Schlagwort: Winterkorn
Volkelt-Brief 06/2017
Manager-Haftung: Middelhoff/Winterkorn – Welche Fehler Sie nicht machen sollten + GmbH-Verkauf: Weitermachen als Interims-Geschäftsführer + Mehr-Umsatz: Öffentliche Aufträge gezielt nutzen + Steuergestaltung: Abruptes Ende für alle Lizenz-Modelle + Achtung: Betrügerische E‑Mails von den Finanzbehörden + BISS …
nach Arcandor-Chef Thomas Middelhoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächste Manager am Pranger – VW-Chef Martin Winterkorn. Es geht um Betrug. Mögliches Strafmaß: bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB). Bislang hält sich die deutsche Justiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweisführung nach deutschem Recht deutlich schwieriger zu erbringen ist als das z. B. den amerikanischen Justizbehörden möglich ist. …
Volkelt-Brief 39/2016
VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile + Recht: Vorschriften für die kommunale und die gemeinnützige GmbH + Führungstechniken: Ohne Selbstkritik geht es nicht + Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rücklage für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung + Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse + Mitarbeiter: Führungskräfte sind keine Motivationskünstler + BISS …
Volkelt-Brief 12/2016
Geschäftsführer-Haftung: Winterkorn wird Haftungs-Präzendenzfall + Investieren: Gewerbesteuer wird immer teurer – Was tun? + Dienstpläne und Gehaltslisten: So nicht, liebe Zollprüfer ! + Richtig gemacht: Kommunikation oder Konfrontation mit dem Betriebsrat + Entsendegesetz: Besserer Schutz für kleinere Firmen vor Lohndumping + GmbH-Recht: Übernahme der Gründungskosten + BMF: Steuergestaltung für Abfindung ist zulässig + EU-Konzern: Steuerdaten werden europaweit öffentlich + GmbH-Steuern: BFH begrenzt die Zinsschranke + BISS …
Auch für Sie als GmbH-Geschäftsführer gelten Vorgaben des Aktiengesetzes – so etwa zur Haftung des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung. Lässt sich z. B. nachweisen, dass VW-Vorstand Martin Winterkorn früher in die Abgas-Affäre involviert war, besteht u. U. ein Schadensersatzanspruch des Unternehmens (vgl. Nr. 41/2015). Für den Ex-VW-Chef wird es jetzt eng. Der Aufsichtsrat prüft, ob gegen ihn Schadensersatzklage erhoben werden muss. Womöglich erleben wir einen Präzedenzfall. Stellen Sie sich darauf ein, dass der in der Insolvenz eingesetzte Insolvenzverwalter prüfen wird, ob Sie (Risiko-) Geschäfte eingegangen sind, die Sie besser nicht abgeschlossen hätten. …
Provozierende Frage eines Kollegen: „Kann einer alleine (Ex-VW-Chef Winterkorn; Anm. d. Red.) so viel Verantwortung tragen, dass er 16 Mio. EUR pro Jahr wert ist“? (plus 28 Mio. EUR Pensionsansprüche). Gemeint ist: Für Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen bestimmt die Finanzverwaltung, wie viel sie verdienen dürfen. Im Konzern bestimmt „die Verantwortung, die sie tragen“, wie viel verdient wird. So die moralische Argumentation. …
Die meisten Geschäftsführer und Firmenwagen-Fahrer haben zum Automobil ein eher pragmatisches Verhältnis. Nach einer Umfrage unter 380.000 Arbeitnehmern fahren 45.000 von ihnen einen Firmenwagen, fast jeder 8. Arbeitnehmer. Bevorzugt im Großhandel und im Baubereich, also in Branchen, in denen man/frau viel unterwegs ist. Interessantes Detail: Der Autopreis entspricht etwa einem halben Brutto-Jahresgehalt. Wie halten Sie es mit dem Status-Symbol Firmenwagen? …
Volkelt-Brief 39/2015
IAA-Hype oder VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem Firmenwagen? + Erbschaftsteuer: Ab 26 Mio. Firmenwert hilf nur ein Zusatz-Gutachten + Mitarbeiter-Suche: Bewerber honorieren gute Ideen + Konzern: Steuervermeidung und Gewinnverlagerung vor dem Aus + ACHTUNG: Mehr Gehalt gefährdet Pensionszusage + Steueranmeldungen: Berichtigung wird unkomplizierter + Außendienstler: Arbeitszeiten müssen neu geregelt werden + BISS …
Provozierende Frage eines Kollegen: „Kann einer alleine so viel Verantwortung tragen, dass er 13 Mio. EUR wert ist“?. Gemeint ist: Für Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen bestimmt die Finanzverwaltung, wie viel sie verdienen dürfen. Im börsennotierten Großunternehmen bestimmt der Umfang „der Verantwortung, die sie tragen“, wie viel verdient wird. So jedenfalls die moralische Argumentation.
Fakt ist: Im Management von Aktiengesellschaften bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehaltsniveau. Vor einigen Jahren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wurden heftige Diskussionen darüber geführt, wie moralisch die Millionen-Gehälter der Manager sind. Lange Zeit gab es so etwas wie eine Faustregel, dass der 30-fache Verdienst eine Facharbeiters als „moralische“ Obergrenze angesehen wurde – in der globalisiserten Wirtschaft aber bald keine Rolle mehr spielte.
Fakt ist auch: Für mittelständische Unternehmen – und insbesondere für Unternehmen in der Rechtsform „GmbH“ – bestimmt der Staat – sprich das Finanzamt – wie viel „Verantwortung“ der Geschäftsführer trägt. Sprich: Hier gilt der Drittvergleich. Es darf nur so viel gezahlt werden, wie in einem vergleichbaren Unternehmen. Stichwort: Das angemessene Gehalt. In einer Umfrage an die Oberfinanzdirektionen (OFD) der Länder wurde unserer Redaktion damals bescheinigt: „Für Aktiengesellschaften sind uns keine Fälle von vGA wegen überhöhter Gehaltszahlung an den Vorstand mit Aktienbesitz bekannt“. Oder: „Dazu gibt es keine finanzgerichtlich anhängigen Verfahren“. Das stimmt de facto: Es gibt nicht ein Verfahren vor den Finanzgerichten oder vor dem BFH, das sich mit der „Angemessenheit des Manager-Gehalts“ befasst und befasste – auch nicht des Managers mit zählbarem Aktienbesitz – viele Manager haben neben Festgehalt und Tantieme Anspruch auf Unternehmens-Aktien – sind also de facto Vorstand und Anteilseigner.
Unsere Einschätzung: Offensichtlich gibt es hier eine Ungleichbehandlung von börsennotierten Aktiengesellschaften und mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deutlich, dass fehlerhafte weit reichende Entscheidungen in komplexen Organisationen nicht von einer einzelnen Person verantwortet werden, sondern von der „Unternehmenskultur“ – die von vielen geprägt wird, vom gesamten Management – bis hin in die zweite und dritte Ebene. Insofern darf man zu Recht die Frage stellen, wie viel Gehalt verdient werden kann. Ist das 30-fache des Mindestlohns die moralische Obergrenze? Gibt es doch einen gewichtiges Ungleichgewicht zwischen Industrie- und Mittelstandspolitik? Was meinen Sie? Kommentare an info@GmbH-GF.de. Vielen Dank.