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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 40/2020

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Volkelt-Briefe

Zahlungsunfähig? Was Sie dazu wissen müssen

Aktu­ell: Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um plant, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben Insol­venz­an­trags­pflicht des GmbH-Geschäfts­füh­rers (für GmbHs gemäß § 64 GmbH-Gesetz spä­tes­tens inner­halb eines Zeit­raums von 3 Wochen nach Vor­lie­gen des Insol­venz­grun­des) für eine Über­gangs­zeit zu ver­län­gern. Danach ist zunächst eine Aus­set­zung bis zum 30.9.2020 geplant. Vor­aus­set­zung für die Aus­set­zung wird sein, dass der Insol­venz­grund auf den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Epi­de­mie beruht und dass auf­grund einer Bean­tra­gung öffent­li­cher Hil­fen oder ernst­haf­ter Finan­zie­rungs- oder Sanie­rungs­ver­hand­lun­gen eines Antrags­pflich­ti­gen begrün­de­te Aus­sich­ten auf Sanie­rung bestehen. Dar­über hin­aus wird eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung für das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um für eine Ver­län­ge­rung der Maß­nah­me höchs­tens bis zum 31.3.2021 vor­ge­schla­gen wer­den (Quel­le: BMJ-Pres­se­mit­tei­lung).

Nach der – in der Regel vom Steu­er­be­ra­ter und den Gerich­ten ange­wand­ten – betriebs­wirt­schaft­lich-mathe­ma­ti­schen Metho­de zur Ermitt­lung der Insol­venz­rei­fe liegt Zah­lungs­un­fä­hig­keit vor, wenn die GmbH inner­halb der Drei­wo­chen­frist (gemäß § 64 GmbH-Gesetz) nicht in der Lage ist, 10 % der fäl­li­gen und ernst­haft ein­ge­for­der­ten Ver­bind­lich­kei­ten zu zah­len (BGH, Beschluss v. 15.3.2019, 1 StR 456/18).

Zur Defi­ni­ti­on: Hier ankli­cken

Lehr­film: Plei­te – was tun?

Im hier ver­han­del­ten Fall gegen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) argu­men­tier­te die Staats­an­walt­schaft mit sog. wirt­schafts­kri­mi­na­lis­ti­schen Beweisan­zei­chen (hier: vor­han­de­ne Bar­geld­vor­rä­te im Tre­sor in den Geschäfts­räu­men der GmbH). Der Bun­des­ge­richts­hof will es aber ganz genau wis­sen. Ist Bar­geld vor­han­den, muss das bei der Fest­stel­lung der Zah­lungs­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt wer­den und in die betriebs­wirt­schaft­lich-mathe­ma­ti­sche Bewer­tung ein­flie­ßen. Auch und gera­de dann, wenn das Aus­wir­kun­gen auf das zu erwar­ten­de Straf­maß hat.

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Lauffenmühle: So schnell kommt ein Strafverfahren gegen die GF

vie­le Kollegen/Innen sind – nicht anders als zahl­rei­che Wirt­schafts-Exper­ten, Volks­wir­te und Ban­ker – höchst ver­un­si­chert über die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung (vgl. dazu zuletzt Nr. 32/2019). Stich­wor­te: Staats­ver­schul­dung, Nied­rig­zin­sen, Brexit, Han­dels­bar­rie­ren. Damit steigt für vie­le Unter­neh­men das Insol­venz­ri­si­ko. Wer hier Feh­ler macht, ris­kiert eine beruf­li­che Zäsur – mit weit rei­chen­den wirt­schaft­li­chen Fol­gen. Z. B. wie jetzt im Insol­venz­ver­fah­ren der Lauf­fen­müh­le GmbH & Co. KG. Unter­des­sen prüft die Staats­an­walt­schaft, ob gegen die Geschäfts­füh­rung ein Straf­ver­fah­ren wegen Insol­venz­ver­schlep­pung und Betrug eröff­net wer­den muss.

