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Volkelt-Briefe

Tatort „GmbH“: Geprüft wird bis zum bitteren Ende

Die meis­ten Betriebs­prü­fun­gen – Steu­er- oder Zoll­prü­fun­gen, Prü­fun­gen durch die BA – fin­den im Stil­len ohne öffent­li­che Kon­trol­le statt. Oft füh­len sich betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer „aus­ge­lie­fert” oder sogar „will­kür­lich behan­delt”. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über grenz­wer­ti­ges Ver­hal­ten oder unzu­läs­si­ge Über­grif­fe (vgl. z. B. Nr. 2, 43/2018). Stich­wort: Umsatz bzw. Gewinn­schät­zung (Ver­pro­bung) oder feh­ler­haf­te Lohn­aus­zah­lun­gen. Und zwar immer dann, wenn der Prü­fer Lücken in den Auf­zeich­nun­gen fin­det oder ledig­lich ver­mu­tet. Lei­der gibt es immer wie­der Fäl­le, die anschlie­ßend zwar von einem ein­ge­schal­te­ten Gericht zu Guns­ten des Betrof­fe­nen kor­ri­giert wer­den, die aber den­noch zu einer Betriebs­auf­ga­be füh­ren. Etwa, weil Kun­den wegen des (Steu­er-) Straf­ver­fah­rens absprin­gen, weil unge­plan­te Anwalts­ge­büh­ren, Kos­ten für Gut­ach­ter und den Steu­er­be­ra­ter anfal­len, weil das Finanz­amt Steu­ern durch­setzt, ohne Aus­set­zung der Voll­zie­hung (AdV) zu gewäh­ren oder weil die Bank wegen des lau­fen­den Ver­fah­rens kei­ne Kre­di­te mehr gewährt.

So zuletzt die Fir­ma Tat­ort­rei­ni­gung Breis­gau Simic. Der Steu­er­prü­fer akzep­tier­te den Gewinn­aus­weis nicht und for­der­te rück­wir­kend über 4 Jah­re (2010 bis 2014) ins­ge­samt 180.000 EUR Steu­ern nach. Zusätz­lich wur­den höhe­re Bei­trä­ge für Hand­werks­kam­mer und die Berufs­ge­nos­sen­schaft fäl­lig. Ver­hand­lun­gen um mög­li­che Bei­trags­sen­kun­gen oder eine Stre­ckung der Zah­lungs­zie­le wur­den nicht ein­ge­räumt. Der gegen die Steu­er­be­schei­de ein­ge­leg­te Ein­spruch abge­lehnt. Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts Frei­burg: Der Kla­ge gegen die Beschei­de des Finanz­amts wur­de im vol­len Umfang statt­ge­ge­ben. Die Kos­ten des Ver­fah­rens trägt das Finanz­amt. Den­noch: Die betrof­fe­nen Unter­neh­mer haben auf­ge­ge­ben, ihre Pri­vatim­mo­bi­lie ver­kauft und den Wohn­ort gewech­selt. Wie vie­le sol­cher Vor­gän­ge es gibt, ist nicht bekannt.

Sich – auch mit Hil­fe der Öffent­lich­keit – gegen unge­recht­fer­tig­te Steu­er­nach­for­de­run­gen zu weh­ren, erhöht die Erfolgs­wahr­schein­lich­keit. Zum einen, weil ver­gleich­ba­re Vor­gän­ge mehr Trans­pa­renz brin­gen, zum ande­ren, weil auch das ein­ge­schal­te­te Finanz­ge­richt einem gewis­sen öffent­li­chen Druck aus­ge­setzt ist. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig über anste­hen­de Ver­fah­ren, über den genau­en Sach­ver­halt und dar­über, wie und wann die Finanz­ge­rich­te den Steu­er­prü­fern Gren­zen set­zen – etwa beim sog. Ver­pro­bungs­ver­fah­ren, nach dem Umsatz und Gewinn eines Unter­neh­mens geschätzt wer­den können.

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