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Geschützt: Volkelt-Brief 35/2020

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Volkelt-Brief 07/2020

Pflicht­ver­si­che­rung: Neu­es BSG-Urteil zur Fami­li­en-GmbH + GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit? + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wie sicher sind IHRE Web­sites? + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Die neu­en Struk­tu­ren der Wer­bung + GmbH/Dokumentation: Dop­pelt hält län­ger  + GmbH/Recht: Haf­tung des fak­ti­schen Geschäfts­füh­rers + Soli: Kommt die Rück­zah­lung frü­her? + GmbH/Steuer: Wei­te­res Finanz­ge­richt bestä­tigt Cum-Ex-Miss­brauch + Trans­pa­renz­re­gis­ter: Kommt, aber mit Verspätung …

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Familien-GmbHs: Neues BSG-Urteil zur Nachfolge

Wenn Sie in der GmbH mit Ihrem Stim­men­an­teil nicht ver­hin­dern kön­nen, dass Beschlüs­se gegen Ihren Wil­len gefasst wer­den, sind Sie sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt. Sind im Gesell­schafts­ver­trag beson­de­re Mehr­hei­ten für die Beschluss­fas­sung (Sperr­mi­no­ri­tät) ver­ein­bart, ent­fällt eben­falls die Ver­si­che­rungs­pflicht. Wei­te­re Aus­nah­me: Gele­gent­lich haben die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) und die Sozi­al­ge­rich­te in Fami­li­en-GmbHs eine sog. Beschluss­ge­mein­schaft unter­stellt – wonach jeder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als „wei­sungs­frei „ein­ge­stuft wird..

Damit ist jetzt Schluss. Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) lässt die­se sog. Kopf- und See­le-Recht­spre­chung für Fami­li­en-GmbHs nicht mehr zu. Erschwe­rend kommt hin­zu: Den Prü­fern der DRV wird jeder­zeit zuge­stan­den, die Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on des GmbH-Geschäfts­füh­rers neu zu prü­fen und ggf. neu ein­zu­schät­zen. Und zwar unab­hän­gig von den Ergeb­nis­sen aus einem frü­he­ren Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren (BSG, Urteil v. 19.9.2019, B 12 R 25/18 R).

Fol­ge: Jeder Wech­sel in den Gesell­schafts­ver­hält­nis­sen soll­te genau geprüft und mit den Sozi­al­be­hör­den abge­stimmt wer­den. Damit erspa­ren Sie sich eine in der Regel recht teu­re Nachzahlungs-Überraschung.

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie die GmbH ver­kau­fen oder an den Nach­fol­ger über­ge­ben und Sie wei­ter als Geschäfts­füh­rer tätig blei­ben wol­len. Bes­ser ist es, wenn Sie als Selbst­stän­di­ger auf der Grund­la­ge eines Bera­tungs­ver­tra­ges für Ihre alte GmbH tätig werden.
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Volkelt-Brief 20/2019

Alters­vor­sor­ge: Neu­es Sozi­al­ge­richts-Urteil zur Gesell­schaf­ter-Pflicht­ver­si­che­rung + Geschäfts­be­richt: PR-Instru­ment – und das Finanz­amt liest mit + Digi­ta­les: Was tun, wenn Sie als Arbeit­ge­ber schlecht bewer­tet wer­den? + Trü­be Aus­sich­ten: Die Pro­gno­sen der Exper­ten im Über­blick + Juris­ti­sches: Akti­en­recht gilt nicht immer auch für GmbHs BMF: Die neu­en Vor­schrif­ten für nach­träg­li­che Anschaf­fungs­kos­ten + Wirt­schafts­po­li­tik: CDU berät Steu­er­plä­ne noch im Juni + Sitz im Aus­land: Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ent­schei­det über Steu­er­pflicht +
Geschäfts­füh­rer pri­vat:
Kein Umgangs­recht für den gemein­sa­men Hund

 

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Vorsorge: Neues Sozialgerichts-Urteil zur Gesellschafter-Pflichtversicherung

In vie­len Fami­li­en-GmbHs – ins­be­son­de­re in der zwei­ten und drit­ten Gene­ra­ti­on –  stre­ben die Kin­der nicht mehr unbe­dingt ein Amt als Geschäftsführer/in der GmbH an. Sie sehen Ihre Auf­ga­be viel­mehr dar­in, in ihrer erlern­ten Pro­fes­si­on als Arbeit­neh­mer für die GmbH tätig zu wer­den – etwa als Inge­nieur, der das Know-How wei­ter­ent­wi­ckelt, oder als Mar­ke­ting-Spe­zia­lis­t/in, der/die dem Unter­neh­men das Pro­fil gibt. Pro­blem: Auch wenn Sie an der GmbH betei­ligt sind, sind sie Arbeit­neh­mer und damit Pflicht­mit­glied in der gesetz­li­chen Rentenversicherung.

