Laut Handelsgesetzbuch (§ 264 Abs. 1 Satz HGB) müssen kleine GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 bis zum 30.6. des Folgejahres – also bis Ende des nächsten Monats – aufstellen. Bei abweichendem Geschäftsjahr muss der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB). Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass diese Frist eingehalten wird. In der Praxis erteilen die meisten Geschäftsführer dem Steuerberater den Auftrag, den Jahresabschluss zu erstellen. Das sind für die kleine GmbH: Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und die Erläuterungen zur Bilanz. Als Geschäftsführer müssen Sie organisatorische Vorkehrungen dafür treffen, dass die Unterlagen vollständig sind, sachlich richtig erstellt, fristgerecht vorgelegt, korrekt „verabschiedet“ und veröffentlicht werden. …
Schlagwort: Jahresabschluss
Volkelt-Brief 13/2016
Wirtschaftspolitik: Italienische Verhältnisse bedeuten mehr Macht für die Bürokratie + Selbstanzeige: Wenn es in der Zeitung steht, ist es zu spät + Terminsache (1): Erstellung des Jahresabschlusses 2015 + Terminsache (2): Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer + Steuer: Keine Zuschläge für den faktischen Geschäftsführer + Verdeckte Gewinnausschüttung: JA / Schenkungssteuer: NEIN + Geschäftsführer privat: Kosten der Scheidung + Bürokratie: Zinsen für Steuerrückstände weiter mit 6 % + BISS …
Volkelt-Brief 08/2016
GmbH-Marketing: So punkten Sie mit Ihren Zahlen + GmbH-Vermögen: Die Bank muss richtig beraten + Nachfolge: Den GmbH-Verkauf richtig planen und erfolgreich durchführen + Konjunktur: Welche Folgen hat der Ölpreisverfall für kleinere Unternehmen? + GmbH-Recht: Gemischte Einlage kann Probleme machen + GmbH-Steuern: Neuer Erlass regelt Fragen zur Abgeltungssteuer + Geschäftsführer unterwegs – Bußgeld für Blitzer-App + BISS …
Dass die Pflichtveröffentlichung für GmbHs zu einem Bürokratiemonster ohne wirklichen Erkenntnisgewinn werden würde, war Insidern bereits bei der Einführung zum 1.1.2008 klar. Auch wir haben an dieser Stelle regelmäßig auf die Schwächen und Ungereimtheiten hingewiesen (vgl. Nr. 13/2008 „GmbH-Publizität kostet die Unternehmen jährlich 300 Mio. EUR“). Jetzt liegen erstmals belastbare Zahlen dazu vor. Sie belegen, dass der Bürokratie-Effekt sogar noch stärker ist als von den größten Skeptikern befürchtet. Der Aufwand für die Behörden wurde im Gesetzentwurf noch auf „etwa 419.000 EUR“ geschätzt. …
Volkelt-Brief 48/2015
8 Jahre Pflichtveröffentlichung: Noch viel mehr Bürokratie als befürchtet + Nachfolge: Was die Gesellschafter vom Fremd-Geschäftsführer erwarten + Einzelhandel-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend + TTIP: Investitionsgerichtsbarkeit statt unabhängiger Schiedsgerichte + Leiharbeit/Werkverträge: Verschlechterung für nicht Tarifgebundene + Geld/Finanzen: Erkenntnisse über Registrierkassen-Manipulationen + BISS …
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Volkelt-Brief 44/2015
Reinfall: Wie die Berater das Hess-Management aushebelten + Rechtsprechung: Wichtige neue Urteile für Geschäftsführer im Überblick + „Theorie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? + Neue Methoden: Wie Steuerprüfer Nachzahlungen durchsetzen + GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“ + Goldesel: Dauerhafter Verlustausgleich in der kommunalen GmbH + Paukenschlag: Solidaritätszuschlag kommt erneut auf den Prüfstand + BISS …
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Das wohl folgenschwerste Urteil für Geschäftsführer kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der rückt den Geschäftsführer weiter in Richtung Arbeitnehmer – mit Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Laut EuGH muss der Geschäftsführer bei der Ermittlung des Personalstandes mitgezählt werden. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die deutschen Arbeitsgerichte diese Sichtweise aufnehmen und in zukünftigen Kündigungschutz-Verfahren umsetzen. Hier unsere Kurz-Übersicht: …
Auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes gibt es keine Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten für ältere Kapitalgesellschaften (Bestand vor 2007). Auch das Sanktionsverfahren ist juristisch nicht zu beanstanden. Selbst der Hinweis auf das gegen die Pflichtveröffentlichung anhängige Beschwerdeverfahren wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtfertigt eine Aussetzung des Verfahrens nicht (OLG Köln, Beschluss vom 9.7.2015, 28 Wx 6/15). …
Volkelt-Brief 41/2015
Gehalts-Debatte: Zweierlei Maß für Geschäftsführer und Vorstände + Terminsache: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss 2014 feststellen + Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter + Mindestlohn: Immer mehr Stichproben-Kontrollen + Finanzamt: Angemessenheit des Firmenwagens ist „Einzelfall” + Arbeitsrecht: Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis + Mitarbeiter: Haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen + BR: Neue Initiative zur Erhöhung der Gesellschafter-Besteuerung + BISS …
Kleine GmbHs haben gerade noch 7 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr (2014) vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2014 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet: …