn an sei­nen Mit­ar­bei­tern am meis­ten nervt. Tat­sa­che ist, dass die meis­ten Geschäfts­füh­rer „den Mit­ar­bei­ter“ als die Schwach­stel­le ihres Unter­neh­mens aus­ma­chen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob der Chef schon vie­le Füh­rungs-Trai­nings besucht hat oder moderns­te Füh­rungs-Tech­ni­ken prak­ti­ziert. Es gilt, sich damit zu arran­gie­ren. Z. B., indem Sie für die ner­vigs­ten Ange­wohn­hei­ten Ihrer Mit­ar­bei­ter eine pas­sen­de Erklä­rung parat haben:

  • Zustän­dig? „Ich? Wie­so Ich?“. Dele­gie­ren Sie jede offe­ne Tätig­keit, die Ihnen auf­fällt, an einen bestimm­ten Mit­ar­bei­ter, und zwar grund­sätz­lich immer mit Ziel­vor­ga­be (bis wann und wie). Erwar­ten Sie kei­ne Eigeninitiative.
  • Mit­den­ken: Mit­ar­bei­ter den­ken in Zustän­dig­keits­be­rei­chen. Vie­le Auf­ga­ben erge­ben sich aber gera­de aus einer Schnitt­stel­le. Wobei der Mit­ar­bei­ter „die Linie nicht zum Straf­raum rech­net“. Dem­entspre­chend sin­niert er nur über den Straf­raum – genau bis zur Grenze.
  • Ent­schul­di­gung: Für den Chef kos­ten Feh­ler bares Geld. Für den Mit­ar­bei­ter kos­tet  er allen­falls eine Ent­schul­di­gung. Des­we­gen gibt es Prä­mi­en. „Ohne“ spürt auch der Mit­ar­bei­ter, dass jeder Feh­ler kostet.
Selbst wenn Sie die oben ange­spro­che­nen Ver­hal­tens­wei­sen regel­mä­ßig oder Vor­fall bezo­gen mit den Mit­ar­bei­tern anspre­chen, wer­den Sie fest­stel­len, dass die­se Punk­te trotz­dem immer wie­der auf­tau­chen. Es macht den Men­ta­li­täts­un­ter­schied. Des­we­gen sind Sie ja Unter­neh­mer und der Mit­ar­bei­ter ist Ange­stell­ter. Da hel­fen nur kla­re Vorgaben.

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Digitales: Food – vom Bauernhof zum Bio-Labor

Food: Neben den Ver­än­de­run­gen in der Gas­tro-Bran­che durch Lie­fer­diens­te und Koch­bo­xen setzt die Start­Up-Bran­che auf wei­ter rei­chen­de Neue­run­gen – etwa durch gen­tech­nisch ver­än­der­te Lebens­mit­tel, z. B. als Flei­scher­satz, oder völ­lig neue Pro­duk­ti­ons­me­tho­den (Was­ser­op­ti­mie­rung, Dün­ge­mit­tel­op­ti­mie­rung). Stich­wort: Labor-Züch­tun­gen von tie­ri­schen Stammzellen.

Das ist ein Vor­ge­schmack auf die neue Lebens­mit­tel-Bran­che. Im kali­for­ni­schen Oak­land stellt die Fir­ma Impos­si­ble Foods bereits Monat für Monat 200 Ton­nen Flei­scher­satz her – eine Mischung aus Pro­te­inen, Wei­zen, Kokos-Öl und im Labor ent­wi­ckel­ten pflanz­li­chen Zuta­ten. Das Mate­ri­al für Bur­ger und das Ende der klas­si­schen Fleisch­in­dus­trie mit hohem Was­ser- und Ener­gie­ver­brauch und tie­ri­schem Lei­den. Der US-Inves­tor Indie­Bio betei­ligt sich an Start­Ups, die an künst­li­chem Fisch, künst­li­chen Eiern oder künst­li­chem Wein for­schen. Land­wirt­schaft und che­mi­sche Indus­trie wach­sen zusam­men. Die Digi­ta­li­sie­rung bringt völ­lig neue Metho­den in die Lebens­mit­tel­bran­che, die das Zeug dazu haben, die bis­he­ri­gen Pro­duk­ti­ons­me­tho­den aus­zu­he­beln und völ­lig neue Wert­schöp­fungs­ket­ten zu erzeugen.

