Nur Anwälte sind befugt, in Rechtsangelegenheiten ausführlich zu beraten – und zwar mit Haftungswirkung. Berät der Anwalt falsch oder unzutreffend, muss er dafür auch gerade stehen. Bislang verlassen sich viele Unternehmen auf die Aussagen ihres Steuerberaters (hier: Mindestlohn). Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) weist darauf hin, dass Steuerberater nur für Nebenleistungen rechtsberatend tätig werden dürfen. …
Schlagwort: Mindestlohn
Volkelt-Brief 24/2015
Der Fall Tönnies: Wer sich früher einigt, braucht weniger Prozesse und spart Kosten + Üble Nachrede: Was tun gegen eine schlechte Presse? + Konflikte in der GmbH: Besser klar kommen mit dem Betriebsrat + Mitarbeiter binden: Warum so viele Azubis hinschmeißen + Wegzugsteuer: Steuerbescheide unbedingt offen halten + GF-Haftung: Für vertrauliche Zusagen müssen Sie persönlich gerade stehen + Verboten: Geschäftsführer darf keine Zuwendungen annehmen + Neues Urteil: Leistungsbonus gehört zum Mindestlohn + BISS …
Zahlen Sie Ihren Arbeitnehmern neben einem festen Lohnbestandteil (hier: 8,10 €) zusätzlich einen Leistungsbonus (zum Beispiel: 0,40 €/Stunde Minimum bis maximal 1,10 €/Stunde), dann ist dieser bei der Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Der Leistungsbonus muss nicht …
Volkelt-Brief 23/2015
Senior-Geschäftsführer: Jetzt können SIE den Übergang flexibler planen + Steuer-Planung: Mindeststeuer für Unternehmen bringt keine Änderungen für kleinere GmbHs + GmbH-Verkauf: So verbessern Sie Ihre Ausgangsposition + Sommer 2015: So beeinflusst das Wetter die Aussichten Ihrer GmbH + Neues Urteil: Finanzamt bestraft Senior-Geschäftsführer für Weiterbeschäftigung + Wieder Urteil zum Mindestlohn – der gilt auch für andere Arbeitnehmer-Ansprüche + Geschäftsführer privat: Steuervorteil bei Verpflichtung zum Home-Office + BISS …
Sie müssen den Mindestlohn nicht nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergüten, sondern auch für alle übrigen Arbeitgeber-Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn. Das sind z. B. Vergütungen für Feiertags-Tätigkeiten, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder im Rahmen der Urlaubsabgeltung (BAG, Urteil vom 13.5.2015, 10 AZR 191/14). …
Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Arbeitszeit so kürzen, dass dadurch bei unveränderter Gehaltszahlung die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden, dann darf der Mitarbeiter ein solches Angebot ablehnen, ohne dass er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Eine nach der Ablehnung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.4.2015, 28 Ca 2405/15).…
Volkelt-Brief 21/2015
Der Firmenwagen von morgen: Urbane Junge kommen mit dem Bike – so binden Sie die Jungen + Industrie 4.0: Das sind die Erfolgs-Cluster von morgen + Haftungsfalle: Geschäftsführer muss sich bei Dumping-Angebot absichern + Arbeitsrecht: Neues Urteil zum Mindestlohn + Steuern: Junior ohne Steuerfestsetzung hat Anspruch auf Verlustvortrag aus Ausbildungskosten + BISS …
Volkelt-Brief 19/2015
Mindestlohn: Nicht der Lohn ist das Problem – der Generalverdacht ist Anmaßung + Geschäfts-Interna: Wenn ein Gesellschafter „Alles“ wissen will – was tun? + Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter + Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien + Steuern: Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung + Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH + Mitarbeiter-Recruiting über die Unternehmens-Websites immer erfolgreicher + BISS …
Nach 100 Tagen Mindestlohn hatte man die von der Mindestlohn-Bürokratie betroffenen Unternehmen vertröstet: Im April wollte der Koalitionsausschuss ernsthaft prüfen, neu bewerten und eventuell nachbessern. Doch daraus ist Nichts geworden. In der Praxis der Unternehmen wird sich wohl nichts mehr ändern. Das ist nicht nur ärgerlich. Das wird das Verhältnis von Unternehmen und Behörden weiter verschlechtern. Spürbares Ergebnis des Mindestlohns: Die Unternehmen müssen (wieder einmal) ein schlecht gemachtes Gesetz ausbaden. …
Erst wurden die betroffenen Unternehmen vertröstet: Die GroKo wollte am 23.4. die Praxis-Erfahrungen mit dem Mindestlohn ernsthaft prüfen, neu bewerten und ggf. nachbessern. Jetzt ist die Enttäuschung doch recht groß. Man hat sich auf „Nichts” verständigt. Was im Klartext heißt: Die bürokratischen Zumutungen (und Kosten natürlich) spielen für die Politik offensichtlich keine Rolle. Die CDU beteuert zwar weiterhin, dass es Änderungen geben wird. Für die betroffenen Unternehmen müssen wir allerdings konstatieren: Heiße Luft und die Verärgerung über die Bürokratie-Politik nimmt weiter zu. Wen wundert´s.