Ob Amazon oder Alibaba: Die „Großen” verschlingen die „Kleinen”. Oder doch nicht? Noch gibt es viele kleinere Online-Shops, die den Großen den Schneid abkaufen, gute Umsätze machen und vor allem gute Erträge erwirtschaften. Dabei zeigt sich, dass es im Online-Handel immer mehr auf Nischenprodukte, gutes Marketing und besten Service ankommt. Und das sind die Faktoren, die kleinere Online-Anbieter erfolgreich machen: …
Autor: volkelt
Mit den amtlich bestätigten Wahlergebnissen ist (leider) auch das Ende der schönen Aussichten gekommen. Der schonungslose Blick auf die Wirtschaftsdaten offenbart: Es kriselt an vielen Ecken und Enden. Z. B.: Das Iran-Geschäft der dort aktiven, verbliebenen 120 deutschen Unternehmen hat sich in den letzten Monaten halbiert.
| Betrifft … | Trend |
| Konjunktur | Die Stimmung unter den Unternehmensleitern und Geschäftsführern lässt weiter nach. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Mai von 99,2 mit 97,9 Punkte auf einen neuen Tiefststand seit 2014 gesunken. Das ist auf eine deutlich schlechtere Einschätzung der aktuellen Lage zurückzuführen. Der Ausblick auf die kommenden Monate blieb unverändert. Fazit: „Der deutschen Konjunktur fehlt es an Schwung”. |
| (Wirtschafts-) Politik | Die meisten Experten gehen davon aus, dass der bisher ohnehin schon stark eingeschränkte Handlungsrahmen der GroKo noch enger wird. Prognose: „Stillstand bis zum Ende der Legislaturperiode in 2021”. |
| Rohstoffe | Bis zuletzt kletterten die Preise an den Tankstellen noch leicht nach oben. Dennoch: Die Rohstoffmärkte sind seit Mitte April im Abwärtstrend. Öl, Aluminium, Kupfer erleben derzeit einen Ausverkauf. Die Zeichen stehen auf Abschwung. |
| Fahrverbote für Gewerbetreibende | Laut Bundesimmissionsschutzgesetz sind nicht nur Euro-6-Diesel-Fahrzeuge von zukünftigen Fahrverboten ausgenommen, sondern auch Euro-5-Diesel-Fahrzeuge, die von Handwerkern genutzt werden oder als Lieferfahrzeuge im Einsatz sind. Voraussetzung: Das Unternehmen stellt einen entsprechenden Antrag bei den Zulassungsbehörden. Nachteil: Verkauft die GmbH das Fahrzeug an eine Privatperson, entfällt die sog. Antragsgenehmigung. |
Im GroKo-Koalitionsvertrag war vereinbart, dass Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen steuerlich gezielter gefördert werden sollen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Forschungszulagengesetzes vorgelegt.
Viele Firmenwagen sind mit einer sog. Telematiktechnik zur Ortung ausgestattet, mit der auch sämtliche Fahrten automatisch aufgezeichnet werden können. Achtung: Diese Aufzeichnungen entsprechen nicht den Vorgaben, wie sie vom Finanzamt für die Führung eines Fahrtenbuches verlangt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten nachträglich nicht verändert werden können – das ist in vielen Telematik-Systemen allerdings nicht gewährleitstet. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers – im Zweifel sollten Sie den Steuerberater einbeziehen (FG Niedersachsen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).
Einige Finanzämter haben die Kosten für Online-Werbung (Adwords, Banner, Social-Media-Werbung), die an ausländische Unternehmen (Google, Amazon) gezahlt wurden, zusätzlich versteuert (§ 50a EStG). Unterdessen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) klargestellt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und diese Kosten nicht mit zusätzlichen Steuern belastet werden dürfen (BMF-Schreiben v. 3.4.2019, IV C 5 – S 2411/11/10002). Dennoch: Wenn sich ein Finanzamt quer stellt, verweisen Sie auf den oben genannten Erlass. Ggf. müssen Sie gegen entsprechende Steuerbescheide klagen – mit besten Erfolgsaussichten.
Gleicht die Kommune dauerhafte Verluste der für sie tätigen Tochtergesellschaften (hier: Bäder GmbH, Stadtreinigung) regelmäßig aus, handelt es sich bei diesen Zuschüssen nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), für die Kapitalertragsteuer eingezogen werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Kommune nicht direkt sondern mittelbar an den Verlustgesellschaften beteiligt ist und die Zuschüsse aus der Überlassung von Aktienpaketen bzw. den daraus erzielten Dividenden gewährt werden (BFH, Urteil v. 11.12.2018, VIII R 44/15, veröffentlicht am 22.5.2019).