Auch auf die­sem Markt erge­ben sich in den nächs­ten Jah­ren vie­le Chan­cen für neue Anbie­ter. Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die in der Lebens­mit­tel­bran­che (Erzeu­ger, Händ­ler, Gas­tro­nom) tätig ist, sind Sie gut bera­ten, neue Ent­wick­lun­gen zu ken­nen und per­ma­nent zu prü­fen, wie Sie Ihr Port­fo­lio ergän­zen. Es gibt aber nicht nur – wie beschrie­ben – neue Pro­duk­ti­ons­me­tho­den. Auch der Kon­sum ändert sich. Das klas­si­sche „Essen” wird zuneh­mend ersetzt durch „to go”, Bring­diens­te, Sys­tem-Gas­tro­no­mie und hoch­prei­si­ge Event-Gastronomie.

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Pflichtoffenlegung: 185.000 rechnen mit einem Ordnungsgeldverfahren

Seit der Ein­füh­rung des Ord­nungs­geld­ver­fah­rens vor mehr als 10 Jah­ren hal­ten sich zwar die meis­ten Unter­neh­men an die Offen­le­gungs­pflicht. Ande­rer­seits gibt es immer noch zahl­rei­che Unter­neh­men, die ihrer Offen­le­gungs­pflicht nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kom­men” – so Heinz-Josef Frie­he, Prä­si­dent des Bun­des­amts für Jus­tiz  (BfJ). Bezo­gen auf das Geschäfts­jahr 2017 stellt das BfJ sich dar­auf ein, dass Anfang 2019 bis zu 185.000 Unter­neh­men ein Ord­nungs­geld ange­droht wer­den muss.

Die Rechts­la­ge:

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Gehalts-Diskussion/Neiddebatte: Die neuen Regeln für die Vorstands-Vergütung

Die Regie­rungs­kom­mis­si­on hat neue Regeln für die Ver­gü­tung von Vor­stän­den von Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­schla­gen. Die Finanz­be­hör­den wer­den prü­fen, ob die­se Vor­ga­ben auch für die Gehalts­ver­ein­ba­run­gen von GmbH-Geschäfts­füh­rern ange­wandt wer­den kön­nen. Inso­fern besteht Infor­ma­ti­ons- und u. U. auch Handlungsbedarf.

Hier eine Über­sicht der „emp­foh­le­nen” Neu­re­ge­lun­gen (Quel­le, Regie­rungs­kom­mis­si­on Nr. D1D14): …

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NEU: Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung

Ob Digi­ta­li­sie­rung, Zer­stö­rung (Dis­rup­ti­on) der alten Geschäfts­mo­del­le, Ska­lie­rung oder Start­Ups mit digi­ta­len Geschäfts­mo­del­len: Die Chefs (Geschäfts­füh­rer) aller Bran­chen sind gefor­dert. Dazu geht es zunächst um die Bestands­auf­nah­me, die Stand­ort­be­stim­mung und um zukunfts­wei­sen­de Ent­schei­dun­gen. Dazu habe ich die Fak­ten zusam­men­ge­tra­gen. Für SIE als Geschäfts­füh­rer einer GmbH – als Vor­den­ken und Initiator.

Mit vie­len Bei­spie­len, Ideen zum nach vor­ne Den­ken. Digi­ta­li­sie­rung anschau­lich gemacht und auf Ent­schei­der-Per­spek­ti­ve gebracht. 155 Sei­ten geball­te Digi­ta­li­sie­rung für den Prak­ti­ker. Ich wün­sche Ihnen gute Erkennt­nis­se mit unse­rem kom­pak­ten Digitalisierungs-Kurs.

Eine infor­ma­ti­ve wünscht Ihnen L. Volkelt

Zur Ama­zon-Bestel­lung > Cover ankli­cken oder hier ankli­cken