Schlagwort: Zahlungsunfähigkeit
Aktuell: Das Bundesjustizministerium plant, die gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (für GmbHs gemäß § 64 GmbH-Gesetz spätestens innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes) für eine Übergangszeit zu verlängern. Danach ist zunächst eine Aussetzung bis zum 30.9.2020 geplant. Voraussetzung für die Aussetzung wird sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen oder ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus wird eine Verordnungsermächtigung für das Bundesjustizministerium für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.3.2021 vorgeschlagen werden (Quelle: BMJ-Pressemitteilung).
Nach der – in der Regel vom Steuerberater und den Gerichten angewandten – betriebswirtschaftlich-mathematischen Methode zur Ermittlung der Insolvenzreife liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn die GmbH innerhalb der Dreiwochenfrist (gemäß § 64 GmbH-Gesetz) nicht in der Lage ist, 10 % der fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten zu zahlen (BGH, Beschluss v. 15.3.2019, 1 StR 456/18).
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Lehrfilm: Pleite – was tun?
viele Kollegen/Innen sind – nicht anders als zahlreiche Wirtschafts-Experten, Volkswirte und Banker – höchst verunsichert über die wirtschaftliche Entwicklung (vgl. dazu zuletzt Nr. 32/2019). Stichworte: Staatsverschuldung, Niedrigzinsen, Brexit, Handelsbarrieren. Damit steigt für viele Unternehmen das Insolvenzrisiko. Wer hier Fehler macht, riskiert eine berufliche Zäsur – mit weit reichenden wirtschaftlichen Folgen. Z. B. wie jetzt im Insolvenzverfahren der Lauffenmühle GmbH & Co. KG. Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft, ob gegen die Geschäftsführung ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung und Betrug eröffnet werden muss.
Zunächst …
Volkelt-Brief 48/2018
Neue Wirtschaftspolitik: Merkel-Nachfolge setzt Phantasie frei + Geschäftsführer-Gehalt 2018: Handwerks-GmbHs halten das Geld zusammen + NEU: „Geschäftsführung in Zeiten der Digitalisierung” + Digitales: FinTech – alle Branchen mischen in Zukunft mit + Geschäftsführer- mit-nur-Ressort-Verantwortung: Grenzen, Grauzonen und persönliche Risiken + GmbH-Krise: So definieren die Gerichte Zahlungsunfähigkeit + Achtung: Kleingedrucktes bei Auslagerung der Pensionszusage + GmbH in der Krise: Rangrücktritt des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers + GmbH/Finanzen: Kein Insolvenzgeld nach Krisen-Gründung
BISS … die Wirtschaft-Satire
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Für die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bedarf es einer geordneten Gegenüberstellung der zu berücksichtigenden fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel des Schuldners, etwa in Form einer Liquiditätsbilanz. Von einer Zahlungsunfähigkeit ist danach regelmäßig auszugehen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (LG Darmstadt, Urteil v. 28.5.2018, 15 O 39/17).
der Schlecker-Prozess geht in die letzten Runden. Für alle GmbH-Geschäftsführer von Interesse ist dabei die Frage, ab wann Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firmen einstehen muss. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insolvenzantragspflicht). Ab diesem Zeitpunkt müsste …
Volkelt-Brief 24/2012
Themen heute: Der steuerfreie Porsche-Deal von VW – Steuergestaltungs-Rat vom Experten lohnt + Kartell-Vefahren wird immer undurchsichtiger – Jetzt gibt es eine öffentliche Anschwärz-Seite + BGH-aktuell: Geschäftsführer muss sich professionelle Krisen-Beratung einholen und den Verfahrensverlauf kontrollieren + Steuerberater muss auf vGA-Risiko hinweisen – sonst haftet er + Wie gehabt: Keine steuerbegünstigten Zuschläge für den Geschäftsführer + BISS …
Gerade in kleineren GmbHs ist das operative Geschäft oft auch eine Frage des Fingerspitzengefühls. Zum Beispiel, ob ein erwarteter Zahlungseingang gerade noch rechtzeitig vor der Zahlungsunfähigkeit eingeht und die drohende Zahlungsunfähigkeit noch keine haftungsrechtlichen Folgen für den Geschäftsführer hat. Achtung: …