Noch können Gewinnabführungsverträge, die wegen eines fehlenden Verweises auf die Vorschriften des Aktiengesetzes (hier: § 302 Abs. 4 AKtG) von den Finanzbehörden nicht mehr anerkannt werden, bis zum 31.12.2019 nachgebessert werden, ohne dass steuerliche Nachteile eintreten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vorgaben für die Finanzverwaltung jetzt entsprechend angepasst. Fehlt bis dahin der korrekte Verweis auf die Vorgaben des Aktiengesetzes, ist die Steuerwirkung der damit begründeten Organschaft aufgehoben. Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Anpassungsbedarf besteht (Quelle: BMF-Schreiben v. 3.4.2019, IV C 2 – S 2770/08/10004:001).
Meinungsmache
Jetzt stellen Sie sich doch einfach einmal vor, jeder würde im Netz schreiben, was er denkt. Zum Beispiel, dass Donald Trump ein großartiger Mensch ist. Der tolle Arbeit macht. Der bemerkenswerte analytische Fähigkeiten hat. Ein Stratege, der Unglaubliches für die Menschheit leistet. Mit einem Einfühlungsvermögen, das seines gleichen sucht. Selbst schwierigste Situationen intuitiv meistert und das große Ganze nie aus den Augen verliert. Der die Wahrheit … wir wagen es gar nicht auszusprechen. Aber zu denken. Das muss doch mal gesagt werden dürfen. Wobei in Wahrheit hat er doch eher den Charakter eines kleinen, miesen Geschäftemachers. Der sich nicht einen Funken darüber bewusst ist, dass er seine Geschäfte nur machen kann, weil es einen komplexen gesellschaftlichen Rahmen dafür gibt. Der sich wie ein Kind freut, wenn er seinen Gegenüber beim Geschäfte machen über´s Ohr hauen kann. Und gar nicht begreifen kann, dass es Geschäfte nur gibt, wenn es nachhaltige Win-Win-Situationen gibt. Der mit Menschen schachert als habe er von Empathie noch nie etwas gehört. Ist und bleibt für ihn ein Fremdwort. Wie gesagt: Es handelt sich lediglich um Meinungen. So wie man im 3. Reich der Meinung war, dass die Juden nicht dazu gehören. Und die Neger. Und der Russe. Die Spaghettifresser. Und das würde so im Netz stehen, dass es jeder lesen kann. Am besten machen Sie sich ein eigenes Bild. Z. B. auf einem Pressetermin, wenn er Menschen abwatscht als seien sie schwachsinnig. Oder auf einer Wahlkampfveranstaltung. Fazit: Nicht jede Meinung muss gesagt werden. Kritik ist auch eine Meinung. Selbst viele Meinungen sind keine Information. Und eine Information ist immer noch nicht die Wahrheit. Ganz wichtig: Erst denken, dann meinen.
Nachruf
Wie heißt es so schön: Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne (Herrmann Hesse). Und der folgt ja bekanntlich jedem Ende. Also – das wird schon werden. Dennoch sollte es erlaubt sein, den alten Zeiten so richtig nachzutrauern. Als es diese polarisierende Polemik noch nicht gab. Die konkurrierenden Parteien immer das große Ganze im Auge hatten. Zum Wohle aller Bürger. Die Zeit vor und nach dem Radikalenerlass als langhaarige Bundeswehrsoldaten zum Tragen eines Harrnetzes verpflichtet werden mussten. Als der Numerus Clausus eingeführt werden musste, weil zu viele, auch bildungsferne junge Menschen studieren wollten. Die Zeiten, als es für komplexe Probleme noch passende Lösungen gab. Vor BAFÖG, Leistungsrente und Elternzeit. Das waren die schönen Zeiten von Freiheit statt Sozialismus oder geht doch einfach nach drüben. Da hat der Wähler noch geglaubt, was er gewählt hat. Und jetzt stehen alle vor einem riesigen Trümmerhaufen und keiner weiß, was zu tun ist. Jedenfalls muss das Netz schneller werden. Strom billiger. Und der Individualverkehr muss weg. STOP. Macht doch einfach mal langsam Leute. Erst denken, dann reden. Und Klappe halten, wenn man/frau nichts zu sagen hat. Jeff Bezos Vermögen liegt bei 146.000.000.000 $. Da kann man/frau nichts machen. Noch Fragen?
Volkelt-Brief 22/2019
Neue Geschäftsmodelle: „Da hätten wir auch drauf kommen können …” + BGH aktuell: Überprüfen Sie jetzt Ihre Ressort-Vereinbarung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (VIII) + GF-Aufgabe „Motivation“: Feedback statt zwischen Tür und Angel + Vor Gericht: Geschäftsführer hat Anspruch auf Verdienstausfall + Geschäftsführer-Firmenwagen: Musterfeststellungsklage wird am 30.9. verhandelt + Praktikanten: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei Unterbrechung
BISS … die Wirtschaft-Satire