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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 24/2019

GmbH digi­tal: Kryp­to-Geld als Stamm­ein­la­ge – Was geht? Was kommt? + Geschäfts­füh­rungs-Vor­sor­ge-Stra­te­gie: Inves­ti­tio­nen, Prei­se, Kun­den­bin­dung + Digi­ta­les: Kom­bi­nie­ren Sie För­der­pro­gram­me für eine Maß­nah­me + Tat­ort „GmbH“: Geprüft wird bis zum bit­te­ren Ende + GmbH/Personal: Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel GmbH/Recht: (Enge) Best­preis­klau­seln sind zuläs­sig + Ver­trä­ge: Schwei­gen ist kei­ne Zustim­mung + GmbH/Recht: Rück­zah­lung eines Gesell­schaf­ter­dar­le­hens + Kri­tik an der Geschäfts­füh­rung: JA – Aber nur intern

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

GmbH/Recht: (Enge) Bestpreisklauseln sind zulässig

Ent­ge­gen den Vor­ga­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes hat das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf jetzt ent­schie­den, dass die Ver­ein­ba­rung sog. Best­preis­klau­seln durch Inter­net-Por­ta­le zuläs­sig sind und nicht gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten ver­sto­ßen. Danach dür­fen Inter­net-Por­ta­le mit ihren Ver­trags­part­nern, dass die­se auf ihren eige­nen Inter­net-Sei­ten nicht zu güns­ti­ge­ren Prei­sen als mit dem Por­tal ver­ein­bart aus­wei­sen bzw. ver­kau­fen dür­fen (OLG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 4.6.2019, VI Kart 2/16 (V)).

Im dem Ver­fah­ren ging es um ein Inter­net-Hotel­bu­chungs-Por­tal (hier: Booking.com). Dies hat­te mit den Hotels in den AGB ver­ein­bart, dass die Hotels ihre eige­nen Ange­bo­te nicht preis­güns­ti­ger bewer­ben dür­fen als mit dem Por­tal ver­ein­bart. Das Ver­fah­ren hat u. E. aber wei­ter rei­chen­de Bedeu­tung und dürf­te auch für ande­re Bran­chen ange­wandt wer­den. Z. B. auf Inter­net-Por­ta­le und Shops, die Arti­kel vom Her­stel­ler auf ihren Sei­ten anbie­ten. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass Inter­net-Por­ta­le die­se Rechts­la­ge kon­se­quent in ihren AGB umset­zen bzw. durch­set­zen werden.