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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2019

Noch mehr Büro­kra­tie: EU will Ver­trau­ens­ar­beits­zeit kip­pen + GmbH/Finanzen: Passt Ihr Kal­ku­la­ti­ons­an­satz noch für Ihr Geschäfts­mo­dell? + Digi­ta­les: Die Erfolgs­ga­ran­ten hei­ßen Wachs­tum und Kapi­tal + Geschäfts­füh­rer auf Zeit: Kein Stimm­recht zum Ver­trags­en­de + GmbH/Steuer: Neu­er Basis­zins für das Ertrags­wert­ver­fah­ren EU: Pri­vat­in­sol­venz wird auf 3 Jah­re ver­kürzt + Neu­es Urteil: Kein Anspruch auf Lohn­gleich­heit +
Geschäftsführer/Firmenwagen:
Gericht befris­tet Schadensersatzanspruch

 

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Geschäftsführer auf Zeit: Kein Stimmrecht zum Vertragsende

Die Zei­ten knap­per Arbeits­kräf­te machen es mög­lich: Arbeit­neh­mer neh­men zuneh­mend Ein­fluss auf die ver­trag­li­che Aus­ge­stal­tung des Arbeits­ver­hält­nis­ses. Das gilt auch für GmbH-Geschäfts­füh­rer, die auf Zeit bestellt wer­den. Sei es, um eine Nach­fol­ge-Situa­ti­on zu über­brü­cken oder um über­haupt einen ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­mens­len­ker zu fin­den und ein­zu­bin­den. Für bei­de Sei­ten – also für den Arbeit­ge­ber „GmbH” und den Arbeit­neh­mer „Geschäfts­füh­rer” – inter­es­sant: Das sog. Mana­ger-Modell. Danach wird der Geschäfts­füh­rer für die Zeit sei­ner Bestel­lung zum Unter­neh­mens­lei­ter zugleich auch Gesell­schaf­ter der GmbH. Für den so in die Geschi­cke der GmbH ein­ge­bun­de­nen Geschäfts­füh­rer bringt das 2 Vor­tei­le: Zum einen kann er damit stra­te­gi­sche Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen beein­flus­sen und mit­steu­ern. Zum ande­ren ist er neben Gehalt und Tan­tie­me als Gesell­schaf­ter am in sei­ner Ägi­de erwirt­schaf­te­ten Gewinn der GmbH betei­ligt. Ins­ge­samt besteht so eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Wich­ti­ger Ver­trags­be­stand­teil ist für bei­de Sei­ten die siche­re Gestal­tung des Ver­trags­en­des. Meist ist eine „Befris­tung mit Ver­län­ge­rungs­op­ti­on” ver­ein­bart. Mit Ablauf der ver­ein­bar­ten Zeit (2, 3 oder 5 Jah­re) endet dann die Bestel­lung und der Anstel­lungs­ver­trag. Damit endet auch sei­ne Stel­lung als Gesell­schaf­ter. Der GmbH-Anteil geht wie­der zurück an die GmbH oder an einen bestimm­ten Gesellschafter.

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Ausfall eines Geschäftsführer-Kollegen: Was tun, um die GmbH zu retten

Mein Mit-Geschäfts­füh­rer ist jetzt schon zum zwei­ten Mal hin­ter­ein­an­der über eine län­ge­re Zeit krank –  was kann ich da tun?“. So die Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, der nach eige­nen Anga­ben die Arbeit nicht mehr allei­ne schafft und sich – wohl zu Recht – Gedan­ken um das wei­te­re Fort­be­stehen der GmbH macht. Klar ist aber, dass sich die GmbH einen drit­ten Geschäfts­füh­rer nicht zusätz­lich leis­ten kann. Was müs­sen Sie in einer sol­chen Situa­ti­on beach­ten und wie kön­nen Sie den Bestand der GmbH auf län­ge­re Sicht sichern?

Ist abseh­bar, dass der Mit- (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer auf län­ge­re Zeit nicht arbeits­fä­hig ist, müs­sen Sie als der ver­blei­ben­de und allein­ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer für das ope­ra­ti­ve Geschäft Vor­keh­run­gen tref­fen. Das sind: … 

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Volkelt-Brief 44/2018

Zoll/Finanzkontrolle Schwarz­ar­beit: Geschäfts­füh­run­gen haben gute Arbeit gelie­fert + Ver­trags-Ange­le­gen­hei­ten: So bleibt die GmbH hand­lungs­fä­hig  + Digi­ta­les: Neue Ange­bo­te für Ihre Geschäfts­rei­sen + Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Finanz­äm­ter bewer­ten Zeit­wert­kon­to als vGA  + Stra­te­gi­sches: In die EU-Steu­er­po­li­tik kommt Bewe­gung + GmbH/Recht: Anmel­dung der UG/GmbH durch den Geschäfts­füh­rer + Fir­men­recht: „Part­ners” ist kei­ne zuläs­si­ge Fir­mie­rung für eine UG/GmbH + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen + NEU: Kei­ne Lohn­steu­er für Wert­gut­ha­ben­ein­zah­lung des Fremd-Geschäftsführers

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Volkelt-Brief 35/2018

GmbH/Recht: Darf der Kol­le­ge dem Kol­le­gen kün­di­gen? Ehe­gat­ten-GmbH: Wenn es in der Part­ner­schaft nicht mehr stimmt – was tun? + Digi­ta­les: Vor­sicht bei Ihrem Invest in digi­ta­les Geld GmbH-Zah­len: SIE ver­ant­wor­ten des Jah­res­ab­schluss Mit­ar­bei­ter: Gut­ver­die­ner als lei­ten­de Ange­stell­te VW-Fol­gen: Ver­stoß gegen die Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung + GmbH/Steuer: Sanie­rungs­ge­winn im Insol­venz­ver­fah­ren Frei­wil­lig ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Vol­ler KV-Bei­trag auf die Sofortrente

 

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BGH aktuell: Der Kollege kündigt den Kollegen

Die Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des GmbH-Geschäfts­füh­rers ist Sache der Gesell­schaf­ter. Nicht immer. Nach einer neu­en Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) gibt es eine Aus­nah­me: Dann darf der Kol­le­ge den Kol­le­gen kün­di­gen. Und zwar dann, wenn die Gesell­schaf­ter den Geschäfts­füh­rer zwar abbe­ru­fen, aber nicht gekün­digt haben (BGH, Urteil v. 17.7.2018, II ZR 452/17).

