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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII)

Ob Ama­zon oder Ali­baba: Die „Gro­ßen” ver­schlin­gen die „Klei­nen”. Oder doch nicht? Noch gibt es vie­le klei­ne­re Online-Shops, die den Gro­ßen den Schneid abkau­fen, gute Umsät­ze machen und vor allem gute Erträ­ge erwirt­schaf­ten. Dabei zeigt sich, dass es im Online-Han­del immer mehr auf Nischen­pro­duk­te, gutes Mar­ke­ting und bes­ten Ser­vice ankommt. Und das sind die Fak­to­ren, die klei­ne­re Online-Anbie­ter erfolg­reich machen: … 

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Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juni 2019

Mit den amt­lich bestä­tig­ten Wahl­er­geb­nis­sen ist (lei­der) auch das Ende der schö­nen Aus­sich­ten gekom­men. Der scho­nungs­lo­se Blick auf die Wirt­schafts­da­ten offen­bart: Es kri­selt an vie­len Ecken und Enden. Z. B.: Das Iran-Geschäft der dort akti­ven, ver­blie­be­nen 120 deut­schen Unter­neh­men hat sich in den letz­ten Mona­ten halbiert.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die Stim­mung unter den Unter­neh­mens­lei­tern und Geschäfts­füh­rern lässt wei­ter nach. Der ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex ist im Mai von 99,2 mit 97,9 Punk­te auf einen neu­en Tiefst­stand seit 2014 gesun­ken. Das ist auf eine deut­lich schlech­te­re Ein­schät­zung der aktu­el­len Lage zurück­zu­füh­ren. Der Aus­blick auf die kom­men­den Mona­te blieb unver­än­dert. Fazit: „Der deut­schen Kon­junk­tur fehlt es an Schwung”.
(Wirt­schafts-) Politik Die meis­ten Exper­ten gehen davon aus, dass der bis­her ohne­hin schon stark ein­ge­schränk­te Hand­lungs­rah­men der Gro­Ko noch enger wird. Pro­gno­se: „Still­stand bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode in 2021”.
Roh­stof­fe Bis zuletzt klet­ter­ten die Prei­se an den Tank­stel­len noch leicht nach oben. Den­noch: Die Roh­stoff­märk­te sind seit Mit­te April im Abwärts­trend. Öl, Alu­mi­ni­um, Kup­fer erle­ben der­zeit einen Aus­ver­kauf. Die Zei­chen ste­hen auf Abschwung.
Fahr­ver­bo­te für             Gewerbetreibende Laut Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz sind nicht nur Euro-6-Die­sel-Fahr­zeu­ge von zukünf­ti­gen Fahr­ver­bo­ten aus­ge­nom­men, son­dern auch Euro-5-Die­sel-Fahr­zeu­ge, die von Hand­wer­kern genutzt wer­den oder als Lie­fer­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind. Vor­aus­set­zung: Das Unter­neh­men stellt einen ent­spre­chen­den Antrag bei den Zulas­sungs­be­hör­den. Nach­teil: Ver­kauft die GmbH das Fahr­zeug an eine Pri­vat­per­son, ent­fällt die sog. Antragsgenehmigung.

 

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GmbH/Finanzen: Forschungszulagengesetz nimmt Formen an

Im Gro­Ko-Koali­ti­ons­ver­trag war ver­ein­bart, dass For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben (FuE) von Unter­neh­men steu­er­lich geziel­ter geför­dert wer­den sol­len. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf eines For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes vorgelegt.

Die  steu­er­li­che  FuE-För­de­rung  wird  in  ihrer  Grund­aus­rich­tung  allen  Unter­neh­men  offen ste­hen,  die  eige­ne  FuE-Tätig­kei­ten  betrei­ben.  Durch  eine  ziel­ge­naue  Aus­ge­stal­tung  der För­de­rung  sol­len  aber  auch ins­be­son­de­re  klei­ne  und  mit­tel­stän­di­sche  Unter­neh­men  ange­sprochen wer­den, ver­mehrt in eige­ne FuE-Tätig­kei­ten zu inves­tie­ren. Die Zula­ge ist auf 25 % der anrech­nungs­fä­hi­gen Kos­ten beschränkt und wird maxi­mal 15 Mio. EUR betra­gen. Die Zula­ge wird nur gewährt für FuE-Pro­jek­te, die sich auf neue Pro­dukt­ent­wick­lun­gen bezie­hen, nicht aber Pro­jek­te för­dern, die die Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­bes­se­rung bestehen­der Pro­duk­te zum Ziel haben. Den­noch: Das För­der­pro­gramm ist auch für klei­ne­re Unter­neh­men (Start­Ups) inter­es­sant. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Vorsicht mit dem Telematik-Fahrtenbuch

