Pflichtveröffentlichung: BfJ macht wieder ernst! + MWSt: Vorsicht beim Kalkulieren und Nachdenken über Preise + Geschäftsführer-Perspektive: Nur Gewinner oder schon Profiteur? + Digitales: Wenig Interesse an Zeugnissen für Arbeitgeber + GmbH-Notverkauf: Immer schön ehrlich bleiben + Steuer: Finanzamt muss geänderten KSt-Bescheid berücksichtigen + Betriebsrat: Kein Einblick in die elektronische Personalakte + Mitarbeiter: Kurzarbeit geht nur mit Zustimmung + Freie Mitarbeiter: Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz
Schlagwort: Preisabsprache
„Man hat uns zu einer sog. Erfa-Chefrunde eingeladen. Frage: Man hört so viel. Wie groß ist die Gefahr tatsächlich, in unerlaubte Absprachen bzw. ein Kartellverfahren verwickelt zu werden?” . So die Anfrage eines Kollegen, der nicht zuletzt wegen der steigenden Anzahl von Kartellverfahren gegen kleinere und mittelständische Unternehmen verunsichert ist, ob er bzw. seine Kollegen aus dem Geschäftsführungs-Team an an einer solchen Veranstaltung teilnehmen sollen. In der Tat: Die Behörden schauen unterdessen viel genauer hin als noch vor einigen Jahren. Insofern sind Sie gut beraten, wenn Sie den genauen Ablauf des Verfahrens kennen und entsprechende Vorkehrungen einplanen.
Dass deutsche und europäische Kartellbehörden den Fokus zunehmend auch auf kleinere Unternehmen legen, ist bekannt. Diese Entwicklung hat sich seit Jahren angedeutet und auch wir haben an dieser Stelle über zahlreiche Verfahren berichtet und die z. T. undurchsichtigen Praktiken der Kartellbehörden ausgeleuchtet (zuletzt ausführlich in Nr. 18/2018). Im Unterschied zu den Großen der Wirtschaft (aktuell: Lieferkonditionen der Asphalthersteller) verfügen kleinere Unternehmen nicht über die Lobby und das finanzielle Durchhaltevermögen, rechtliche Positionen durchzusetzen bzw. eine Lösung im Vergleich – also im „Stillen” – zu vereinbaren und so zumindest einen größeren Imageschaden zu verhindern. Dabei ist längst nicht jede Kooperation zwischen (kleineren) Unternehmen bereits ein Wettbewerbsverstoß. Zulässig sind z. B. Forschungs- und Einkaufskooperationen. Es ist zulässig, den Vertrieb einzelner Unternehmen gemeinschaftlich zu organisieren. Vom Bundeskartellamt gibt es dazu ein offizielles Merkblatt mit dem Titel „Kooperationsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen“ – unterlegt mit anschaulichen Beispielen, was zwischen kleineren Unternehmen erlaubt ist und was eben nicht. Gut beraten sind Sie, wenn Sie Absprachen mit Geschäftspartnern über ein gemeinsames Vorgehen im Markt vorab juristisch abklären und ggf. von den Kartellbehörden genehmigen lassen.
Achtung: …
Wie weit die staatlichen Regulierungen reichen, zeigen die Vorschriften zu den innerbetrieblichen Verrechnungspreisen bzw. der Gewinnabgrenzungs-Aufzeichnungsverordnung (vgl. Nr. 29/2017) für den steuerlichen Bereich. Aber auch die zunehmenden Regulierungen im Wettbewerbsrecht sind immer wieder Gegenstand unserer Berichterstattung. Jetzt …
Volkelt-Brief 12/2017
Das neue US-Steuermodell: „.. auch die Briten wittern Standortvorteile” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäftsführer müssen „sorgfältig” prüfen + GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst … + Neue Internet-Attacken: So schützen Sie Ihre Stellenangebote + Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimmverbot für den GmbH-Gesellschafter + Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei (Zwangs-) Unterbrechungen + BISS …
Volkelt-Brief 25/2016
Pflicht-Rente: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer stehen zur Disposition + Wettbewerbsverstöße: Vertikale Preisbindungen im Visier der Behörden + Start-up-Wettbewerbe: Was Juroren nicht sagen und was alte Hasen lernen + Urlaubs-Aushilfen: Unbedingt im zulässigen Rahmen bleiben + Geschäftsführer unterwegs: Behörden unterstellen „Vorsatz“ + GmbH-Recht: Einziehung des GmbH-Anteils bleibt kompliziert + BISS …
Vereinbaren Sie mit dem Anwalt ein Honorar, das über dem offiziellen Satz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegt, dann können Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (FG Münster, Urteil vom 19.2.2015, VI B 54/15). …
Die Liste der mittelständischen Betriebe, die in Kartellverfahren verwickelt sind, liest sich wie das who is who quer durch alle Branchen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht diese Verfahren regelmäßig auf den Internet-Seiten unter www.bundeskartellamt.de. Die in fast allen Verfahren praktizierte Kronzeugenregelung ist unter Juristen höchst umstritten. Dennoch: …
Jetzt hat das Bundeskartellamt erstmals Bußgelder wegen „wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch“ verhängt. Bei Branchentreffen …