Bei­spiel:

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Überzogen: Öffentliches Anschwärzen rechtfertigt die Einziehung des GmbH-Anteils

Ist im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH ver­ein­bart, dass ein GmbH-Anteil aus wich­ti­gem Grund ein­ge­zo­gen wer­den kann, ist der Ein­zie­hungs­be­schluss wegen Ver­stoß gegen die  Treue­pflicht auch ohne vor­he­ri­ge Abmah­nung zuläs­sig und wirk­sam. Der ehe­ma­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer (hier: Geschäfts­füh­rer und Rek­tor einer pri­va­ten Fach­hoch­schu­le) hat­te sich in der Öffent­lich­keit mehr­fach über die Füh­rung der Fach­hoch­schu­le abwer­tend geäu­ßert und Hoch­schul-Inter­na an die Auf­sichts­be­hör­de (hier: Wis­sen­schafts­rat) durch­ge­steckt (OLG Stutt­gart, Urteil v. 28.6.2018, 14 U 33/17).

Der ehe­ma­li­ge (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer konn­te offen­sicht­lich sei­ne Amts­ent­he­bung (Abbe­ru­fung) nicht tat­säch­lich akzep­tie­ren. Er hat immer wie­der Inter­na öffent­lich gemacht und kri­ti­siert. Das Gericht kon­sta­tier­te eine Zer­rüt­tung des Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses zwi­schen den Par­tei­en. Das ist immer auch zugleich ein wich­ti­ger Grund – für die Abbe­ru­fung als Geschäfts­füh­rer, aber auch für die Ein­zie­hung des GmbH-Anteils. Tra­gisch: Der betrof­fe­ne Geschäfts­füh­rer ist Sohn des Gründers.

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Volkelt-Brief 23/2018

KI im Per­so­nal­bü­ro: Der Chef bleibt der wich­tigs­te Mann + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ver­kauf einer Fir­men-Betei­li­gung + Digi­ta­les: Klei­ne Hel­fer für die Per­so­nal-Akqui­se GF/PR: Fal­sche Pres­se­mel­dun­gen müs­sen Sie nicht hin­neh­men NEU: Eck­da­ten für die neue Ent­sen­de-Richt­li­nie + Kom­mu­na­le GmbHs: BFH ermög­licht neu­es Steu­er­spar-Modell + Steu­er­vor­teil: Manage­ment-Betei­li­gung an der GmbH

 

 

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GmbH/Recht: Geschäftsführer muss AGB der GmbH einhalten

Möch­te der Allein-Gesell­schaf­ter sei­nen Geschäfts­füh­rer auf Haf­tung ver­kla­gen, muss er dafür dem Gericht nicht erst einen ent­spre­chen­den Gesell­schaf­ter-Beschluss (In der Ein­per­so­nen-GmbH: Ent­schluss) vor­le­gen. Laut Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Mün­chen genügt sei­ne ein­fa­che Wil­lens­er­klä­rung, um ein Gerichts­ver­fah­ren gegen den Geschäfts­füh­rer in Gang zu set­zen (OLG Mün­chen, Urteil v. 8.2.2018, 23 U 2913/17, rechts­kräf­tig).

Im Pro­zess ging es um die eigen­hän­di­ge Ände­rung einer Pro­vi­si­ons­ver­ein­ba­rung mit Kun­den durch den Geschäfts­füh­rer – und zwar zu Unguns­ten der GmbH (hier: Ver­si­che­rung). Ohne ent­spre­chen­de Kom­pe­tenz (sei es im Anstel­lungs­ver­trag oder im Gesell­schafts­ver­trag) ist der Geschäfts­füh­rer nicht befugt, die von der GmbH gesetz­ten AGB eigen­hän­dig für ein­zel­ne Kun­den aus­zu­set­zen. Für den Scha­den der GmbH ist der Geschäfts­füh­rer ersatz­pflich­tig. Das gilt auch für ande­re Bran­chen, bei denen die GmbH für das Kun­den­ge­schäft kla­re AGB vor­gibt. Wol­len Sie davon abwei­chen, soll­ten Sie sich ent­spre­chend absi­chern (Gesell­schaf­ter­be­schluss).

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Volkelt-Brief 15/2018

  1. Geschäfts­füh­rung: Was an der Büro­kra­tie am meis­ten nervt + Kon­flik­te in der GmbH: Vor­beu­gen und es bes­ser machen (I) + Frau gesucht: Was tun, damit Sie nicht gegen das AGG ver­sto­ßen? + Digi­ta­les: DSGVO – Check­lis­te für den Geschäfts­füh­rer + Klein­ge­druck­tes: Sie tren­nen sich per Auf­he­bungs­ver­trag von Ihrer GmbH + BGH aktu­ell: Haft­stra­fe gegen den Geschäfts­füh­rer einer kom­mu­na­len GmbH + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kei­ne Erleich­te­run­gen für die pri­va­te ESt-Erklä­rung + Fuß­ball-WM: Ankün­di­gung einer Krank­heit als Kündigungsgrund

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