Aus­nah­men: …

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Volkelt-Brief 14/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: Grund­ren­te ver­sus GF-Pflicht­ver­si­che­rung – was kommt? + Feh­ler, Män­gel, Scha­dens­fäl­le: Die Geschäfts­füh­rung ist gefor­dert Digi­ta­les: Neue Ideen für die Per­so­nal-Akqui­se Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2019 Büro­kra­tie: Zoll mel­det immer mehr Min­dest­lohn-Ver­stö­ße +  Gehalt/Finanzen: DAX-Gehäl­ter stie­gen 2018 um 3.6 % + GmbH/Recht: Zum Streit­wert um die Aktua­li­sie­rung der Gesell­schaft­er­lis­te + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Zu schnell unterwegs

 

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Vorsorge: Grundrente versus GF-Pflichtversicherung – was kommt?

Fes­ter Bestand­teil einer GmbH-Betriebs­prü­fung durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) ist die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Stel­lung des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers. Nur wenn der zu mehr als 50 % selbst an der GmbH betei­ligt ist, ist an der Rechts­po­si­ti­on „nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig” nichts zu rüt­teln. In allen ande­ren Fäl­len – so berich­ten es Ren­ten­be­ra­ter und die auf sol­che Fäl­le spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­te für Sozi­al­recht – suchen die Prü­fer gezielt nach Wegen, den sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus neu zu bestim­men und nach­träg­li­che Bei­trags­zah­lun­gen durch­zu­set­zen. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zu lau­fen­den Ver­fah­ren (so z. B. Nr. 6/2018).

Ergeb­nis die­ser Nach­prü­fun­gen:

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Pflichtversicherung: GF nur „ausnahmsweise” befreit

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) hat jetzt erneut und grund­sätz­lich fest­ge­stellt, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer in der Regel abhän­gig beschäf­tigt und damit sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist. Nur wenn er mehr als 50 % der GmbH-Antei­le selbst hält oder wenn er weni­ger als 50 % der Antei­le hält, aber auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag Beschlüs­se gegen sei­ne Inter­es­sen ver­hin­dern kann (sog. Sperr­mi­no­ri­tät), ist er von der Pflicht­mit­glied­schaft befreit (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).

Das ist Klar­text. In der Ver­gan­gen­heit kam es immer wie­der zu gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Pflicht­mit­glied­schaft des GmbH-Geschäfts­füh­rers in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung – wir haben an die­ser Stel­le regel­mä­ßig dazu berich­tet. Die Sperr­mi­no­ri­tät muss ein­ein­deu­tig im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH (Satzung)vereinbart sein. Ledig­lich eine Stimm­rechts­ver­ein­ba­rung oder ‑abre­de genügt danach nicht für eine Befrei­ung von der Sozialversicherungspflicht.

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Anzei­ge

Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

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Volkelt-Brief 06/2018

  • Zoll­kon­trol­le: Arbeits­zeit-Auf­zeich­nun­gen im Visier + Im Über­blick: Urtei­le 2017, die SIE als Geschäfts­füh­rer betref­fen… (I) + vGA-Prü­fung: Jetzt will das Finanz­amt auch noch Schen­kungs­steu­er + GmbH-Finan­zen: EU-För­der­mit­tel und Aus­schrei­bun­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Stil­le Betei­li­gung statt Gesell­schaf­ter­dar­le­hen? + Per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers für Kar­tell­stra­fen + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Anfor­de­run­gen an eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se +

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Aktuell Volkelt-Briefe

Im Überblick: Urteile 2017, die den Geschäftsführer betreffen .. (I)

Als Sum­ma­ry unse­rer Bericht­erstat­tung für GmbH-Geschäfts­füh­rer geben wir Ihnen an die­ser Stel­le noch­mals einen kur­zen Über­blick über die Urtei­le aus 2017, die spe­zi­ell Ihre Posi­ti­on und Ver­ant­wor­tung als für die GmbH han­deln­des Organ betref­fen. Die genann­ten Urtei­le haben z. T. weit rei­chen­de Aus­wir­kun­gen und grund­sätz­li­che Bedeu­tung. Sie sind als gut bera­ten, die­se Recht­spre­chung in Ihrer Pra­xis zu berück­sich­ti­gen bzw. ent­spre­chend umzusetzen: …