Vie­le Fir­men­wa­gen sind mit einer sog. Tele­ma­tik­tech­nik zur Ortung aus­ge­stat­tet, mit der auch sämt­li­che Fahr­ten auto­ma­tisch auf­ge­zeich­net wer­den kön­nen. Ach­tung: Die­se Auf­zeich­nun­gen ent­spre­chen nicht den Vor­ga­ben, wie sie vom Finanz­amt für die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches ver­langt wer­den. Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Daten nach­träg­lich nicht ver­än­dert wer­den kön­nen – das ist in vie­len Tele­ma­tik-Sys­te­men aller­dings nicht gewähr­leitstet. Prü­fen Sie die Anga­ben des Her­stel­lers – im Zwei­fel soll­ten Sie den Steu­er­be­ra­ter ein­be­zie­hen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).

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GmbH/Marketing: Keine Strafsteuer für Online-Werbung

Eini­ge Finanz­äm­ter haben die Kos­ten für Online-Wer­bung (Adwords, Ban­ner, Social-Media-Wer­bung), die an aus­län­di­sche Unter­neh­men (Goog­le, Ama­zon) gezahlt wur­den, zusätz­lich ver­steu­ert (§ 50a EStG). Unter­des­sen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) klar­ge­stellt, dass es dafür kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge gibt und die­se Kos­ten nicht mit zusätz­li­chen Steu­ern belas­tet wer­den dür­fen (BMF-Schrei­ben v. 3.4.2019, IV C 5 – S 2411/11/10002). Den­noch: Wenn sich ein Finanz­amt quer stellt, ver­wei­sen Sie auf den oben genann­ten Erlass. Ggf. müs­sen Sie gegen ent­spre­chen­de Steu­er­be­schei­de kla­gen – mit bes­ten Erfolgsaussichten.

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GmbH/Steuer: Keine Kapitalertragsteuer auf vGA bei Dauerverlusten

Gleicht die Kom­mu­ne dau­er­haf­te Ver­lus­te der für sie täti­gen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten (hier: Bäder GmbH, Stadt­rei­ni­gung) regel­mä­ßig aus, han­delt es sich bei die­sen Zuschüs­sen nicht um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA), für die Kapi­tal­ertrag­steu­er ein­ge­zo­gen wer­den kann. Das gilt auch dann, wenn die Kom­mu­ne nicht direkt son­dern mit­tel­bar an den Ver­lust­ge­sell­schaf­ten betei­ligt ist und die Zuschüs­se aus der Über­las­sung von Akti­en­pa­ke­ten bzw. den dar­aus erziel­ten Divi­den­den gewährt wer­den (BFH, Urteil v. 11.12.2018, VIII R 44/15, ver­öf­fent­licht am 22.5.2019).

Damit haben Kom­mu­nen in Zukunft mehr Mög­lich­kei­ten, ihre Eigen­be­trie­be nach wirt­schaft­li­chen Kri­te­ri­en zu struk­tu­rie­ren, ohne dass damit steu­er­lich nach­tei­li­ge Effek­te (hier: vGA) ein­tre­ten – so etwa durch die Ein­rich­tung von ver­wal­ten­den und/oder beauf­sich­ti­gen­den Zwischengesellschaften.

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Terminsache: Anpassung fehlerhafter Gewinnabführungsverträge

Noch kön­nen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge, die wegen eines feh­len­den Ver­wei­ses auf die Vor­schrif­ten des Akti­en­ge­set­zes (hier: § 302 Abs. 4 AKtG) von den Finanz­be­hör­den nicht mehr aner­kannt wer­den, bis zum 31.12.2019 nach­ge­bes­sert wer­den, ohne dass steu­er­li­che Nach­tei­le ein­tre­ten. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat die Vor­ga­ben für die Finanz­ver­wal­tung jetzt ent­spre­chend ange­passt. Fehlt bis dahin der kor­rek­te Ver­weis auf die Vor­ga­ben des Akti­en­ge­set­zes, ist die Steu­er­wir­kung der damit begrün­de­ten Organ­schaft auf­ge­ho­ben. Prü­fen Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, ob Anpas­sungs­be­darf besteht (Quel­le: BMF-Schrei­ben v. 3.4.2019, IV C 2 – S 2770/08/10004:001).

