Schlagwort: Pflichtversicherung
Volkelt-Brief 07/2020
Pflichtversicherung: Neues BSG-Urteil zur Familien-GmbH + GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit? + Geschäftsführer-Perspektive: Wie sicher sind IHRE Websites? + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erledigen sollten … + Digitales: Die neuen Strukturen der Werbung + GmbH/Dokumentation: Doppelt hält länger + GmbH/Recht: Haftung des faktischen Geschäftsführers + Soli: Kommt die Rückzahlung früher? + GmbH/Steuer: Weiteres Finanzgericht bestätigt Cum-Ex-Missbrauch + Transparenzregister: Kommt, aber mit Verspätung …
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Wenn Sie in der GmbH mit Ihrem Stimmenanteil nicht verhindern können, dass Beschlüsse gegen Ihren Willen gefasst werden, sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sind im Gesellschaftsvertrag besondere Mehrheiten für die Beschlussfassung (Sperrminorität) vereinbart, entfällt ebenfalls die Versicherungspflicht. Weitere Ausnahme: Gelegentlich haben die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Sozialgerichte in Familien-GmbHs eine sog. Beschlussgemeinschaft unterstellt – wonach jeder Gesellschafter-Geschäftsführer als „weisungsfrei „eingestuft wird..
Damit ist jetzt Schluss. Das Bundessozialgericht (BSG) lässt diese sog. Kopf- und Seele-Rechtsprechung für Familien-GmbHs nicht mehr zu. Erschwerend kommt hinzu: Den Prüfern der DRV wird jederzeit zugestanden, die Beschäftigungssituation des GmbH-Geschäftsführers neu zu prüfen und ggf. neu einzuschätzen. Und zwar unabhängig von den Ergebnissen aus einem früheren Statusfeststellungsverfahren (BSG, Urteil v. 19.9.2019, B 12 R 25/18 R).
Folge: Jeder Wechsel in den Gesellschaftsverhältnissen sollte genau geprüft und mit den Sozialbehörden abgestimmt werden. Damit ersparen Sie sich eine in der Regel recht teure Nachzahlungs-Überraschung.
Volkelt-Brief 20/2019
Altersvorsorge: Neues Sozialgerichts-Urteil zur Gesellschafter-Pflichtversicherung + Geschäftsbericht: PR-Instrument – und das Finanzamt liest mit + Digitales: Was tun, wenn Sie als Arbeitgeber schlecht bewertet werden? + Trübe Aussichten: Die Prognosen der Experten im Überblick + Juristisches: Aktienrecht gilt nicht immer auch für GmbHs + BMF: Die neuen Vorschriften für nachträgliche Anschaffungskosten + Wirtschaftspolitik: CDU berät Steuerpläne noch im Juni + Sitz im Ausland: Geschäftsführer-Tätigkeit entscheidet über Steuerpflicht +
Geschäftsführer privat: Kein Umgangsrecht für den gemeinsamen Hund
BISS … die Wirtschaft-Satire
In vielen Familien-GmbHs – insbesondere in der zweiten und dritten Generation – streben die Kinder nicht mehr unbedingt ein Amt als Geschäftsführer/in der GmbH an. Sie sehen Ihre Aufgabe vielmehr darin, in ihrer erlernten Profession als Arbeitnehmer für die GmbH tätig zu werden – etwa als Ingenieur, der das Know-How weiterentwickelt, oder als Marketing-Spezialist/in, der/die dem Unternehmen das Profil gibt. Problem: Auch wenn Sie an der GmbH beteiligt sind, sind sie Arbeitnehmer und damit Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ausnahmen: …
Volkelt-Brief 14/2019
Geschäftsführer-Job: Grundrente versus GF-Pflichtversicherung – was kommt? + Fehler, Mängel, Schadensfälle: Die Geschäftsführung ist gefordert + Digitales: Neue Ideen für die Personal-Akquise + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten April 2019 + Bürokratie: Zoll meldet immer mehr Mindestlohn-Verstöße + Gehalt/Finanzen: DAX-Gehälter stiegen 2018 um 3.6 % + GmbH/Recht: Zum Streitwert um die Aktualisierung der Gesellschafterliste + Geschäftsführer privat: Zu schnell unterwegs
BISS … die Wirtschaft-Satire
Fester Bestandteil einer GmbH-Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die sozialversicherungsrechtliche Stellung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Nur wenn der zu mehr als 50 % selbst an der GmbH beteiligt ist, ist an der Rechtsposition „nicht sozialversicherungspflichtig” nichts zu rütteln. In allen anderen Fällen – so berichten es Rentenberater und die auf solche Fälle spezialisierte Fachanwälte für Sozialrecht – suchen die Prüfer gezielt nach Wegen, den sozialversicherungsrechtlichen Status neu zu bestimmen und nachträgliche Beitragszahlungen durchzusetzen. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig zu laufenden Verfahren (so z. B. Nr. 6/2018).
Ergebnis dieser Nachprüfungen: …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt erneut und grundsätzlich festgestellt, dass der GmbH-Geschäftsführer in der Regel abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ist. Nur wenn er mehr als 50 % der GmbH-Anteile selbst hält oder wenn er weniger als 50 % der Anteile hält, aber aufgrund einer Bestimmung im Gesellschaftsvertrag Beschlüsse gegen seine Interessen verhindern kann (sog. Sperrminorität), ist er von der Pflichtmitgliedschaft befreit (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).
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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”
Volkelt-Brief 06/2018
- Zollkontrolle: Arbeitszeit-Aufzeichnungen im Visier + Im Überblick: Urteile 2017, die SIE als Geschäftsführer betreffen… (I) + vGA-Prüfung: Jetzt will das Finanzamt auch noch Schenkungssteuer + GmbH-Finanzen: EU-Fördermittel und Ausschreibungen + Geschäftsführer privat: Stille Beteiligung statt Gesellschafterdarlehen? + Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen + Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose +
BISS … die Wirtschaft-Satire
Als Summary unserer Berichterstattung für GmbH-Geschäftsführer geben wir Ihnen an dieser Stelle nochmals einen kurzen Überblick über die Urteile aus 2017, die speziell Ihre Position und Verantwortung als für die GmbH handelndes Organ betreffen. Die genannten Urteile haben z. T. weit reichende Auswirkungen und grundsätzliche Bedeutung. Sie sind als gut beraten, diese Rechtsprechung in Ihrer Praxis zu berücksichtigen bzw. entsprechend umzusetzen: …