Zunächst …

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Volkelt-Brief 48/2018

Neue Wirt­schafts­po­li­tik: Mer­kel-Nach­fol­ge setzt Phan­ta­sie frei + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Hand­werks-GmbHs hal­ten das Geld zusam­men + NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Geschäfts­füh­rer- mit-nur-Res­sort-Ver­ant­wor­tung: Gren­zen, Grau­zo­nen und per­sön­li­che Risi­ken + GmbH-Kri­se: So defi­nie­ren die Gerich­te Zah­lungs­un­fä­hig­keit + Ach­tung: Klein­ge­druck­tes bei Aus­la­ge­rung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + GmbH in der Kri­se: Rang­rück­tritt des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GmbH/Finanzen: Kein Insol­venz­geld nach Krisen-Gründung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

Der Vol­kelt-Brief 48/2018 > Down­load als PDF - lesen im „Print”

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GmbH-Krise: So definieren die Gerichte Zahlungsunfähigkeit

Für die Dar­le­gung der Zah­lungs­un­fä­hig­keit bedarf es einer geord­ne­ten Gegen­über­stel­lung der zu berück­sich­ti­gen­den fäl­li­gen Ver­bind­lich­kei­ten und liqui­den Mit­tel des Schuld­ners, etwa in Form einer Liqui­di­täts­bi­lanz. Von einer Zah­lungs­un­fä­hig­keit ist danach regel­mä­ßig aus­zu­ge­hen, wenn die Liqui­di­täts­lü­cke des Schuld­ners 10 % oder mehr beträgt, sofern nicht aus­nahms­wei­se mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit zu erwar­ten ist, dass die Liqui­di­täts­lü­cke dem­nächst voll­stän­dig oder fast voll­stän­dig geschlos­sen wird und den Gläu­bi­gern ein Zuwar­ten nach den beson­de­ren Umstän­den des Ein­zel­fal­les zuzu­mu­ten ist (LG Darm­stadt, Urteil v. 28.5.2018, 15 O 39/17).

Das Land­ge­richt Darm­stadt ori­en­tiert sich bei die­ser Defi­ni­ti­on an der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH). Der hat im Grund­satz­ur­teil vom 19.12.2017 (II ZR 88/16) die­se Kri­te­ri­en bereits her­aus­ge­ar­bei­tet. Für den Prak­ti­ker ist wich­tig: In vie­len Insol­venz­ver­fah­ren gesteht der Ver­wal­ter die 10 % Liqui­di­täts­lü­cke dem Geschäfts­füh­rer nicht zu und ver­legt so den Zeit­punkt für die Insol­venz­an­trags­pflicht um ein paar (u. U. ent­schei­den­de) Wochen nach hin­ten, so dass Sie als Geschäfts­füh­rer für die zwi­schen­zeit­li­che Ver­mö­gens­min­de­rung per­sön­lich haften.

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Der Fall Schlecker: Was Geschäftsführer daraus lernen

der Schle­cker-Pro­zess geht in die letz­ten Run­den. Für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer von Inter­es­se ist dabei die Fra­ge, ab wann Anton Schle­cker mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen für die Ver­bind­lich­kei­ten sei­ner Fir­men ein­ste­hen muss. Zunächst war die Staats­an­walt­schaft davon aus­ge­gan­gen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insol­venz­an­trags­pflicht). Ab die­sem Zeit­punkt müsste … 

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Volkelt-Brief 24/2012

The­men heu­te: Der steu­er­freie Por­sche-Deal von VW – Steu­er­ge­stal­tungs-Rat vom Exper­ten lohnt + Kar­tell-Vefah­ren wird immer undurch­sich­ti­ger – Jetzt gibt es eine öffent­li­che Anschwärz-Sei­te + BGH-aktu­ell: Geschäfts­füh­rer muss sich pro­fes­sio­nel­le Kri­sen-Bera­tung ein­ho­len und den Ver­fah­rens­ver­lauf kon­trol­lie­ren + Steu­er­be­ra­ter muss auf vGA-Risi­ko hin­wei­sen – sonst haf­tet er + Wie gehabt: Kei­ne steu­er­be­güns­tig­ten Zuschlä­ge für den Geschäfts­füh­rer + BISS

 

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BGH-aktuell: Geschäftsführer muss sich Krisen-Beratung einholen

Gera­de in klei­ne­ren GmbHs ist das ope­ra­ti­ve Geschäft oft auch eine Fra­ge des Fin­ger­spit­zen­ge­fühls. Zum Bei­spiel, ob ein erwar­te­ter Zah­lungs­ein­gang gera­de noch recht­zei­tig vor der Zah­lungs­un­fä­hig­keit ein­geht und die dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit noch kei­ne haf­tungs­recht­li­chen Fol­gen für den Geschäfts­füh­rer hat. Achtung: …