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Volkelt-Brief 48/2018

Neue Wirt­schafts­po­li­tik: Mer­kel-Nach­fol­ge setzt Phan­ta­sie frei + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Hand­werks-GmbHs hal­ten das Geld zusam­men + NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Geschäfts­füh­rer- mit-nur-Res­sort-Ver­ant­wor­tung: Gren­zen, Grau­zo­nen und per­sön­li­che Risi­ken + GmbH-Kri­se: So defi­nie­ren die Gerich­te Zah­lungs­un­fä­hig­keit + Ach­tung: Klein­ge­druck­tes bei Aus­la­ge­rung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + GmbH in der Kri­se: Rang­rück­tritt des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GmbH/Finanzen: Kein Insol­venz­geld nach Krisen-Gründung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Digitales: FinTech – alle Branchen mischen in Zukunft mit

Die Finanz­bran­che gehört zu den Dienst­leis­tungs-Berei­chen, die von der Digi­ta­li­sie­rung beson­ders stark ver­än­dert wer­den. Die­ser Pro­zess bezieht sich auf ver­schie­de­nen Ebe­nen: Auf das eigent­li­che Bank­ge­schäft. Jün­ge­re Kun­den ver­zich­ten zuneh­mend auf eine klas­si­sche Bank­be­zie­hung, die über eine Schal­ter­be­zie­hung zum Kun­den defi­niert ist. Sie wickeln ihre Bank­ge­schäf­te über Apps ab. Es gibt kei­ne per­sön­li­chen Bezie­hun­gen mehr zur Bank. Über­wei­sun­gen kön­nen bereits per Sprach­ein­ga­be (Siri, Ale­xa usw.) vom Sofa aus in Auf­trag gege­ben wer­den. Ledig­lich die Über­wei­sungs­frei­ga­be muss aus Sicher­heits­grün­den noch hän­disch via Smart­phone ver­an­lasst wer­den. Dazu gibt es Aus­wer­tungs-Apps, mit denen das Aus­ga­ben­ver­hal­ten erfasst wird. Der zwei­te Bereich umfasst die (indiv­du­el­le) Kun­den- bzw. Anla­ge­be­ra­tung. Hier kön­nen und wer­den mit Hil­fe von Algo­rith­men und Künst­li­cher Intel­li­genz bereits gute Ergeb­nis­se erzielt. Ergänzt wer­den die Bera­tun­gen um die The­men Alters­ver­sor­gung und Versicherungen.

Eine neue Rol­le wird z. B. der Steu­er­be­ra­ter für Unter­neh­mens­man­da­te über­neh­men. Sei­ne Tätig­keit wird sich – so die Selbst­ein­schät­zung der Bran­che – zum Finanz- und Unter­neh­mens­be­ra­ter wei­ter ent­wi­ckeln. Das betrifft betrieb­li­che Finan­zie­run­gen und Ver­si­che­run­gen, aber auch die Bera­tung zu den Fol­gen von betrieb­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen (Ver­käu­fe, Zukäu­fe, Teil­still­le­gun­gen, Umwand­lun­gen usw.) und zu Steu­er­ge­stal­tun­gen in inter­na­tio­na­len Geschäftsaktivitäten.

Wie bereits in vie­len ande­ren Bran­chen (Pkw-Finan­zie­run­gen, Immo­bi­li­en, Wohn­aus­stat­tun­gen, auch: Lebens­mit­tel-Ket­ten usw.) prak­ti­ziert, wer­den in Zukunft auch klei­ne­re Unter­neh­men (Hand­wer­ker, Dienst­leis­ter) im Ver­bund Finan­zie­rungs-Lösun­gen (Lea­sing, Raten­zah­lung) für ihre Kun­den anbie­ten, bar­geld­lo­sen und bank-unab­hän­gi­gen Zah­lungs­ver­kehr imple­men­tie­ren und Crowd­fun­ding-Finan­zie­rungs­lö­sun­gen selbst orga­ni­sie­ren. Die Zei­chen ste­hen auf Umbruch und betref­fen alle Branchen.

Gera­de für klei­ne­re Unter­neh­men bie­ten sich damit rich­tig gute Chan­cen. Zum Bei­spiel bei der Liqui­di­täts­pla­nung. Selbst in der andau­ern­den Nied­rig­zins­pha­se rech­nen die Ban­ken Über­zie­hun­gen ohne „wenn und aber” teu­er ab. Über­zie­hungs­zin­sen im Bereich 12 bis 15 % sind nach wie vor kei­ne Aus­rei­ßer son­dern übli­che Berech­nungs­pra­xis. Fakt ist unter­des­sen auch, dass immer mehr Kol­le­gen auch klei­ne­rer Unter­neh­men ban­ken-unab­hän­gi­ge Finan­zie­run­gen anstre­ben und immer öfter auch umset­zen. Stich­wort: Crowd­fun­ding, pri­va­te Equi­ty, Mit­tel­stands­an­lei­hen, Fin­Tec-Platt­for­men usw. (vgl. dazu zuletzt aus­führ­lich in Nr. 16, 19/2018).