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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 44/2018

Zoll/Finanzkontrolle Schwarz­ar­beit: Geschäfts­füh­run­gen haben gute Arbeit gelie­fert + Ver­trags-Ange­le­gen­hei­ten: So bleibt die GmbH hand­lungs­fä­hig  + Digi­ta­les: Neue Ange­bo­te für Ihre Geschäfts­rei­sen + Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Finanz­äm­ter bewer­ten Zeit­wert­kon­to als vGA  + Stra­te­gi­sches: In die EU-Steu­er­po­li­tik kommt Bewe­gung + GmbH/Recht: Anmel­dung der UG/GmbH durch den Geschäfts­füh­rer + Fir­men­recht: „Part­ners” ist kei­ne zuläs­si­ge Fir­mie­rung für eine UG/GmbH + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen + NEU: Kei­ne Lohn­steu­er für Wert­gut­ha­ben­ein­zah­lung des Fremd-Geschäftsführers

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Gesellschafter-Geschäftsführer: Finanzämter bewerten Zeitwertkonto als vGA

Ein Steu­er spa­ren­des Ver­gü­tungs­mo­dell ist die Zufüh­rung von Zeit­gut­schrif­ten auf ein sog. Zeit­wert­kon­to. Danach kann ver­trag­lich bestimmt wer­den, dass Arbeits­zei­ten vor­ge­tra­gen wer­den und die dafür fäl­li­ge Ver­gü­tung erst spä­ter aus­ge­zahlt und ent­spre­chend spä­ter ver­steu­ert wird. Die Finanz­be­hör­den akzep­tie­ren sol­che Ver­ein­ba­run­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gene­rell für Arbeitnehmer.

Etwas kom­pli­zier­ter sieht das für Geschäfts­füh­rer aus. Danach gilt: …