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Meinungsmache

Jetzt stel­len Sie sich doch ein­fach ein­mal vor, jeder wür­de im Netz schrei­ben, was er denkt. Zum Bei­spiel, dass Donald Trump ein groß­ar­ti­ger Mensch ist. Der tol­le Arbeit macht. Der bemer­kens­wer­te ana­ly­ti­sche Fähig­kei­ten hat. Ein Stra­te­ge, der Unglaub­li­ches für die Mensch­heit leis­tet. Mit einem Ein­füh­lungs­ver­mö­gen, das sei­nes glei­chen sucht. Selbst schwie­rigs­te Situa­tio­nen intui­tiv meis­tert und das gro­ße Gan­ze nie aus den Augen ver­liert. Der die Wahr­heit … wir wagen es gar nicht aus­zu­spre­chen. Aber zu den­ken. Das muss doch mal gesagt wer­den dür­fen. Wobei in Wahr­heit hat er doch eher den Cha­rak­ter eines klei­nen, mie­sen Geschäf­te­ma­chers. Der sich nicht einen Fun­ken dar­über bewusst ist, dass er sei­ne Geschäf­te nur machen kann, weil es einen kom­ple­xen gesell­schaft­li­chen Rah­men dafür gibt. Der sich wie ein Kind freut, wenn er sei­nen Gegen­über beim Geschäf­te machen über´s Ohr hau­en kann. Und gar nicht begrei­fen kann, dass es Geschäf­te nur gibt, wenn es nach­hal­ti­ge Win-Win-Situa­tio­nen gibt. Der mit Men­schen schachert als habe er von Empa­thie noch nie etwas gehört. Ist und bleibt für ihn ein Fremd­wort. Wie gesagt: Es han­delt sich ledig­lich um Mei­nun­gen. So wie man im 3. Reich der Mei­nung war, dass die Juden nicht dazu gehö­ren. Und die Neger. Und der Rus­se. Die Spa­ghet­ti­fres­ser. Und das wür­de so im Netz ste­hen, dass es jeder lesen kann. Am bes­ten machen Sie sich ein eige­nes Bild. Z. B. auf einem Pres­se­ter­min, wenn er Men­schen abwatscht als sei­en sie schwach­sin­nig. Oder auf einer Wahl­kampf­ver­an­stal­tung. Fazit: Nicht jede Mei­nung muss gesagt wer­den. Kri­tik ist auch eine Mei­nung. Selbst vie­le Mei­nun­gen sind kei­ne Infor­ma­ti­on. Und eine Infor­ma­ti­on ist immer noch nicht die Wahr­heit. Ganz wich­tig: Erst den­ken, dann meinen.

 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Nachruf

Wie heißt es so schön: Jedem Anfang wohnt ein Zau­ber inne (Herr­mann Hes­se). Und der folgt ja bekannt­lich jedem Ende. Also – das wird schon wer­den. Den­noch soll­te es erlaubt sein, den alten Zei­ten so rich­tig nach­zu­trau­ern. Als es die­se pola­ri­sie­ren­de Pole­mik noch nicht gab. Die kon­kur­rie­ren­den Par­tei­en immer das gro­ße Gan­ze im Auge hat­ten. Zum Woh­le aller Bür­ger. Die Zeit vor und nach dem Radi­ka­len­er­lass als lang­haa­ri­ge Bun­des­wehr­sol­da­ten zum Tra­gen eines Harr­net­zes ver­pflich­tet wer­den muss­ten. Als der Nume­rus Clau­sus ein­ge­führt wer­den muss­te, weil zu vie­le, auch bil­dungs­fer­ne jun­ge Men­schen stu­die­ren woll­ten. Die Zei­ten, als es für kom­ple­xe Pro­ble­me noch pas­sen­de Lösun­gen gab. Vor BAFÖG, Leis­tungs­ren­te und Eltern­zeit. Das waren die schö­nen Zei­ten von Frei­heit statt Sozia­lis­mus oder geht doch ein­fach nach drü­ben. Da hat der Wäh­ler noch geglaubt, was er gewählt hat. Und jetzt ste­hen alle vor einem rie­si­gen Trüm­mer­hau­fen und kei­ner weiß, was zu tun ist. Jeden­falls muss das Netz schnel­ler wer­den. Strom bil­li­ger. Und der Indi­vi­du­al­ver­kehr muss weg. STOP. Macht doch ein­fach mal lang­sam Leu­te. Erst den­ken, dann reden. Und Klap­pe hal­ten, wenn man/frau nichts zu sagen hat. Jeff Bezos Ver­mö­gen liegt bei 146.000.000.000 $. Da kann man/frau nichts machen. Noch Fragen?

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 22/2019

Neue Geschäfts­mo­del­le: „Da hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen …” + BGH aktu­ell: Über­prü­fen Sie jetzt Ihre Res­sort-Ver­ein­ba­rung + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VIII) + GF-Auf­ga­be „Moti­va­ti­on“: Feed­back statt zwi­schen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäfts­füh­rer hat Anspruch auf Ver­dienst­aus­fall + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge wird am 30.9. ver­han­delt + Prak­ti­kan­ten: Kein Anspruch auf Min­dest­lohn bei Unterbrechung

 

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