Mit dem Teileinkünfteverfahren haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer eine gute Möglichkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Vorteil zu versteuern. Das gilt auch für Ihre Gewinneinkünfte aus der GmbH – also die Gewinnausschüttungen, die Sie zusammen mit Ihren Gesellschaftern nach Abschluss des Geschäftsjahres beschließen. Stichwort: Gewinnverwendungsbeschluss. Wählen Sie das Teileinkünfteverfahren, müssen Sie nur 60% des ausgeschütteten Gewinns mit Ihrem persönlichen ESt-Satz versteuern. 40 % bleiben steuerfrei. Die zu erzielende Ersparnis ist eine Rechenaufgabe für Ihren Steuerberater.
ACHTUNG: …